Aktuell Deutschland 07. Juni 2018

Amnesty kritisiert geplante Änderungen des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

Zeichnung einer Figur mit Mütze und Jacke, auf der "Polizei" steht

Anlässlich der Anhörung des Innenausschusses zu den Änderungen des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes im Landtag erklärt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland:

"Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf steht in einer Reihe mit geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze in vielen Bundesländern, die aus Sicht von Amnesty International kritisch zu sehen sind.

Durch die unbestimmte Definition einer 'drohender Gefahr' bleibt, ähnlich wie im kürzlich geänderten bayerischen Polizeiaufgabengesetz, völlig unklar, durch welches Verhalten Menschen in Zukunft ins Visier der Polizei geraten können. Das bedeutet zum einen, dass es den zuständigen Beamten überlassen und zugemutet wird, zukünftig auf Grundlage vager Vermutungen agieren zu müssen. Zum anderen verletzen derartige Bestimmungen das Prinzip der Rechtssicherheit: Alle Menschen müssen einschätzen können, bei welchem Verhalten sie gegebenenfalls mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müssen.

Zu den geplanten polizeilichen Maßnahmen gehört zum Beispiel, dass ein Mensch ganz ohne Strafverdacht oder akute Gefahr bis zu sieben Tage zur Feststellung ihrer Identität festgehalten werden kann. Wenn die Polizei eine 'drohende Gefahr' für möglich hält, droht den Betroffenen die Inhaftierung über einen Zeitraum von sieben Tagen bis zu einem Monat und die Anordnung von Fußfesseln. Damit werden Menschen de facto bestraft, ohne gegen das Gesetz verstoßen zu haben – und ohne ihre in einem Strafverfahren garantierten Rechte wahrnehmen und sich beispielsweise einen Pflicht-Anwalt nehmen zu können. Es ist rechtsstaatlich und menschenrechtlich unzulässig, jemanden, der keine akute Gefahr darstellt und gegen den kein Strafverdacht vorliegt, überhaupt und dann auch noch über einen derart langen Zeitraum zu inhaftieren.

Die Landesregierung begründet diese neuen Befugnisse mit dem Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 zum alten Bundeskriminalamts-Gesetz. Dabei überschreiten die Verfasser des Gesetzes die sehr engen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil für absolute Ausnahmebefugnisse gezogen hat. Ein Agieren der Polizei bevor tatsächlich eine Gefahr besteht – vom Gericht zugelassen für die Bekämpfung einer terroristischen Bedrohung – wird auf die allgemeine Verbrechensbekämpfung ausgedehnt. Zudem gehen die genannten Maßnahmen weit über die vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Möglichkeit der Überwachung hinaus – bis hin zur Inhaftierung.

Nur auf Grundlage des subjektiven Verdachtes, dass eine Person in Zukunft möglicherweise eine Straftat begehen könnte, werden also unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen ermöglicht. Die vorgesehenen Änderungen gefährden die freie Gesellschaft und den Rechtsstaat. Amnesty International fordert die Landesregierung daher dazu auf, den Gesetzesentwurf so anzupassen, dass Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzip gewahrt bleiben."

UPDATE: Die NRW-Landesregierung hat im Oktober 2018 mit einem neuen Änderungsentwurf zum Polizeigesetz einige der geplanten, menschenrechtlich hochproblematischen Maßnahmen gestrichen. Es bleiben jedoch viele Kritikpunkte weiterhin bestehen. Hier findest du unsere Kritik am Änderungsentwurf vom 10. Oktober 2018

 

Porträt Maria Scharlau

Maria Scharlau,  Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland

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