Amnesty Report Libyen 18. Mai 2017

Libyen 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

HINTERGRUND

Libyen blieb 2016 tief gespalten, da weiterhin konkurrierende Regierungen und Parlamente politische Legitimität beanspruchten und um die Vorherrschaft kämpften. Die Situation war gekennzeichnet von einer desolaten Wirtschaftslage und weitverbreiteter Gesetzlosigkeit. Bewaffnete Gruppen und Milizen entführten Menschen, um Lösegeld zu erpressen, und begingen rechtswidrige Tötungen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Der Präsidialrat der UN-gestützten Regierung der Nationalen Einheit traf im März 2016 in der Hauptstadt Tripolis ein, mit dem Ziel, die Regierung der Nationalen Rettung zu entmachten. Der Präsidialrat wurde dabei von bewaffneten Gruppen aus westlibyschen Städten unterstützt, die zuvor aufseiten der Regierung der Nationalen Rettung gestanden hatten. Letztere beanspruchte jedoch weiterhin die politische Legitimität und versuchte im Oktober 2016 vergebens, gewaltsam wieder an die Macht zu kommen. Der Regierung der Nationalen Einheit gelang es nicht, ihre Autorität vollständig durchzusetzen, es kam weiterhin zu vereinzelten Zusammenstößen bewaffneter Gruppen, auch in Gebieten unter ihrer Kontrolle. Außerdem wurde ihre Legitimität von Libyens anerkanntem Parlament, dem Abgeordnetenhaus mit Sitz in Tobruk, bestritten.

Die dem Abgeordnetenhaus in Tobruk verbundene Libysche Nationalarmee, eine bewaffnete Gruppe unter dem Kommando des ehemaligen Generals Khalifa Haftar, die frühere Einheiten der libyschen Armee und Stammesmilizen umfasste, festigte ihre Macht und konnte ihren Einflussbereich im Osten des Landes erheblich ausdehnen. In Gebieten unter ihrer Kontrolle setzte sie einige gewählte Vorsitzende von Gemeinderäten ab und bestimmte stattdessen Gouverneure. Außerdem nahm sie im September 2016 wichtige Ölterminals ein, die zuvor von einer bewaffneten Gruppe kontrolliert worden waren, die der Regierung der Nationalen Einheit nahestand. Die Libysche Nationalarmee beteiligte sich weiterhin an Kämpfen gegen die bewaffnete Gruppe Revolutionärer Rat (Shura) von Bengasi und flog Luftangriffe auf Derna.

Der IS kontrollierte Teile der Küstenstadt Sirte und kämpfte in weiteren Gebieten um die Vormacht. Im Februar 2016 sollen bei einem US-amerikanischen Luftangriff auf ein mutmaßliches IS-Ausbildungslager in der westlibyschen Stadt Sabratha bis zu 50 Menschen getötet worden sein, darunter zwei serbische Staatsbürger, die der IS als Geiseln genommen hatte. Im Mai 2016 begannen bewaffnete Kräfte der Regierung der Nationalen Einheit, bei denen es sich vor allem um bewaffnete Gruppen aus Misrata handelte, mit einer Offensive auf IS-Stellungen in Sirte. Sie erhielten im August Unterstützung durch die US-Luftwaffe und konnten die Stadt Anfang Dezember 2016 einnehmen.

Im April 2016 legte die Verfassunggebende Versammlung einen überarbeiteten Entwurf für eine neue Verfassung vor, die durch ein Referendum bestätigt werden soll. Ende 2016 gab es jedoch noch keinen Termin für die Volksabstimmung.

Der UN-Sicherheitsrat verlängerte das Mandat der UN-Unterstützungsmission in Libyen (United Nations Support Mission in Libya – UNSMIL) bis September 2017.

INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT

Wahlloser Artilleriebeschuss und direkte Angriffe auf Zivilpersonen

Bewaffnete Gruppen aller Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, darunter gezielte und wahllose Angriffe auf Zivilpersonen mit unterschiedslos wirkenden Waffen wie Mörsergranaten und Artilleriegeschossen, bei denen zahlreiche Menschen getötet oder verletzt wurden. Der IS verübte wahllose Angriffe mit selbstgebauten Sprengsätzen und Selbstmordattentate, die sich gegen Verbündete der Regierung der Nationalen Einheit richteten.

In Bengasi beschoss und bombardierte die Libysche Nationalarmee den Vorort Ganfouda und andere dichtbesiedelte Wohngebiete, die unter der Kontrolle der bewaffneten Gruppe Revolutionärer Rat von Bengasi standen. Der Revolutionäre Rat von Bengasi nahm seinerseits dichtbesiedelte Wohngebiete unter Beschuss. Am 1. Juli 2016 wurden bei einem Luftangriff der Libyschen Nationalarmee auf Ganfouda zwei Menschen getötet. Am 4. Oktober wurden beim wahllosen Beschuss des Stadtviertels Sidi Hussein im Zentrum von Bengasi, der dem Revolutionären Rat von Bengasi zugeschrieben wurde, drei Zivilpersonen getötet.

Mehrere Angriffe bewaffneter Gruppen und Milizen galten Krankenhäusern und anderen zivilen Einrichtungen in Bengasi. Am 24. Juni 2016 wurden bei einem Autobombenanschlag auf das al-Jalaa-Krankenhaus fünf Personen getötet und 13 weitere verletzt. Die meisten Opfer waren Zivilpersonen.

Bei Luftangriffen der Libyschen Nationalarmee auf die ostlibysche Stadt Derna, die bewaffneten Gruppen mit Verbindungen zu Al-Qaida galten, wurden Zivilpersonen getötet. Nach Angaben von UNSMIL starben bei Luftangriffen der Libyschen Nationalarmee im Juni 2016 sechs Zivilpersonen, unter ihnen auch Kinder.

Kämpfe zwischen rivalisierenden bewaffneten Gruppen in Tripolis, al-Zawiya und anderen westlibyschen Städten sowie zwischen Stammesmilizen im Süden des Landes führten ebenfalls zu Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung. Am 16. Oktober 2016 wurde in Tripolis ein Lager für Binnenvertriebene getroffen, als sich bewaffnete Kräfte der Regierung der Nationalen Einheit und bewaffnete Gruppen, die der Regierung der Nationalen Rettung nahestanden, wahllos gegenseitig beschossen. Dabei wurde eine Frau getötet, mehrere Zivilpersonen erlitten Verletzungen.

Humanitäre Auswirkungen

Der Konflikt hatte verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, die nur eingeschränkten Zugang zu Lebensmitteln, Gesundheitsfürsorge, Bildungseinrichtungen, Strom- und Wasserversorgung hatte oder davon völlig abgeschnitten war. Viele Menschen sahen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen; viele konnten aufgrund der desolaten Wirtschaftslage kaum ihre Familien ernähren.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtete im April 2016, Libyens Gesundheitssystem sei faktisch zusammengebrochen. Im Juni gab die WHO bekannt, dass schätzungsweise 60 % der öffentlichen Krankenhäuser in den Konfliktgebieten geschlossen oder nicht mehr zugänglich seien.

Aufgrund der Kämpfe saßen im Stadtteil Ganfouda in Bengasi Hunderte Zivilpersonen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Stromversorgung oder Gesundheitsfürsorge fest.

Im Oktober 2016 schätzte das UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, dass in ganz Libyen 1,3 Mio. Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen seien.

Entführungen und Geiselnahmen

Bewaffnete Gruppen entführten und inhaftierten Zivilpersonen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Stammeszugehörigkeit oder ihrer Meinung bzw. vermeintlichen politischen Einstellung. Dies galt auch für bewaffnete Gruppen, die im Auftrag der beiden rivalisierenden libyschen Regierungen handelten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, nahm die Kriminalität zu. In Tripolis und anderen Städten verschleppten bewaffnete Gruppen und Banden Zivilpersonen, um Lösegeld zu erpressen.

Zu den Entführten zählten politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger, Journalisten, Justiz- und andere Staatsbedienstete. Ausländische Staatsbürger wurden aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Nationalität entführt. Einige von ihnen kamen nach Zahlung eines Lösegelds oder Verhandlungen vor Ort wieder frei.

Einige bewaffnete Gruppen hielten weiterhin entführte Zivilpersonen fest, die sie 2014 als Geiseln genommen hatten, um sie gegen Gefangene auszutauschen. Im September 2016 ließ eine bewaffnete Gruppe aus Sintan den ehemaligen Abgeordneten des Allgemeinen Nationalkongresses Suleiman al-Zubi frei. Er war 2014 verschleppt worden und sollte Berichten zufolge gegen Gefangene aus Sintan ausgetauscht werden, die in Misrata festgehalten wurden.

Der IS verschleppte und inhaftierte Mitglieder gegnerischer bewaffneter Gruppen und Zivilpersonen, unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige, die in der Ölindustrie beschäftigt waren, sowie Arbeitsmigranten und Flüchtlinge.

Andere bewaffnete Gruppen verschleppten ebenfalls ausländische Staatsangehörige, um Lösegeld zu fordern. Zu den Opfern zählten zwei Italiener und ein Kanadier, die am 19. September 2016 auf dem Weg zur Arbeit in Ghat in Südwestlibyen entführt wurden. Sie kamen Anfang November wieder frei.

Rechtswidrige Tötungen

Bewaffnete Gruppen, darunter einige, die den rivalisierenden Regierungen nahestanden, verübten rechtswidrige Tötungen von gefangen genommenen Kämpfern des gegnerischen Lagers und von Zivilpersonen, die sie als Gegner betrachteten.

Berichten zufolge enthaupteten IS-Kämpfer im Februar 2016 elf Angehörige der örtlichen Sicherheitskräfte, die sie in Sabratha gefangen genommen hatten.

Im Juni 2016 wurden zwölf Männer, die wegen mutmaßlicher Straftaten während der Regierungszeit von Mu’ammar al-Gaddafi inhaftiert worden waren, dem Vernehmen nach Opfer einer außergerichtlichen Hinrichtung. Sie wurden erschossen, nachdem man sie kurz zuvor aus dem al-Baraka-Gefängnis in Tripolis entlassen hatte, das dem Justizministerium untersteht.

Im Juli 2016 wurden in al-Laithi, einem Stadtteil von Bengasi, den die Libysche Nationalarmee vom Revolutionären Rat von Bengasi zurückerobert hatte, die Leichname von 14 Männern aufgefunden, deren Hände und Füße zusammengebunden waren. Sie waren von Unbekannten erschossen worden.

Die rivalisierenden libyschen Regierungen leiteten keine unabhängigen und wirksamen Untersuchungen rechtswidriger Tötungen ein und zogen die Täter nicht zur Rechenschaft.

Straflosigkeit

Es herrschte nach wie vor ein Klima der Straflosigkeit. Im Januar 2016 informierte die libysche Staatsanwaltschaft jedoch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), dass gegen drei Staatsbedienstete Haftbefehl erlassen worden sei, denen vorgeworfen wurde, Saadi al-Gaddafi in der Haft gefoltert zu haben. Ob die Angeklagten festgenommen und strafrechtlich verfolgt wurden, blieb unklar. Der Direktor des al-Hadba-Gefängnisses, der nach der Folter von Saadi al-Gaddafi vom Dienst suspendiert worden war, kehrte dem Vernehmen nach auf seinen Posten zurück.

Im November 2016 teilte die Chefanklägerin des IStGH in Den Haag mit, die Ermittlungen zu Libyen hätten im Jahr 2017 hohe Priorität. Dabei werde man auch Straftaten einbeziehen, die derzeit vom IS und anderen bewaffneten Gruppen verübt würden, und neue Haftbefehle ausstellen. 2016 hatte der IStGH allerdings keine neuen Ermittlungen eingeleitet und zur Begründung auf Sicherheitsbedenken und fehlende finanzielle Mittel verwiesen.

Saif al-Islam al-Gaddafi wurde 2016 weiterhin von einer Miliz in Sintan festgehalten. Der IStGH hatte wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Konflikts im Jahr 2011 Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Keine der Konfliktparteien hielt sich an die Menschenrechtsbestimmungen des Libyschen Politischen Abkommens, das im Dezember 2015 unter Vermittlung der Vereinten Nationen vereinbart worden war. Es sah u. a. vor, Gefangene, die ohne Rechtsgrundlage inhaftiert waren, freizulassen.

BINNENVERTRIEBENE

Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (International Organization of Migration – IOM) gab es im August 2016 fast 350000 Binnenvertriebene. Darunter befanden sich schätzungsweise 40000 ehemalige Bewohner Tawarghas, die 2011 aus ihren Häusern vertrieben worden waren. Im August 2016 unterzeichneten Vertreter aus Misrata und Tawargha eine Versöhnungsvereinbarung, die es den Vertriebenen erleichtern soll, in ihre Heimat zurückzukehren.

Im Mai 2016 floh ein Großteil der Zivilbevölkerung aus Sirte, als die Regierung der Nationalen Einheit dort eine Offensive gegen den IS startete. Die Gefechte führten zu großen Schäden in der Stadt, einige Einwohner konnten jedoch dennoch zurückkehren. Bewaffnete Auseinandersetzungen in Bengasi und Konflikte zwischen Stammesmilizen in Südlibyen führten ebenfalls zur Vertreibung von Zivilpersonen.

RECHTE AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Bewaffnete Gruppen und Milizen schikanierten, verschleppten, folterten und töteten weiterhin Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, politische Aktivisten und andere engagierte Bürger.

Im März 2016 töteten Unbekannte in Derna den Menschenrechtsaktivisten Abdul Basit Abu-Dahab mit einer Autobombe. Mitglieder einer bewaffneten Gruppe verwüsteten im März die Räume des Fernsehsenders Al-Nabaa in Tripolis und griffen Journalisten tätlich an. Ebenfalls im März verschleppten bewaffnete Männer im ostlibyschen al-Marj den Blogger und Journalisten Ali al-Asbali und ließen ihn erst vier Monate später wieder frei.

Im August 2016 entführten Mitglieder einer bewaffneten Gruppe in Tripolis kurzzeitig den Fernsehjournalisten Aboubaker al-Bizanti, der für den Fernsehsender Al-Ahrar tätig war, nachdem er die Anwesenheit bewaffneter Gruppen und Milizen in der Hauptstadt kritisiert hatte.

Personen, die an öffentlichen Versammlungen oder Demonstrationen teilnahmen, mussten mit Angriffen rechnen. Im Mai 2016 feuerten Unbekannte Mörsergranaten auf Teilnehmende einer Demonstration auf dem al-Kish-Platz in Bengasi und töteten dabei sechs Zivilpersonen.

JUSTIZSYSTEM

Das Justizsystem war weitgehend zusammengebrochen. Die Gerichte waren nicht in der Lage, die Fälle Tausender Personen zu bearbeiten, die sich ohne Verfahren in Haft befanden, einige von ihnen bereits seit 2011. Tausende blieben weiterhin ohne Gerichtsverfahren in offiziellen Gefängnissen und Haftzentren sowie in inoffiziellen Hafteinrichtungen bewaffneter Gruppen inhaftiert. Einige Häftlinge kamen im Rahmen von Amnestien frei. Im März 2016 wurden 17 Männer freigelassen, die in Misrata festgehalten worden waren.

Der Prozess gegen Saadi al-Gaddafi, der im al-Hadba-Gefängnis in Tripolis inhaftiert war, wurde erneut verschoben. Im April 2016 erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, die Inhaftierung Saadi al-Gaddafis sowie elf weiterer ehemaliger Staatsbediensteter der Regierung al-Gaddafis sei willkürlich und entbehre einer Rechtsgrundlage.

Ende 2016 hatte der Oberste Gerichtshof die Überprüfung der Todesurteile gegen Saif al-Islam al-Gaddafi, Abdallah al-Senussi und sieben weitere ehemalige Staatsbedienstete noch nicht abgeschlossen.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Folter und andere Misshandlungen waren 2016 weiterhin an der Tagesordnung, vor allem bei Festnahmen und Entführungen sowie während der Haft in offiziellen und inoffiziellen Gefängnissen. Die Täter wurden nicht strafrechtlich verfolgt.

Die Haftbedingungen in offiziellen Gefängnissen wie al-Hadba und al-Baraka, in denen u. a. ehemalige hochrangige Staatsbedienstete der Regierung al-Gaddafis inhaftiert waren, verschlechterten sich zunehmend. Unzureichende medizinische Versorgung und mangelhaftes Essen trugen zum schlechten Gesundheitszustand vieler Häftlinge bei. Berichten zufolge wurde Folter als Strafmaßnahme gegen Gefangene eingesetzt.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Flüchtlinge und Migranten erlitten schwere Menschenrechtsverstöße, die von bewaffneten Gruppen, Schleusern, Menschenhändlern und Wärtern offizieller Hafteinrichtungen verübt wurden.

Die IOM gab im Oktober 2016 bekannt, sie habe in Libyen 276957 Migranten registriert, tatsächlich gebe es jedoch schätzungsweise 700000 bis 1 Mio. Migranten. Ende 2016 hatte das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) 38241 Flüchtlinge registriert.

Ausländische Staatsangehörige, die ohne gültige Dokumente einreisten, ausreisten oder sich im Land aufhielten, machten sich weiterhin strafbar. Viele Migranten und Asylsuchende, die keine gültigen Dokumente hatten oder verdächtigt wurden, sich unerlaubt im Land aufzuhalten, wurden an Kontrollpunkten oder bei Hausdurchsuchungen festgenommen oder von ihren Arbeitgebern bei den Behörden angezeigt. Tausende wurden auf unbestimmte Zeit in Haftzentren der Abteilung zur Bekämpfung unerlaubter Migration (Department for Combating Irregular Migration – DCIM) festgehalten, bis sie abgeschoben wurden. Obwohl die Haftzentren formal dem Innenministerium unterstanden, wurden sie häufig von bewaffneten Gruppen betrieben, die von der Regierung der Nationalen Einheit faktisch nicht zu kontrollieren waren. Die Inhaftierten lebten unter erbärmlichen Bedingungen und wurden vom Wachpersonal gefoltert und anderweitig misshandelt. In Berichten war von Schlägen, Schüssen, Ausbeutung und sexualisierter Gewalt die Rede. Nach Angaben des UNHCR gab es landesweit 24 solcher Haftzentren für Migranten.

Am 1. April 2016 erschossen Wachleute mindestens vier Personen, die aus dem al-Nasr-Haftzentrum für Migranten in al-Zawiya fliehen wollten.

Tausende Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten versuchten, Libyen zu verlassen und in häufig seeuntüchtigen Booten, die Schleuser ihnen anboten, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Nach Angaben der Vereinten Nationen ertranken 2016 schätzungsweise 5022 Menschen bei dem Versuch, das Mittelmeer von Nordafrika aus zu überqueren. Die meisten von ihnen waren in Libyen gestartet.

Im Mai 2016 verlängerte die EU ihre Operation Sophia im südlichen zentralen Mittelmeer, die sich gegen Schleuser richtete, und erweiterte deren Mandat. Es sollte künftig auch eine Ausbildung der libyschen Küstenwache umfassen, mit der im Oktober begonnen wurde. Die libysche Küstenwache griff Tausende von Personen auf, die das Mittelmeer überqueren wollten, und brachte sie nach Libyen zurück. Dort wurden sie auf unbestimmte Zeit in DCIM-Hafteinrichtungen festgehalten. Angehörige der Küstenwache verübten vereinzelt Verstöße, indem sie auf Boote schossen, sie auf dem Meer ihrem Schicksal überließen und Migranten und Flüchtlinge auf den Booten oder an Land schlugen. Bis zum 18. Dezember 2016 hatte die libysche Küstenwache nach Angaben des UNHCR mehr als 14038 Personen abgefangen und/oder gerettet.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden außerdem Opfer von Entführungen, Erpressungen, sexualisierter Gewalt, Tötungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch kriminelle Banden. Auch der IS verschleppte Flüchtlinge und Migranten und zwang einige von ihnen, zum Islam überzutreten. Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen wurden vom IS sexuell missbraucht und in einigen Fällen dem Vernehmen nach zwangsverheiratet. Im Oktober 2016 berichtete die IOM, 71 % der Migranten, die auf der zentralen Mittelmeerroute von Afrika nach Europa gekommen seien, hätten Situationen erlebt, die Menschenhandel gleichkämen, und 49 % der Migranten seien in Libyen verschleppt und erpresst worden.

FRAUENRECHTE

Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze sowie im Alltag diskriminiert und aus dem sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben ausgegrenzt. Der im April 2016 veröffentlichte Verfassungsentwurf sah vor, zwölf Jahre lang 25 % der Sitze des Abgeordnetenhauses und der kommunalen Parlamente für Frauen zu reservieren.

In Sirte und anderen Gebieten, die unter der Kontrolle des IS und anderer bewaffneter Gruppen standen, galt eine strikte Auslegung des islamischen Rechts (Scharia), die vor allem Frauen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkte, ihnen eine bestimmte Bekleidung vorschrieb und dem Vernehmen nach auch Ehen von Minderjährigen zuließ.

Bewaffnete Gruppen bedrohten und drangsalierten weiterhin Frauen, die sich gesellschaftlich engagierten.

TODESSTRAFE

Die Todesstrafe blieb für zahlreiche Verbrechen in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

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