Aktuell 15. Dezember 2009

Türkei: Amnesty kritisiert Verbot der prokurdischen Partei DTP

Moschee in Istanbul

Moschee in Istanbul

15. Dezember 2009 - Die elf Richter des türkischen Verfassungsgerichtes haben am vergangenen Freitag einstimmig das Verbot der Kurdenpartei DTP beschlossen. Gleichzeitig erhielten insgesamt 37 DTP-Politiker ein fünfjähriges politisches Betätigungsverbot. Unter ihnen sind Ahmet Türk, einer der beiden DTP-Vizevorsitzenden, Aysel Tugluk und vier Provinzbürgermeister.
Amnesty International kritisiert diesen Schritt und weist darauf hin, dass die Rechtsprechung, nach der das Verbot beschlossen wurde, nicht internationalen Standards entspricht.

Die DTP war 2005 gegründet worden, als ein Verbotsverfahren gegen die Demokratische Volkspartei DEHAP eingeleitet wurde. Seit den Wahlen 2007 verfügte die DTP über 21 Mitglieder im Parlament und zahlreiche gewählte Bürgermeister.

Als Begründung für das Verbotg der DTP wurde angegeben, dass ihre Aktivitäten im Widerspruch zu der "Unabhängigkeit des Staates und der unteilbaren Integrität seines Staatsgebietes und der Nation" gestanden hätten.

In der Vergangenheit wurden immer wieder politische Parteien durch Beschlüsse des Verfassungsgerichtes verboten. Viele davon vertraten die Interessen des kurdischen Teils der Bevölkerung.

Auch die zurzeit regierende Partei AKP entging 2008 nur knapp einem Verbot, als ihr vorgeworfen wurde, dass sie ein "Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten" geworden sei.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Türkei im Zusammenhang mit Parteiverbotsverfahren mehrfach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe.

Weitere Artikel