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Völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe von deutschem Boden aus
Ein neuer Amnesty-Bericht dokumentiert deutliche Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung wissentlich Völkerrechtsverstöße der US-Regierung unterstützt. Deutsche Geheimdienstinformationen tragen möglicherweise zu Drohnenangriffen bei.
Amnesty International kritisiert in dem neuen Bericht "Deadly Assistance: The role of European states in US Drone Strikes" die Unterstützung, die Deutschland, England, die Niederlande und Italien den USA bei umstrittenen Drohneneinsätzen leisten. Diese Unterstützung gewinnt vor dem Hintergrund von US-Präsident Trumps Ankündigung, das Drohnen-Programm weiter auszubauen, zunehmend an Brisanz.
Amnesty hat Medienberichte und öffentlich zugängliche Stellungnahmen der Bundesregierung ausgewertet. Deren Analyse legt nahe, dass die Bundesregierung seit Jahren zu wenig unternimmt, um sicherzustellen, dass sie keine völkerrechtswidrige Beihilfe leistet zu US-Drohnenangriffen, die das humanitäre Völkerrecht verletzen. "Aus Sicht von Amnesty International schöpft die Bundesregierung ihren Handlungsspielraum gegen völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA nicht aus: Sie muss dringend Safeguards entwickeln, mit denen sichergestellt wird, dass die Bundesregierung keine wissentliche Beihilfe zu Völkerrechtsbrüchen leistet", sagt Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland.
Die Bundesregierung duldet, dass das US-Militär den Stützpunkt Ramstein auf deutschem Boden nutzt, um mithilfe des Kommunikationssystems GILGAMESH die Signale der Drohnenpiloten in die Einsatzstaaten weiterzuleiten. Eine direkte Steuerung der Drohneneinsätze in Pakistan, Afghanistan und Jemen von US-Boden aus wäre aufgrund der Distanz und der Erdkrümmung nicht möglich. Die USA sind für die Durchführung also angewiesen auf die Nutzung von Ramstein – was die Bundesregierung auch weiß.
"Jahrelang hat die Bundesregierung sich darauf berufen, nicht genau zu wissen, welche Rolle Ramstein in der Ausführung der Drohnenangriffe spielt, und damit eine eigene Mitverantwortung abgelehnt.
Spätestens im August 2016 informierte die US-Botschaft das Auswärtige Amt aber über die entscheidende Rolle von Ramstein. Mit diesem Wissen muss die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass keine völkerrechtswidrigen US-Drohnenangriffe von deutschem Boden aus unterstützt werden", sagt Scharlau.
Darüber hinaus geben deutsche Behörden geheimdienstliche Informationen wie zum Beispiel Handynummern und E-Mail-Adressen an die USA weiter, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie die Lokalisierung von Personen und damit gezielte tödliche Drohnenangriffe erst ermöglichen.
Vertreter der Bundesregierung betonen, dass ein reger Austausch mit den jeweiligen Gesprächspartnern der US-Regierung über die Drohnenangriffe und die Einhaltung des Völkerrechts stattfinde. Die aktuelle US-Regierung hat aber die wenigen Restriktionen und Richtlinien zurückgenommen, die unter Präsident Obama auf öffentlichen Druck hin geschaffen worden waren.
"Die Bundesregierung macht es sich zu leicht", so Scharlau. "Seit Jahren dokumentieren Amnesty International, Human Rights Watch, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und UN-Sonderberichterstatter, dass die USA durch ihre Drohnenangriffe regelmäßig gegen Völkerrecht verstoßen." Die amerikanische Regierung setzt Drohnen zum Beispiel außerhalb von bewaffneten Konflikten ein, nimmt die Tötung auch von einer großen Zahl von Zivilisten in Kauf und leistet keine Aufklärung oder Entschädigung nach derartigen Angriffen. "Das Drohnenprogramm ist massiv ausgebaut worden, wir gehen daher von einer deutlichen Zunahme der Völkerrechtsverstöße aus. Sich trotzdem auf die Zusage der USA zu verlassen, sie hielten das Völkerrecht ein, ist realitätsfremd", so Scharlau.
Amnesty International fordert die Bundesregierung dazu auf, offenzulegen, welche Maßnahmen sie ergreift, um der Gefahr einer völkerrechtswidrigen Beihilfe zu begegnen. Der politische Protest gegen völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA muss auch öffentlich stattfinden, um die Entstehung gefährlichen Völkergewohnheitsrechts zu verhindern.