Zentralasien: Auslieferungen in die Folter
Die Kinder von Ismoil Bachajonov aus Tadschikistan. Ismoil starb nach Folter.
© Amnesty International/BHR
3. Juni 2013 - Bei Entführungen, Verschwindenlassen, Folter und rechtswidriger Überstellung von gesuchten Personen arbeiten die Sicherheitsdienste der Russischen Föderation, der Ukraine und der zentralasiatischen Republiken so regelmäßig zusammen, dass von einem umfassenden regionalen Auslieferungsprogramm gesprochen werden kann. Der heute veröffentlichte Bericht von Amnesty International "Return to torture: Amnesty International’s concerns about extradition and forcible returns to Central Asia" zeigt, wie leicht es zentralasiatischen Ländern fällt, für die Rückkehr von Personen aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion zu sorgen. Auslieferungsgesuche werden nur sehr selten abgelehnt, denn guten Beziehungen und dem gemeinsamen Interesse an der Terrorismusbekämpfung wird meist Vorrang gegenüber den Menschenrechten von Personen eingeräumt, die ausgeliefert werden sollen.
Wird die Auslieferung einer gesuchten Person behindert, zum Beispiel durch die Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wird internationales Recht auf zynische Weise unterwandert, um dennoch eine Auslieferung zu erreichen.
"Zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion sind die Nachfolgeinstitutionen des sowjetischen KGB einander durch alte kollegiale Bande, gemeinsame institutionelle Kulturen und die in der gesamten Region verbreitete Wahrnehmung einer Bedrohung durch islamistische extremistische Gruppen verbunden", sagte John Dalhuisen, Europa und Zentralasien Programmdirektor von Amnesty International.
"Alte Gewohnheiten sind zählebig. Diese Auslieferungen wären ohne die Mitwirkung von Beamten in den Justiz-und Strafverfolgungsbehörden nicht möglich. Sie wären außerdem nicht möglich, wenn die GUS-Staaten nicht bewusst das absolute Folterverbot und ihre Verpflichtung missachten würden, keine Menschen in Länder auszuliefern, in denen sie der Gefahr von Folter ausgesetzt sind."
In den letzten Jahren wurden mehrere GUS-Staatsangehörige von ausländischen Sicherheitskräften in Russland entführt und zwangsweise in zentralasiatische Länder zurückgeführt, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs in der entsprechenden Sache untersagt hatte.
"Die Behörden geben vor, unwissend und unschuldig an den Entführungen zu sein, aber ihnen fehlt jede Glaubwürdigkeit. Ohne die Beteiligung und Zusammenarbeit der Geheimdienste zweier Länder ist es praktisch unmöglich, dass eine gesuchte Person nach der Freilassung aus der Haft in einem Land verschwindet und kurz darauf im Gefängnis eines anderen Landes wieder auftaucht."
Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass Geheimdienste von GUS-Ländern Menschen in einem anderen GUS-Staat verhört und gefoltert haben, offensichtlich mit der Zustimmung und in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten des letzteren.
Es liegen überwältigende Beweise für weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen durch reguläre Polizei-und Sicherheitskräfte in allen fünf zentralasiatischen Staaten vor. In den vergangenen zwei Jahrzehnten gaben Tausende von Menschen in der Region an, sie seien willkürlich inhaftiert und in Haft gefoltert oder misshandelt worden, um ein Geständnis zu erzwingen oder Geld von Verwandten zu erpressen. Personen, die aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder "religiösem Extremismus " inhaftiert wurden, sind besonders gefährdet.
Zivilgesellschaftliche Aktivisten, Mitglieder islamistischer Parteien und islamischer Gruppen sowie vermögende Privatpersonen, die mit dem Regime in Konflikt geraten, schweben in besonderer Gefahr, in Länder gebracht zu werden, in denen ihnen Folter droht, völlig unabhängig von ihrem Status als Asylbewerber oder Flüchtling und unabhängig von Auslieferungsverboten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
"Auffällig an diesen Entführungen, Auslieferungen und Rückführungen in die Folter in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ist, dass sie kein Geheimnis sind. Sie wurden durch unzählige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und durch die Erkenntnisse verschiedener UN-Gremien belegt. Die internationale Gemeinschaft jedoch schweigt angesichts dieser Menschenrechtsverletzungen", sagte Dalhuisen.
"Das Schweigen scheint vor allem auf die Tatsache zurückzuführen zu sein, dass die westlichen Regierungen ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit Sicherheits-und Nachrichtendiensten der ganzen Welt - auch in den GUS-Staaten - als Teil ihrer eigenen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung pflegen. Das Ergebnis ist eine dramatische Anfechtung internationaler Menschenrechtsstandards und insbesondere des weltweit geltenden Folterverbots."
[FLAGLINK Weitere Informationen finden Sie hier:
Eurasia: Return to torture: Extradition, forcible returns and removals to Central Asia
Kyrgyzstan: Dereliction of duty
Tajikistan: Shattered lives: Torture and other ill-treatment in Tajikistan
Turkmenistan: Key human rights challenges facing Turkmenistan]