Aktuell Afghanistan 24. November 2020

Frauenrechte in Afghanistan schützen!

20 Jahre UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit”: Ferne Utopie oder schon Realität?
Frauen halten Plakate in den Händen, eine Frau hält ein Mikro und spricht

Demonstration für die Rechte von Frauen in der afghanischen Hauptstadt Kabul (Archivbild)

Schon seit 20 Jahren gibt es die UN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden, Sicherheit". Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November macht Amnesty auf die Bedeutung der Resolution aufmerksam – besonders für die Frauen in Afghanistan. Die Organisation fordert in einer Petition, die weiblichen Delegierten bei den Friedensverhandlungen mit den Taliban zu unterstützen.

In vielen Ländern oder Regionen der Welt, in denen Krieg oder gewaltsame Auseinandersetzungen herrschen, sind Frauen in besonderer Weise von Gewalttaten betroffen. Gleichzeitig werden sie oftmals auf politische Ebene ausgeschlossen, wenn die rivalisierenden Parteien in Verhandlungen treten. 

Um Frauen mehr Schutz und mehr politische Mitsprache bei der Friedenssicherung zuzusichern, wurde vor 20 Jahren, am 31. Oktober 2000, die UN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden, Sicherheit" vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet. Unter dem Leitmotiv "3 Ps" geht es um Prävention, Partizipation und Protektion in kriegerischen Auseinandersetzungen. Frauen sind in die Gestaltung von Präventivmaßnahmen, Friedensabkommen und Nachkriegsordnungen gleichrangig, auch in Schlüsselpositionen einzubeziehen, bei laufenden Kampfhandlungen ist für ihren besonderen Schutz zu sorgen.

Vorausgegangen waren UN-Abkommen zugunsten von Frauen, allen voran die UN-Frauenrechtskonvention von 1979 ("CEDAW"). Zudem war Infolge der Gräueltaten an Frauen im Jugoslawienkrieg und in Ruanda ein Problembewusstsein gewachsen für die extreme Gefährdung von Frauen in neuen Arten der Kriegsführung wie innerstaatlichen Konflikten rivalisierender Kräfte, begleitet von weit verbreiteter sexueller Gewalt. Die UN-Resolution 1325 richtet sich daher an alle Akteure wie die UNO mit ihren Strukturen und Blauhelm-Einsätzen, die Länderregierungen sowie die Konfliktparteien in Kriegsgebieten.
 

Porträtbild einer Frau mit Mikro und Kopftuch

Die afghanische Politikerin Dr. Habiba Sarabi gehört zusammen mit drei weiteren Frauen zu einer 21-köpfigen Delegation, die Friedensgespräche mit den Taliban führen (Archivbild).

 

Was hat die Resolution 1325 bisher gebracht?

Es gab die wichtige Folgeresolution 1820 mit der Ächtung sexueller Gewalt als Mittel der Kriegsführung. Im Jahre 2005 wandte sich der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon an die Länder mit der Aufforderung, regelmäßig Aktionspläne zur Umsetzung der Resolution 1325 vorzulegen. Bis heute sind 84 Staaten dem nachgekommen – Deutschland erst seit 2013. Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte jüngst ein Dokument, das die Bundesregierung für den nächsten (dritten) Plan zu noch stringenterer Umsetzung von "1325" aufruft. Das Auswärtige Amt bekräftigt derweil auf seiner Homepage beste Absichten dazu: "Die Rolle von Frauen bei der Friedenssicherung und in Konflikten ist ein zentrales Thema der deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat."

In der UNO-Verwaltung besetzen Frauen jetzt 35 Prozent der Leiterinnen für Friedenssicherung und politische Missionen, die Friedenstruppen werden speziell geschult. In Friedensverhandlungen ist die Vertretung durch Frauen jedoch nach wie vor sehr gering. Kriegerische Auseinandersetzungen finden überwiegend statt in Ländern mit ausgeprägt patriarchalen Strukturen, das macht Verbesserungen so schwierig. Aber "steter Tropfen höhlt den Stein", und Frauen in aller Welt bleiben am Ball, wie auch die Entwicklung in Afghanistan zeigt.

Afghanistan: Forderungen zu Frauen bei den Friedensverhandlungen

Die Islamischen Republik Afghanistan legte 2019 ihren Zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Resolution 1325 vor. Gegenwärtig laufen Friedensgespräche mit den Taliban. Unter den 21 Mitgliedern der afghanischen Delegation sind vier Frauen. Folgende Forderungen hat die Gruppe "Menschenrechtsverletzungen an Frauen" der deutschen Amnesty-Sektion zugunsten der Frauen in Afghanistan an den Leiter der Delegation im Rahmen einer aktuellen Petition formuliert:
 

  • Diese vier Frauen der Delegation müssen auch außerhalb der Verhandlungsorte besonderen Schutz erhalten.
  • Die anderen Mitglieder der Delegation müssen aufmerksam zuhören, was die vier Frauen in die Diskussion einbringen, was sie zu sagen haben und sie in alle Entscheidungen und Besprechungen einbeziehen.
  • Die gesamte Delegation muss sich für die Rechte der Frauen einsetzen, insbesondere um die verfassungsmäßigen Rechte der afghanischen Frauen zu garantieren, weiterhin eine Ausbildung zu erhalten und einen Beruf auszuüben und um Maßnahmen zu ergreifen, damit Gewalt gegen Frauen und die Straflosigkeit für Täter beendet werden. 

Die Petition in englischer und deutscher Sprache gibt es auf der Website der Themen-Gruppe "Menschenrechtsverletzungen an Frauen" von Amnesty International in Deutschland.

Mehr Informationen zur Resolution 1325 findest du im Beitrag "Ernüchternd und doch hoffnungsvoll" aus der Amnesty-Journal Ausgabe 6/2020.

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