Amnesty Report Mongolei 23. Mai 2018

Mongolei 2017/18

Report Cover 17/18

Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen und Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger blieben weiterhin straflos. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Bewohnern ländlicher Regionen, in denen Bergbauaktivitäten stattfanden, und von Menschen, die in Jurtenbezirken lebten – Gebieten ohne unzureichenden Zugang zu Grundversorgungsleistungen –, waren gefährdet.

Todesstrafe

Mit dem Inkrafttreten des im Dezember 2015 verabschiedeten neuen Strafgesetzbuchs wurde die Todesstrafe am 1. Juli 2017 für alle Straftaten abgeschafft. Im November 2017 schlug der neu gewählte Präsident dem Justizministerium jedoch die Wiedereinführung vor. Dem Vorschlag waren zwei Vergewaltigungs- und Mordfälle vorausgegangen.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger berichteten weiterhin über körperliche Angriffe und Schikanen durch staatliche Ordnungskräfte und Sicherheitsdienste von Privatunternehmen. Zu den Menschenrechtsverteidigern gehörten Schüler mit Behinderungen, die sich als Whistleblower in Fällen von Diskriminierung und sexuellem Missbrauch in Schulen engagierten, sowie Journalisten, die versuchten, über Menschenrechtsthemen wie geschlechtsspezifische Gewalt zu berichten. Die geltenden Gesetze reichten nicht aus, um sie vor Schikanen und ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen inhaftierter Personen, unter ihnen auch Menschen mit Behinderungen und Ausländer, blieben weiterhin straflos und wurden nur in seltenen Fällen zur Anzeige gebracht, da keine unabhängige zuständige Ermittlungsbehörde existierte. Mit der im Juli 2017 in Kraft getretenen neuen Strafprozessordnung wurde die zuvor aufgelöste unabhängige Untersuchungsstelle trotz diesbezüglicher Bemühungen der Zivilgesellschaft nicht wieder eingerichtet.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 1. Juli 2017 trat ein neues Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in Kraft, das u. a. verschärfte Bußgelder für die Veröffentlichung falscher Informationen vorsah, die den Ruf von Einzelpersonen oder Unternehmen schädigen könnten. Eine Organisation von Medienschaffenden kritisierte das Gesetz als vage und weitgefasst und befürchtete, dass es zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit eingesetzt werden könnte. Medienunternehmen inszenierten am 26. April eine Nachrichtensperre, um gegen das Gesetz zu protestieren, welches daraufhin mit niederigeren Geldbußen verabschiedet.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die Behörden ergriffen keine Maßnahmen, um die traditionellen Hirten vor den Aktivitäten der Bergbauunternehmen zu schützen, die negative Auswirkungen auf ihre Lebensgrundlage, traditionelle Kultur und ihren Zugang zu Land und sauberem Wasser hatten. Die im Bezirk Dalanjargalan in der Provinz Dornogovi tätigen Bergbauunternehmen und der damit zusammenhängende Lastwagenverkehr führten zu starker Staubentwicklung, die die Weideflächen schwer schädigte und die Gesundheit und Sicherheit von Nutztieren und Menschen gefährdete. Medienschaffende filmten Mitarbeiter von Bergbauunternehmen, die Journalisten und Hirten einschüchterten. Nachdem der UN-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte im September die Mongolei besucht hatte, rief er dazu auf, die örtlichen Gemeinschaften vor der Vergabe von Bergbaulizenzen zu konsultieren und für verbesserte Sicherheitsstandards zu sorgen. 

Recht auf Wohnen und Zwangsräumungen

Die Bewohner der Jurtenbezirke in der Hauptstadt Ulan-Bator waren wegen der Modernisierungsmaßnahmen in der Stadt weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumung ausgesetzt. Die von den Zwangsräumungen betroffenen Personen wurden über die aktuellen Stadtentwicklungspläne weder vorab informiert und ernsthaft konsultiert noch angemessen entschädigt. Die Bewohner der Jurtenbezirke beklagten sich darüber, dass die im Juni 2017 gewählte neue Lokalregierung die mit der vorherigen Regierung vereinbarten Stadtentwicklungspläne nicht umsetze. Die neue Regierung gab an, dass ihr die dafür erforderlichen finanziellen Mittel fehlten. Die Pläne sahen u. a. die Bereitstellung von Basisleistungen für angemessenes Wohnen wie hygienisch einwandfreies Trinkwasser, sanitäre Anlagen und Energieversorgung vor.

Bericht von Amnesty International

Mongolia: Death penalty confined to history as new criminal code comes into effect (  ACT 50/6646/2017)

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