Amnesty Report Belarus 29. März 2022

Belarus 2021

Das Bild zeigt eine Lagerfeuer an einem Grenzzaun

Schutzsuchende an der polnisch-belarussischen Grenze am 10. November 2021

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2021 weiter massiv eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor an der Tagesordnung und wurden nicht geahndet. Die Justiz wurde systematisch dazu missbraucht, kritische Stimmen zu unterdrücken. Im Strafjustizwesen wurden die Rechte von Minderjährigen routinemäßig verletzt. Es gab weiterhin Todesurteile und Hinrichtungen. Migrant_innen wurden Opfer von Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Stellen. Willkürliche Entlassungen und Strafverfahren gegen medizinische Fachkräfte führten dazu, dass sich die Gesundheitsversorgung qualitativ verschlechterte und nur in geringerem Umfang zur Verfügung stand.

Hintergrund

Nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl im August 2020 und der Weigerung der EU, der USA und weiterer Länder, Amtsinhaber Alexander Lukaschenko als gewählten Präsidenten anzuerkennen, war das Land 2021 auf internationaler Ebene zunehmend isoliert. Zudem wurden weitere Sanktionen gegen die politische Führung verhängt.

Die Behörden förderten die Einreise von Menschen aus Ländern mit vielen Flüchtlingen und Migrant_innen und transportierten sie in Richtung EU-Außengrenze. Sie setzten damit Alexander Lukaschenkos Drohung um, er werde die Grenzen zu EU-Staaten nicht mehr vor Flüchtlingen "schützen".

Es wurden wiederholt Vorwürfe laut, die Behörden würden Regierungskritiker_innen im ausländischen Exil verfolgen und dabei auch vor Tötungen nicht zurückschrecken.

Etwa die Hälfte der Bevölkerung wurde 2021 gegen Covid-19 geimpft, wobei der Anteil der zweifach Geimpften knapp 40 Prozent betrug. Der Impfstoffvorrat überstieg die Nachfrage. Laut offiziellen Angaben lag die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie bei über 5.500. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch wesentlich höher liegen, da anzunehmen war, dass die Angaben absichtlich nach unten korrigiert wurden. Eine Überprüfung war kaum möglich, weil es weder freie Medien noch unabhängige Beobachter_innen des Gesundheitswesens gab und Whistleblower_innen mit Sanktionen rechnen mussten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2021 nach wie vor stark beschnitten. Zahlreiche unabhängige Journalist_innen und Blogger_innen wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Die Behörden blockierten mehr als 480 Websites, darunter Seiten großer nationaler und internationaler Medienunternehmen, sowie mehr als 400 Telegram-Gruppen wegen ihrer unabhängigen Berichterstattung. Einige wurden willkürlich als "extremistisch" bezeichnet und verboten. Die Behörden inhaftierten zahlreiche Regierungskritiker_innen wegen "Beleidigung von Staatsbediensteten", was nach wie vor als Straftat galt.

Im März 2021 wurde die Reporterin Kazjaryna Baryssewitsch, die für das große Online-Nachrichtenportal TUT.by arbeitete, anhand fingierter Anklagen zu sechs Monaten Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie aufgedeckt hatte, dass staatliche Stellen bezüglich der Tötung des Künstlers und gewaltlosen Demonstranten Raman Bandarenka im November 2020 Beweise gefälscht hatten.

Im Mai 2021 blockierten die Behörden den Zugang zu TUT.by wegen angeblicher "zahlreicher Verstöße gegen das Massenmediengesetz". Sie durchsuchten die Redaktionsräume des Nachrichtenportals im ganzen Land und inhaftierten 14 Mitarbeiter_innen aufgrund haltloser Anschuldigungen, wie z. B. Steuerhinterziehung. Am 13. August wurden TUT.by und ihre Mirrorseite Zerkalo.io als "extremistisch" eingestuft und die Verbreitung ihrer Materialien zur Straftat erklärt.

Ende 2021 befanden sich 32 Journalist_innen aufgrund ihrer unabhängigen Arbeit in Haft.

Am 23. Mai 2021 wurden der im Exil lebende Journalist und Blogger Roman Protasewitsch und seine Lebensgefährtin Sofia Sapega festgenommen, nachdem die Behörden das Flugzeug, in dem die beiden saßen, auf dem Flug von Griechenland nach Litauen wegen eines erwiesenermaßen falschen Bombenalarms zu einer Landung in der belarussischen Hauptstadt Minsk gezwungen hatten. Das Paar wurde mehrere Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und willkürlich beschuldigt, zu "Massenunruhen" und "schweren Verstößen gegen die öffentliche Ordnung" angestiftet zu haben. Roman Protasewitsch wurde außerdem "Anstiftung zu sozialem Hass" zur Last gelegt. Die Behörden strahlten drei Videos im Fernsehen aus, in denen er "Geständnisse" abgab, gegen andere aussagte und versicherte, man habe ihn nicht misshandelt, obwohl auf dem ersten Video mögliche Verletzungen zu sehen waren. Am 25. Juni wurden er und Sofia Sapega an einen unbekannten Ort verbracht und unter Hausarrest gestellt. Bis August durften sie auf Twitter posten. Ende 2021 warteten beide noch immer auf ihren Prozess. Ihr Aufenthaltsort war weiterhin unbekannt, und ihren Rechtsbeiständen wurde die Verbreitung jeglicher Information verboten.

Jede Form kritischer freier Meinungsäußerung von Menschen aller Bevölkerungsschichten wurde in unfairen Verfahren strafrechtlich verfolgt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden verschärften 2021 die Unterdrückung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen. Betroffen waren u. a. NGOs, Anwält_innenverbände, Gewerkschaften, politische Gruppen sowie Organisationen ethnischer und religiöser Gemeinschaften.

Allein am 22. Juli 2021ordneten die Behörden die Schließung von 53 NGOs an. Bis zum Jahresende waren mehr als 270 zivilgesellschaftliche Organisationen willkürlich aufgelöst worden oder befanden sich im Prozess der erzwungenen Schließung. Hunderte, wenn nicht Tausende zivilgesellschaftlicher Aktivist_innen verließen aus Angst vor Repressalien das Land. Als Alexander Lukaschenko im November in einem BBC-Interview auf die massenhafte Schließung von NGOs angesprochen wurde, warf er diese mit der politischen Opposition in einen Topf und versprach, er werde "den ganzen Abschaum massakrieren, den ihr finanziert habt". Mit "ihr" meinte er offensichtlich den Westen.

Die Behörden durchsuchten im Februar 2021 die Büroräume der bekannten Menschenrechtsgruppe Viasna in Minsk und leiteten im März unbegründete strafrechtliche Maßnahmen gegen Viasna ein. Im Laufe des Jahres wurden fünf Mitarbeiter_innen der Menschenrechtsgruppe inhaftiert, unter ihnen ihr Gründer Ales Bialiatski. Im November wurden die Mitarbeiter_innen Leanid Sudalenka und Tatsiana Lasitsa wegen angeblicher Beteiligung an einem "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" zu Haftstrafen von drei bzw. zweieinhalb Jahren verurteilt. Weitere Viasna-Mitglieder, darunter die bereits zuvor inhaftierten Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, warteten Ende 2021 noch auf ihr Verfahren.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Behörden erhielten das faktische Verbot friedlicher Kundgebungen 2021 aufrecht und bestraften Demonstrierende mit bis zu 15 Tagen Haft oder hohen Geldbußen. Nach Angaben von Viasna wurden mehr als 900 Personen festgenommen und in politisch motivierten Verfahren strafrechtlich verfolgt. Viele von ihnen wurden auf Grundlage falscher Anklagen wie "Massenunruhen" und ähnlicher Vorwürfe, die mit Kundgebungen zusammenhingen, zu langen Haftstrafen verurteilt.

Im Januar 2021 drang eine Tonaufnahme an die Öffentlichkeit, in der der Kommandeur einer Sondereinheit die ihm unterstellten Polizeikräfte anwies, internationale Menschenrechtsnormen zu missachten und mit Gummigeschossen auf lebenswichtige Organe von Demonstrierenden zu zielen. Er gab damit zu verstehen, dass man deren Tod billigend in Kauf nehme.

Im Juli 2021 traten Änderungen der "Gesetze zum Schutz der Souveränität und der verfassungsmäßigen Ordnung" in Kraft. Sie knüpften ausdrücklich an das Vorgehen zur Niederschlagung der friedlichen Proteste im Jahr 2020 an, indem sie u. a. die Anwendung und das Ausmaß von Notstandsmaßnahmen ausdehnten, die Befugnisse der Sicherheitskräfte erweiterten und die Armee mit der "Unterdrückung von Massenunruhen" beauftragten.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren auch 2021 allgemein üblich und wurden häufig angewandt. Gleichzeitig herrschte nach wie vor absolute Straffreiheit für diese Taten. In einem BBC-Interview räumte Alexander Lukaschenko im November 2021 ein, dass im August 2020 im Okrestina-Gefängnis in Minsk Gewalt gegen Inhaftierte ausgeübt worden sei. Zuvor hatte die Staatsführung entsprechende Beweise stets als "Fake" bezeichnet. Es gab nach diesen Äußerungen jedoch keinerlei Versuche, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Sicherheitskräfte, die Folter und andere Misshandlungen anwandten, u. a., indem sie mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vorgingen, genossen völlige Straflosigkeit. Personen, die wegen Teilnahme an den Protesten im Jahr 2020 strafrechtlich verfolgt wurden, mussten besonders harte Maßnahmen und Haftbedingungen erdulden.

Im Mai 2021 starb der gewaltlose oppositionelle Aktivist Vitold Ashurak plötzlich im Gefängnis in Schklou, wo er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßte. In einem Brief hatte er sich darüber beschwert, dass die Gefängnisverwaltung ihn und andere "politische" Gefangene gezwungen habe, auffällige gelbe Erkennungszeichen auf ihrer Häftlingskleidung zu tragen. Die Behörden lehnten es ab, seinen Tod als verdächtig einzustufen, und veröffentlichten ein offensichtlich manipuliertes Video, das Vitold Ashurak zeigt, wie er durch eine leere Zelle geht und plötzlich zusammenbricht.

Unfaire Gerichtsverfahren

Die Justiz wurde von den Behörden systematisch dazu missbraucht, jegliche Form von Regierungskritik zum Schweigen zu bringen, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger_innen zu inhaftieren sowie deren Rechtsbeistände einzuschüchtern und mundtot zu machen. Gerichte trafen Entscheidungen ganz offenkundig im Sinne der Staatsanwaltschaften und Sicherheitskräfte, die mannigfach eingesetzt wurden, um haltlose straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren einzuleiten und die nötigen "Beweise" für die Verhandlungen zu liefern. Bei politisch motivierten Strafprozessen war es üblich, die Öffentlichkeit auszuschließen, alle Verfahrensakten als geheim zu deklarieren und die Rechtsbeistände zu zwingen, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, da ihnen anderenfalls schwere Strafen drohten.

Nach Angaben des Projekts Defenders.by wurde zwischen Februar und August 2021 mehr als 30 Rechtsanwält_innen ihre Zulassung entzogen oder diese wurde nicht verlängert, nachdem sie Personen verteidigt hatten, die Opfer politisch motivierter Strafverfolgung geworden waren, oder nachdem sie selbst an friedlichen Protestaktionen teilgenommen hatten. Im November weitete ein neues Gesetz die Kontrollbefugnisse des Justizministeriums über die Anwaltschaft weiter aus. In Verbindung mit weiteren neuen Regelungen führte dies dazu, dass die Zahl der zugelassenen Anwält_innen zwischen Januar und November um sieben Prozent zurückging.

Im Juli 2021 verurteilte der Oberste Gerichtshof den ehemaligen Bankmanager Viktor Babariko, der im Jahr 2020 versucht hatte, bei den Präsidentschaftswahlen zu kandidieren, unter haltlosen Anklagepunkten wie Bestechung und Geldwäsche zu 14 Jahren Haft und einer Geldstrafe von umgerechnet 57.000 US-Dollar. Zudem ordnete das Gericht an, dass er als "Wiedergutmachung für den angerichteten Schaden" umgerechnet mehr als 18 Millionen US-Dollar bezahlen müsse.

Im September 2021 verurteilte ein Gericht Maria Kolesnikowa und Maxim Snak – die beiden bekanntesten Mitglieder der Opposition, die sich noch in Belarus befanden – nach einem Schnellverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu elf bzw. zehn Jahren Haft. Sie wurden wegen haltloser Anklagepunkte wie "Verschwörung", "Extremismus" und Straftaten, die die nationale Sicherheit betrafen, schuldig gesprochen.

Kinderrechte

Die Rechte von Minderjährigen wurden im Strafjustizwesen systematisch verletzt.

Im Zusammenhang mit Protesten gegen die Präsidentschaftswahl wurden mindestens zehn jugendliche Demonstrierende und ein minderjähriger Blogger festgenommen. Alle wurden 2021 in nichtöffentlichen, politisch motivierten Verfahren schuldig gesprochen und erhielten Freiheitsstrafen. Drei von ihnen, die volljährig wurden, während sie auf ihr Verfahren warteten, wurden vor Gericht als Erwachsene behandelt. Viele erhoben den Vorwurf, in der Haft gefoltert worden zu sein.

Die Behörden verweigerten Mikita Zalatarou, der 2020 im Alter von 16 Jahren inhaftiert worden war, seine Epilepsiemedikamente. Außerdem wurde er in der Haft wiederholt mit Schlägen und Elektroschocks traktiert. Nachdem er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, warf man ihm anschließend Gewalttätigkeit gegenüber einem Gefängniswärter vor und verhängte eine weitere Haftstrafe gegen ihn.

Minderjährige wurden weiterhin wegen geringfügiger, gewaltfreier Drogendelikte zu Haftstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt. Wie viele derartige Urteile 2021 gefällt wurden, war nicht bekannt, doch deuteten die Behörden an, dass deren Zahl zugenommen habe.

Todesstrafe

Auch 2021 wurden Todesurteile verhängt und Hinrichtungen im Geheimen vollzogen. Die beiden im Vorjahr zum Tode verurteilten Brüder Stanislau und Illia Kostseu, die beide Anfang 20 waren, wurden begnadigt. Es war erst das zweite Mal seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1991, dass einem Gnadengesuch stattgegeben wurde.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Die belarussischen Behörden ließen 2021 Tausende Flüchtlinge und Migrant_innen aus anderen Ländern einreisen, nachdem sie diese zuvor mit dem falschen Versprechen gelockt hatten, sie könnten von Belarus aus problemlos in die EU gelangen. Stattdessen waren die Migrant_innen und Flüchtlinge an den Grenzen zu Polen, Litauen und Lettland Pushbacks ausgesetzt. Die belarussischen Sicherheitskräfte traktierten Migrant_innen, die an der Grenze zu Polen zurückgeschoben worden waren oder denen die Einreise nach Polen nicht gelang, mit Schlägen und anderen Formen von Gewalt, verweigerten ihnen Essen, Wasser, Unterkunft und Sanitäranlagen, nahmen ihnen ihre Mobiltelefone ab und erpressten Geld von ihnen. Der belarussische Grenzschutz hinderte die im Grenzgebiet gestrandeten Menschen systematisch daran, den eingezäunten Grenzstreifen zu verlassen. Mehrere Personen starben an Unterkühlung, darunter mindestens ein Kind.

Der irakische Staatsbürger Rebin Sirwan wurde aus Belarus abgeschoben, nachdem er versucht hatte, dort Asyl zu beantragen.

Recht auf Gesundheit

Im Gesundheitswesen herrschte aufgrund der Coronapandemie 2021 weiterhin Personalmangel. Dieser wurde noch dadurch verschärft, dass die Behörden mit willkürlichen Entlassungen, Strafverfahren und anderen harten Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschäftige im Gesundheitswesen vorgingen, die die friedlichen Proteste im Jahr 2020 unterstützt oder die Brutalität und das Ausmaß der Polizeigewalt gegen Protestierende angeprangert hatten.

Die Vergeltungsmaßnahmen führten dazu, dass sich die Gesundheitsversorgung qualitativ verschlechterte und nur in geringerem Umfang zur Verfügung stand. In Grodno wurde ein durch Privatspenden finanziertes unabhängiges Kinderhospiz geschlossen, nachdem dessen Direktorin ihre Unterstützung der Proteste zum Ausdruck gebracht hatte.

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