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Im Hungerstreik
Der Oberste Gerichtshof des Irans hat das Todesurteil von Mohammad Ali Taheri im Dezember 2015 aufgehoben und seinen Fall zur weiteren Untersuchung zurück an das Revolutionsgericht verwiesen. Er befindet sich nun seit mehr als vier Jahren in Einzelhaft und ist in den Hungerstreik getreten.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @Khamenei_ir (Englisch)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/en/contact
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street Intersection
TEHRAN, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
(Betreff: FAO Ayatollah Saegh Larijani)
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran, IRAN
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter:@HassanRouhani (Englisch) oder @Rouhani_ir (Persisch)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE ODER TWITTER-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Mohammad Ali Taheri sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird.
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Sorgen Sie außerdem dafür, dass Mohammad Ali Taheri Zugang zu qualifiziertem medizinischen Personal erhält, das entsprechen der Medizinethik arbeitet und dementsprechend auch die Grundsätze der Vertraulichkeit, der Autonomie und der Einwilligung nach Aufklärung beachtet.
- Darüber hinaus fordere ich sie auf, eine unabhängige und unparteiische Untersuchung seiner langanhaltenden Einzelhaft anzuordnen, die gegen das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstößt. Stellen Sie die Verantwortlichen bitte vor Gericht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Iranian authorities to release Mohammad Ali Taheri immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.
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Calling on them to ensure he has access to a qualified health professional who can provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.
- Calling on them to order independent and impartial investigations into his prolonged solitary confinement, which violates the absolute prohibition of torture and other ill-treatment, and bring those responsible to justice.
Sachlage
Mohammad Ali Taheri ist am 30. Januar in den Hungerstreik getreten, nachdem ihm Angehörige des Gefängnispersonals in dem den Revolutionsgarden unterstellten Trakt 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran gesagt hatten, dass "er sich den Gedanken, er würde freigelassen, aus dem Kopf schlagen soll". Nach sieben Tagen Hungerstreik verlor er das Bewusstsein und wurde in ein Krankenhaus verlegt. Am 10. Februar brachte man ihn zurück in das Gefängnis. Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustands setzte er seinen Hungerstreik fort.
Mohammad Ali Taheri befindet sich seit Mai 2011 in Einzelhaft. Ihm wird unter anderem die "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" sowie die "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" vorgeworfen. Für Letzteres verurteilte ihn ein Revolutionsgericht im Oktober 2011 zu fünf Jahren Gefängnis, während das Gericht im Fall der ersten Anklage die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sah. Die Revolutionsgarden nahmen daraufhin ihre Ermittlungen wieder auf. In dieser Zeit wurde seine Untersuchungshaft, die er in Einzelhaft verbringt, mehrfach verlängert. Im Juli 2015 wurde Mohammad Ali Taheri schließlich wegen "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" zum Tode verurteilt. Grund dafür war die Gründung der spirituellen Gruppe Erfan-e-Halgheh und seine spirituellen Lehren und Praktiken, die von den Behörden als "pervers" bezeichneten wurden und ihnen zufolge dazu dienten, einen "langsamen Umsturz" der Regierung durch die Schwächung der religiösen Überzeugungen der Menschen herbeizuführen. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil auf und führte an, dass der Tatbestand der "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" nach dem zum Zeitpunkt seiner Aktivitäten geltenden Recht nicht erfüllt worden sei. Der Fall wurde kürzlich zur Durchführung weiterer Ermittlungen, die zur Erhärtung des Vorwurfs führten könnten, wieder an die zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Am 7. Februar 2016 wurde die fünfjährige Haftstrafe unter Berücksichtigung der noch immer andauernden Untersuchungshaft als verbüßt angesehen.
Hintergrundinformation
Die iranischen Revolutionsgarden haben seit Anfang 2010 bereits mehrfach strafrechtliche Ermittlungen wegen der spirituellen Lehren und Praktiken von Mohammad Ali Gaheri durchgeführt. Im Juli 2011 wurde er in mehreren Punkten angeklagt. Hier gehörten die "Förderung von Verdorbenheit auf Erden", die "Beleidigung islamischer Heiligkeiten", die "rechtswidrige Beteiligung an medizinischen Behandlungen von Patienten", das "Begehen einer [aus religiöser Sicht] verbotenen Handlung" (haram) und die "Unterhaltung unerlaubter Beziehungen" unter anderem durch das "Berühren einer nicht verwandten Person des anderen Geschlechts" (namahram), die Veröffentlichung von "irreführenden" (zalleh) Schriften, der "Bezug unrechtmäßiger Gelder" und die "rechtswidrige Verwendung akademischer Titel". Im November 2011 entschied die Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts, hinsichtlich der Anklage wegen "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" seien weitere Ermittlungen erforderlich, sprach Mohammad Ali Taheri jedoch in den sechs übrigen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis wegen "Beleidigung islamischer Heiligkeiten", 74 Peitschenhieben wegen der "Unterhaltung unerlaubter Beziehungen" und unterschiedlich hohen Geldstrafen in den vier anderen Anklagepunkten. Das Urteil wegen der "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" beruhte auf Vorwürfen, nach denen Mohammad Ali Taheri behauptet habe, es gäbe Widersprüche im Koran und der Prophet Mohammed habe die Bedeutung seiner eigenen Worte nicht verstanden. Diese Vorwürfe wurden von Mohammad Ali Taheri, der sich selbst als "gläubigen Moslem" bezeichnet, wiederholt abgestritten. Die Strafe wurde im Mai 2012 von der Abteilung 54 des zuständigen Teheraner Bezirksgerichts bestätigt.
Das Verfahren wegen des Vorwurfs der "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" wurde später zu weiteren Ermittlungen an die Sarrollah-Einheit der Revolutionsgarden in Teheran übergeben, der in diesem Fall für die Führung der Ermittlungen zuständigen Einheit. Offensichtlich nutzten die Behörden die Ermittlungen dann als Vorwand, eine Verlegung von Mohammad Ali Taheri in den allgemeinen Trakt des Evin-Gefängnisses zu vermeiden. Stattdessen wurde seine Einzelhaft in Trakt 2A des Gefängnisses, in dem er sich auch derzeit befindet, wiederholt verlängert. Informationen zufolge hat die Abteilung 26 des Revolutionsgerichts in Teheran diesen extrem langen Zeitraum der Untersuchungshaft im Juli 2014 mindestens einmal genehmigt.
Die Sarrollah-Einheit der Revolutionsgarden, die ihre Ermittlungen offenbar im September 2014 abgeschlossen hat, kam unter anderem zu dem Schluss, Mohammad Ali Taheri habe sich der "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" schuldig gemacht, indem er seine "perverse Sekte" bei etwa 50.000 Menschen im Land propagiert und Schritte unternommen habe, um durch die umfassende Förderung von Zweifeln an religiösen Überzeugungen "einen langsamen Umsturz der heiligen Institution der Islamischen Republik" herbeizuführen. Die Abteilung 26 des Revolutionsgerichts führte im März und im Juli 2015 jeweils eine Verhandlung durch, nach denen Mohammad Ali Taheri schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof wies die Todesstrafe im Dezember ab und führte an, dass Mohammad Ali Taheris Aktivitäten vor seiner Festnahme 2011 nicht den Tatbestand der "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" nach dem alten islamischen Strafgesetzbuch erfüllten, das bis zur Einführung eines neuen islamischen Strafgesetzbuches 2013 gültig war. Des Weiteren berief sich das Gericht auf das Vorhandensein einer Reihe von offenen, aber nicht länger aktiven Ermittlungsakten gegen Mohammad Ali Taheri. Gegenstand dieser Ermittlungen waren verschiedene Beschuldigungen wie "Apostasie" (ertedad), "Beleidigung des Propheten" (sabbo al-nabi), "Versammlung und Konspiration gegen die nationale Sicherheit" durch seine Mitgliedschaft in der oppositionellen Guerillagruppierung Fadaiyan Khalq in den Anfangsjahren der Islamischen Republik sowie "Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit verschiedener Personen im großen Umfang". Das Gericht erklärte die bisherigen Ermittlungen zu diesen Vorwürfen jedoch als unvollständig und fehlerhaft. Es gab den Fall deshalb an das Revolutionsgericht zurück, um weitere Ermittlungen zur Erhärtung der Vorwürfe zu veranlassen.
Im islamischen Strafgesetzbuch von 2013 wurde der Straftatbestand der "Förderung von Verdorbenheit auf Erden" im Vergleich zum bisherigen Strafgesetzbuch um den Aspekt der "Beschaffung von Waffen zur Verursachung von Terror oder Angst oder zum Verstoß gegen die öffentlich Sicherheit und Freiheit" erweitert. In Paragraf 286 des neuen Strafgesetzbuchs heißt es, dass "jeder, der in umfassendem Maße Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit einzelner Personen oder gegen die nationale Sicherheit begeht, Störungen im Wirtschaftsgefüge des Landes verursacht, Brandstiftung begeht und Zerstörungen verursacht, giftige oder gefährliche Substanzen verbreitet oder Zentren der Verderbnis oder Prostitution betreibt, auf eine Weise, die zu schweren Störungen der öffentlichen Ordnung des Landes oder zu schwerwiegenden Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit einzelner Personen oder Beschädigungen privaten oder öffentlichen Eigentums führt, oder der in umfassendem Maße Verderbnis oder Prostitution verbreitet, ein 'Verdorbener' auf Erden ist und zum Tode verurteilt werden soll". Laut Paragraf 242 der neuen iranischen Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft von Angeklagten bei Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, nicht länger als zwei Jahre andauern, bei allen anderen Straftaten nicht länger als ein Jahr.