Endstation San Quentin

Amnesty Journal Feb/März 2017
© Amnesty International
31 US-Bundesstaaten sehen die Todesstrafe in ihren Gesetzen vor. Durch die Neubesetzung von Richterposten könnten deren Befürworter am Obersten Gerichtshof in Washington D.C. bald die Mehrheit erlangen.
Von Arndt Peltner
Die Hoffnung war groß, ein deutliches Zeichen gegen die Todesstrafe setzen zu können. Denn gleich in drei Bundesstaaten – Kalifornien, Nebraska und Oklahoma – waren die Bewohner parallel zur US-Präsidentschaftswahl im November 2016 aufgerufen, über die Zukunft der "Death Penalty" abzustimmen. Und das nur wenige Wochen nachdem das anerkannte "Pew Research Center" die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht hatte, die Todesstrafenbefürworter erstmals in der Minderheit sah: Nur noch 49 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus. Im März 2015 waren es noch 56 Prozent gewesen, und 1994 hatten sogar acht von zehn Amerikanern für die Todesstrafe plädiert.
Doch in allen drei Referenden fielen die Ergebnisse im November 2016 eindeutig aus: In Kalifornien wird die Todesstrafe beibehalten, in Nebraska wird sie nur ein Jahr nach ihrer Abschaffung wieder eingeführt, und in Oklahoma soll sie sogar in der Verfassung des Bundesstaates verankert werden – dafür stimmten zwei Drittel der Wähler. Das bedeutet einen herben Rückschlag für die amerikanischen Gegner der Todesstrafe, die im vergangenen Jahrzehnt erreicht hatten, dass acht Bundesstaaten diese Strafe abschafften, sodass sie derzeit nur noch in 31 in Kraft ist.
Das Wählervotum bedeutete insbesondere für Kalifornien einen Rückschritt. Dort gab es Anfang 2017 mit 750 Todeskandidaten deutlich mehr Menschen, die mit der bevorstehenden Vollstreckung der Urteile konfrontiert waren, als in anderen Bundestaaten. 53,6 Prozent der Wähler stimmten für die Beibehaltung der Strafe, obwohl in den Todesstrakten des bevölkerungsreichsten Bundesstaates seit Januar 2006 niemand mehr hingerichtet wurde. Der Grund: Seit elf Jahren wird darüber gestritten, welche Chemikalien für eine Hinrichtung benutzt werden dürfen.
Mit einer knappen Mehrheit von 51,1 Prozent votierten die kalifornischen Wähler im November außerdem dafür, Todesurteile schneller zu vollstrecken. Das spare der Allgemeinheit Kosten, hatten die Befürworter argumentiert. Dem widerspricht Paula Mitchell. Die Direktorin des "Alarcón Advocacy Center" an der Loyola Law School macht eine einfache Rechnung auf: Selbst wenn jedes Jahr dreißig Hinrichtungen vorgenommen würden und lediglich zwanzig neue Verurteilte hinzukämen, säßen 2040 noch immer 475 Häftlinge in den Todestrakten der kalifornischen Gefängnisse.
Für die Häftlinge in San Quentin, dem ältesten Staatsgefängnis Kaliforniens in der Bucht von San Francisco, bedeutet das, dass ihre Todeszellen noch lange weiterexistieren werden. Mit nur 13 Hinrichtungen seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1978 ist der East-Block von San Quentin zu einem Gefängnisblock für Lebenslängliche ohne Aussicht auf Begnadigung geworden. Seither starben 71 Gefangene eines natürlichen Todes, 25 Häftlinge nahmen sich das Leben. Für acht weitere verzeichnet die amtliche Statistik eine "andere" Todesursache.
Erstaunlich ist, dass mehrere zum Tode Verurteile auf Nachfrage erklärten, sie seien nicht nur gegen die Beschleunigung der Hinrichtungen, sondern auch gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Denn dann würden sie in andere Gefängnisse verlegt, was den Verlust der wenigen Privilegien mit sich brächte, die Todeskandidaten in San Quentin derzeit haben. Dazu zählen die Einzelzellen, die zwar nur 2,24 Quadratmeter groß sind, aber – anders als im normalen Strafvollzug – nicht mit einem Mithäftling geteilt werden müssen. Hinzu käme der Verlust von vielen Sozial-, Kunst- und Freizeitprogrammen. In San Quentin gibt es mehr als siebzig solcher Angebote, die vor allem von externen Freiwilligen angeboten werden, darunter Yogaklassen, Musik-, Kunst- und Universitätskurse.
Darüber hinaus würde mit einer Umwandlung in lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf Begnadigung für einige Todeskandidaten die Tür nach draußen für immer geschlossen bleiben. Mit der Aufhebung der Einspruchsmöglichkeiten wäre ihr Leben abgeschlossen, sie wären vergessen hinter dicken Mauern. Denn natürlich sitzen auch in San Quentin unschuldig zum Tode Verurteilte ein, die einzig die Hoffnung am Leben hält, dass ihre Haft im Todestrakt durch einen Berufungsentscheid des Obersten Gerichtshofs in Washington D.C. doch noch ein Ende finden könnte.
So hatten die acht Richter des Supreme Courts Ende 2016 über die Rechtmäßigkeit gleich mehrerer drohender Hinrichtungen zu entscheiden, darunter die des 45-jährigen Ronald Smith im Staatsgefängnis Montana, der sich mit einem letzten Einspruch an das Verfassungsgericht gewandt hatte. Doch mit einer 4:4-Entscheidung wurde dieser abgelehnt. Smith wurde noch in derselben Nacht getötet, nach einem 35-minütigen, schmerzhaften Todeskampf, wie Zeugen berichteten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Urteile in Zukunft anders ausfallen, ist gering. Denn nach dem Tod des liberalen Richters Antonin Scalias vor einem Jahr ist der neunte Platz im höchsten Gericht der USA vakant: Seit Februar 2016 herrscht ein Patt zwischen vier konservativen und vier liberalen Richtern, weil die republikanische Mehrheit im Kongress eine Neubesetzung durch Präsident Barack Obama blockierte. Nun wird dessen Nachfolger den Posten neu besetzen – aller Voraussicht nach mit einem konservativen Richter.
Zwar liegt die Entscheidung über die Anwendung der Todesstrafe bei den Bundesstaaten, doch könnte Trump, der ein dezidierter Todesstrafenbefürworter ist, in seiner Amtszeit in die Situation kommen, weitere Verfassungsrichter zu ersetzen, die in der Vergangenheit durch ihre kritische Haltung zur Todesstrafe auffielen, darunter die 83-jährige Ruth Bader Ginsburg, den 80-jährigen Anthony Kennedy und den 78-jährigen Stephen Breyer.
Breyer war es auch, der im vergangenen Dezember nach einem weiteren Pattentscheid mit Todesfolge eine schriftliche Stellungnahme abgab. "Personen, die hingerichtet werden", seien "nicht die Schlimmsten der Schlimmen", schrieb er darin. Vielmehr seien sie oft per Zufall ausgewählt, möglicherweise wegen des Standorts ihres Gefängnisses, der persönlichen Entscheidung des zuständigen Staatsanwalts – oder, schlimmer noch, "auf Grundlage ihrer Rasse". Die Zeit sei deshalb gekommen, "dass dieses Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe überdenkt".
Doch danach sieht es nicht aus unter einem Präsidenten, der sich damit brüstete, "ein starkes, starkes Signal" senden zu wollen, indem er per präsidialer Anordnung die Todesstrafe für Polizistenmörder einführen werde. Sollte sich Trump durch den Tod von einem oder mehreren der älteren liberalen Richter des Obersten Gerichtshofs die Möglichkeit bieten, diese durch Konservative zu ersetzen, dann würde die Todesstrafe für lange Zeit als verfassungskonform zementiert bleiben.
Die Hoffnung der Hinrichtungsgegner richtet sich deshalb auf die einzelnen Bundesstaaten, denn dort findet der Kampf gegen die Todesstrafe in den USA statt – und zwar durchaus erfolgreich: Verurteilten Richter 1996 noch 315 Mörder zum Tode, sprachen sie 2015 nur noch 49 Todesurteile aus. Die Zahl der Hinrichtungen sank von 98 im Jahr 1999 auf 28 im vergangenen.
Dieser Artikel ist in der Ausgabe Februar 2017 des Amnesty Journals erschienen.