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Deutschland: Recht auf Familiennachzug darf nicht beschnitten werden

Amnesty International protestierte anlässlich der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Berlin für die Wahrung der Menschenrechte (18. März 2025).
© Amnesty International, Foto: Paul Lovis Wagner
Den heute im Kabinett zu beschließenden Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige kritisiert Amnesty International als schweren Eingriff in das Recht auf Familie. Die Menschenrechtsorganisation fordert von den Koalitionsfraktionen, den Familiennachzug nicht auszusetzen, sondern deutlich zu erleichtern und dem Gesetzesentwurf im Bundestag nicht zuzustimmen.
Amnesty International kritisiert den heute zu beschließenden Kabinettsentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs als weitere Beschneidung der Rechte Geflüchteter. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, zunächst für zwei Jahre. Ausnahmen soll es nur in eng begrenzten Konstellationen für sogenannte Härtefälle geben.
Sophie Scheytt, Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland, sagt:
"Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten Familie, also ihren Kindern, ihrer*n Ehe- oder Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen und ihre Familien ist genau das die Realität.
Die Bundesregierung will die Rechte der aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennten Familien weiter beschneiden. Für Zehntausende ist der Familiennachzug der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten Geltung verschafft. Die Familien können nicht länger warten.
Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wie konzentriert man sich auf das Erlernen der deutschen Sprache, auf die Schule oder die Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig fortwährend in Gedanken um seine engsten Angehörigen in der Heimat oder einem Drittland bangt?
Die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen, zum Beispiel aus Syrien –, die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nach Deutschland zu holen, sowie die in der Praxis jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren stellen aus Sicht von Amnesty International einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Familie dar."
Hintergrund
Ehe und Familie und die damit einhergehenden Rechte von Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7 EU-GRCh) sowie internationaler menschenrechtlicher Verträge, wie der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK, Art. 10 UN-KRK).
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen. Nur noch Härtefälle sollen zugelassen werden.
Subsidiären Schutz erhalten Geflüchtete, wenn sie nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als verfolgt gelten und dementsprechend kein Asyl bekommen können, ihnen aber dennoch Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung im Heimatland droht, etwa wegen eines Krieges.
Der Familiennachzug für Geflüchtete ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden.