Urgent Actions zeigen Wirkung
Angesichts der Umwälzungen in der arabischen Welt wird einmal mehr deutlich, wie viel durch stetiges Engagement bewegt werden kann. Tausende Menschen fordern dort auf friedliche Weise gemeinsam ihre Rechte ein und brechen etablierte Machtstrukturen auf. UA-SchreiberInnen in aller Welt unterstützen sie dabei, indem sie massenhaft Appellbriefe schreiben, wenn Menschenrechte verletzt werden. Auch in anderen Teilen der Welt wurde durch diesen Einsatz viel erreicht, z.B. die Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Illinois.
SUDAN – MENSCHENRECHTLER WIEDER FREI
Am 25. Januar 2011 wurde der Menschenrechtsverteidiger Dr. Mudawi Ibrahim Adam nach mehr als einem Monat Haft freigelassen. Auslöser für seine Festnahme war sein Einsatz für die Menschenrechte. Die gegen ihn erhobenen Anklagen sind nicht fallengelassen worden, so dass er mit erneuter Inhaftierung und weiteren Schikanen rechnen muss. Dr. Mudawi Ibrahim Adam, ehemals Direktor der Hilfsorganisation Sudan Social Development Organization (SUDO), ist entschlossen, die gegen ihn erhobenen Anklagen anzufechten. Ein solches Vorgehen könnte neuerliche Schikanen oder sogar seine erneute Inhaftierung zur Folge haben.
Die Sicherheitskräfte im Sudan gehen nach Erlass des Haftbefehls gegen Präsident al-Bashir verstärkt gegen MenschenrechtlerInnen, zivilgesellschaftlich engagierte Personen, Medienschaffende und Angehörige der Opposition vor. (UA-266/2010)
USA – KEINE TODESSTRAFE MEHR IM BUNDESSTAAT ILLINOIS
4. Weltkongress gegen die Todesstrafe Genf, 2010
© Amnesty
Am 9. März wurde im US-Bundesstaat Illinois die Todesstrafe abgeschafft! Gouverneur Pat Quinn unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz, das der Kongress des Bundesstaates im Januar verabschiedet hatte.
Der Gouverneur verwies darauf, dass seit 1977 die Unschuld von insgesamt 20 Todeskandidaten bewiesen wurde. Pat Quinn erklärte, er habe "keine glaubhaften Beweise für die abschreckende Wirkung der Todesstrafe" gefunden. Er sei zu dem Schluss gelangt, dass "die enormen Summen, die der Staat für die Erhaltung des Systems der Todesstrafe ausgibt, besser für Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Verbrechen sowie Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Trauer und des Schmerzes der Hinterbliebenen der Opfer ausgegeben werden sollten". Der Gesetzesentwurf sieht eine Umverteilung der bislang für Todesstrafenfälle bestimmten Geldmittel auf die Unterstützung für Familienangehörige von Mordopfern und die Ausbildung von Angehörigen der Strafvollzugsbehörden vor. (UA-009/2011)
ÄGYPTEN – MENSCHENRECHTE FÜR DEN WANDEL
Der Staat hat während der jetzigen Proteste beim Schutz friedlicher Demonstrierender versagt.
© Sarah Carr
Rund 35 ägyptische und internationale MenschenrechtlerInnen, AnwältInnen und JournalistInnen, einschließlich der MitarbeiterInnen von Amnesty International, kamen am 4. Februar 2011 nach fast zwei Tagen in den Händen des Militärs frei.
Die überwältigende Reaktion auf diese Eilaktion hat erheblichen Druck auf die ägyptischen Behörden ausgeübt, die AktivistInnen freizulassen, und hat nach Einschätzung von Amnesty International zum positiven Ausgang der Situation beigetragen. (UA-020/2011)
UKRAINE – KEINE ZWANGSBEHANDLUNG
Andrei Bondarenko 2010
© Menschenrechtsgruppe Vinnicja
Der ukrainische Gewerkschafter Andrei Bondarenko musste sich einer ursprünglich für den 13. Dezember 2010 angesetzten psychiatrischen Untersuchung doch nicht unterziehen. Er ist der Ansicht, dass der Druck durch die Öffentlichkeit sowie die internationale Aufmerksamkeit, die sein Fall nicht zuletzt dank der Appelle durch das Eilaktionsnetz erhalten hat, dazu beigetragen haben.
Ein Gericht in der Stadt Vinnicja hatte angeordnet, dass sich Andrei Bondarenko einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen muss. Bei dem Gewerkschafter ist in der Vergangenheit niemals eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden. Die Staatsanwaltschaft nannte als Begründung für ihren Antrag auf eine psychiatrische Untersuchung sein "überzogenes Bewusstsein für die eigenen und die Rechte anderer und seine ungezügelte Bereitschaft, diese Rechte auf unrealistische Weise zu verteidigen". (UA-232/2010)
IRAN – KURDEN FREIGELASSEN
Sa'id Sa'edi
© privat
Zwei iranische Kurden, die festgenommen wurden, als sie im Dezember 2010 den Hinrichtungsaufschub von Habibollah Latifi feierten, sind am Abend des 9. März gegen Kaution freigelassen worden. Nachdem die Hinrichtung ausgesetzt worden war, kamen Angehörige von Habibollah Latifi und AktivistInnen im Haushalt der Familie Latifi zusammen. Aus diesem Anlass wurde das Haus durchsucht und etwa 24 Personen festgenommen, darunter auch Familienangehörige von Habibollah Latifi. Die meisten von ihnen hat man später wieder freigelassen. Zuletzt befanden sich noch der zivilgesellschaftlich engagierte Journalist und Dichter Sa'id Sa'edi sowie Yahya Qavami in Haft. Beide Männer sollen in guter körperlicher und seelischer Verfassung sein. (UA-271/2009)
BELARUS – GEGEN KAUTION FREI
Natallya Radzina und Syargei Vaznyak sind gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Sie zählen zu einer Gruppe von 30 Personen, die wegen der Organisation und Teilnahme an einer Demonstration am 19. Dezember 2010 in Minsk festgenommen worden waren. Uladzimir Nyaklyayeu und Iryna Khalipsind unter Hausarrest gestellt worden.
Nach ihrer Freilassung äußerte sich Natallya Radzina auf der oppositionellen Nachrichtenwebsite Charter mit den Worten: "Ohne Euch wäre ich jetzt nicht frei. Mein Dank gilt allen MenschenrechtlerInnen, PolitikerInnen und JournalistInnen, die mich – und sei es mit Worten – unterstützt haben. Dank eurer Unterstützung und Gebete wurde ich freigelassen. Ich bin keine sagenumwobene Heldin. Ihr gemeinsam seid eine unbezwingbare Kraft und in der Lage, auf den Lauf der Dinge Einfluss zu nehmen." Zu den Haftbedingungen sagte sie: "Ich wurde nicht gezielt herausgegriffen. Es war für alle entsetzlich. Die Hafteinrichtung ist völlig überbelegt. Im 21. Jahrhundert darf es nicht sein, dass Verdächtige, die sich auch als unschuldig erweisen könnten, unter derartigen Bedingungen in Haft gehalten werden." (UA-264/2010)
SYRIEN – HAYTHAM AL-MALEH FREIGELASSEN
Haytham al-Maleh
© Amnesty
Der über 70-jährige Menschenrechtsverteidiger bedankte sich nach seiner Freilassung am 8. März mit den Worten: "Ich möchte allen MitarbeiterInnen von Amnesty International und allen einzelnen Menschen und Regierungen danken, die mich überall auf der Welt unterstützt haben. Ich hoffe, mein Versprechen an Sie alle halten zu können, indem ich meine Arbeit fortsetze. Ich fordere die syrische Regierung auf, alle gewaltlosen politischen Gefangenen im ’Adra-Gefängnis und die tausenden Gefangenen in anderen Haftzentren freizulassen." (UA-281/2009)