Pressemitteilung Aktuell Deutschland 30. Januar 2025

Deutschland: Zustrombegrenzungsgesetz ist Angriff auf die Menschenrechte

Das Foto zeigt zwei Personen, die ein Banner hochhalten, auf dem steht: "Solidarität mit allen Geflüchteten".

Demonstration gegen die geplante Verschärfung des Asyl-Rechts vor der CDU-Parteizentrale in Berlin am 29. Januar 2025

Am Freitag steht die Abstimmung zum sogenannten "Zustrombegrenzungsgesetz" der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf der Tagesordnung. Amnesty International fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, den Gesetzentwurf wieder zurückzuziehen, da er klar Europa- und Völkerrecht verletzt.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt:

"Man kann ein Unrecht nicht durch ein anderes Unrecht wiedergutmachen. Die Gewalttat von Aschaffenburg wäre durch die Maßnahmen im Zustrombegrenzungsgesetz nicht verhindert worden. Stattdessen werden nun die Rechte von Geflüchteten verletzt. Der Gesetzentwurf ist klar europa- und völkerrechtswidrig. Beharrt die Unionsfraktion auf ihrem Gesetzentwurf, wird die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, die Idee Europas und die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage gestellt."

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zeitlich unbegrenzt auszusetzen. Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn Schutzsuchende zwar nicht individuell verfolgt sind, ihnen aber in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Das Auseinanderreißen von Familien widerspricht Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und verstößt gegen Europarecht. Eine dauerhafte, vollständige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte verstößt gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin eine Ausweitung der Befugnisse für die Bundespolizei vor. Die Bundespolizei hat bisher keine Zuständigkeit für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung. Sie soll diese Zuständigkeit nun z.B. in Bahnhöfen erhalten. Amnesty International befürchtet einen enormen Anstieg von anlasslosen Kontrollen und, damit einhergehend, einen Anstieg von Racial Profiling. Unklar ist, wer die rechtliche Prüfung übernimmt und letztendlich über die Maßnahme entscheidet, die Ausländerbehörde oder die Bundespolizei. Wenn die Ausländerbehörde nicht mehr erreichbar ist, soll die Bundespolizei eigenständig Abschiebung oder Gewahrsam beantragen können. Das ist fatal, da die Bundespolizei für die rechtliche Einordnung keinerlei Kompetenz und nicht die notwendigen Informationen besitzt. Hier entsteht erhebliches Missbrauchspotential und das Recht auf ein faires Verfahren kann verletzt werden.

Terminhinweis

Am Freitag, dem 31. Januar, findet um 10 Uhr eine Mahnwache von Amnesty International und anderen Organisationen vor dem Bundestag in der Paul-Löbe-Allee statt.

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