Aktuell Polen 30. September 2021

Polen/Belarus: Afghanische Asylsuchende an der Grenze rechtswidrig zurückgedrängt

Das Bild zeigt mehrere Soldaten in einem Waldstück sowie zwei Frauen, die auf dem Boden sitzen. Eine hält ihre Hände vor ihr Gesicht.

Eine Gruppe afghanischer Schutzsuchender, die schon seit Wochen an der belarussisch-polnischen Grenze ausharren muss, wurde Mitte August offenbar rechtswidrig nach Belarus zurückgeführt. Das bestätigen neue Amnesty-Recherchen, die sich auf die Auswertung von Fotos und Satellitenaufnahmen stützen. Die polnische Regierung muss sicherstellen, dass die Geflüchteten sofort angemessene Unterbringung, Nahrungsmittel, Wasser sowie Zugang zu Rechtsbeiständen erhalten.

Amnesty International hat auf der Grundlage von Fotos und Satellitenaufnahmen bisher unbekannte Details über die Situation von 32 afghanischen Asylsuchenden enthüllt, die seit mindestens 18. August an der Grenze zwischen Polen und Belarus festsitzen.

Bei den Geflüchteten handelt es sich um mindestens vier Frauen, 27 Männer und ein 15-jähriges Mädchen, die keinen Zugang zu Nahrung, sauberem Wasser oder Medikamenten haben und ohne Unterkunft ausharren. Anhand von Satellitenbildern und Fotos zur Vermessung des Gebiets und einer 3D-Rekonstruktion hat Amnesty International die Position der Gruppe an der Grenze ermittelt und festgestellt, dass sie sich Ende August über Nacht von Polen nach Belarus bewegten, was offenbar eine rechtswidrige Rückführung war.

Tweet von Sam Dubberly, Leiter des Evidence Lab bei Amnesty:

Twitter freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu Twitter her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

Die Rekonstruktion von Amnesty zeigt, dass sich viele der 32 Personen, die aus Belarus nach Polen gekommen waren, am 18. August auf der polnischen Seite der Grenze befanden und von polnischen Grenztruppen umstellt waren. Einen Tag später befanden sie sich wieder auf der belarussischen Seite der Grenze. Amnesty International ist der Ansicht, dass diese Bewegung ein Beweis für rechtswidrige Push-Backs sein könnte, da gerade zu diesem Zeitpunkt bewaffnete Angehörige der polnischen Grenztruppen das provisorische Camp der Geflüchteten umstellt hatten.

Die Zurückweisung von Asylbewerber_innen ohne individuelle Prüfung ihres Schutzbedarfs verstößt gegen internationales und EU-Recht. Die Einführung neuer Gesetze und Maßnahmen, die versuchen, Push-Backs zu legalisieren, ändern daran nichts."

Eve
Geddie
Direktorin des EU-Büros von Amnesty International.

Am 20. August haben alle 32 Afghan_innen, die an der Grenze festsaßen, mit Hilfe von Rechtsbeiständen Anträge auf internationalen Schutz in Polen gestellt und damit ihren Wunsch bekundet, in Polen zu bleiben. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 25. August erlassene und am 27. September verlängerte einstweilige Verfügung weist Polen an, der Gruppe Hilfe zu gewähren, darunter "angemessene Nahrung, Wasser, Kleidung, medizinische Versorgung und, wenn möglich, eine vorübergehende Unterkunft". Der EGMR weist auch darauf hin, dass die Gruppe von Afghan_innen angegeben hat, bereits am 8. August auf polnisches Gebiet gelangt und zurückgeschoben worden zu sein. Polen hat die Anweisungen des EGMR bislang nicht umgesetzt.

"Polen hält diese Gruppe von Menschen seit Wochen unter grauenhaften Bedingungen an seiner Grenze fest. Unsere Recherchen zeigen unwiderlegbar, dass sich ihre Position am 18. August über Nacht von Polen nach Belarus verschoben hat, was stark darauf hindeutet, dass sie Opfer rechtswidriger Push-Backs waren", sagte Eve Geddie, Direktorin des EU-Büros von Amnesty International.

Das Bild zeigt eine Demonstration, in der Bildmitte ein Schild mit der Aufschrift "Seeking Safety is not a crime"

"Ausnahmezustand"

Seit dem Vorfall sitzt die Gruppe zwischen polnischen und belarussischen Grenztruppen fest. Polen hat die Bewegungsfreiheit in dem Gebiet eingeschränkt und am 20. August Regeln eingeführt, nach denen an der Grenze aufgegriffene Personen nach Belarus zurückgeschoben werden können. Am 3. September verhängte Polen den "Ausnahmezustand" an der Grenze zu Belarus, wodurch Journalist_innen und NGOs der Zugang zu dem Gebiet verwehrt wurde. Der "Ausnahmezustand" verhindert die Überprüfung möglicher Menschenrechtsverletzungen und gibt Anlass zu Besorgnis über die Behandlung von Flüchtlinge und Migrant_innen in dem Gebiet, einschließlich der rechtswidrigen Rückführung anderer Personen über die Grenze nach Belarus. Seit dem 19. September sind fünf Menschen im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus gestorben, unter anderem an den Folgen von Unterkühlung.

"Die furchtbare Situation, in der sich die Afghan_innen an der Grenze befinden, ist von der polnischen Regierung geschaffen worden. Die Ausrufung des 'Ausnahmezustands' ist unrechtmäßig und muss aufgehoben werden. Die Situation an den Grenzen des Landes stellt nach europäischer und internationaler Definition keinen öffentlichen Notstand dar", sagte Eve Geddie.

"Die Zurückweisung von Asylbewerber_innen ohne individuelle Prüfung ihres Schutzbedarfs verstößt gegen internationales und EU-Recht. Die Einführung neuer Gesetze und Maßnahmen, die versuchen, Push-Backs zu legalisieren, ändern daran nichts."

"Analyzing the suspected Pushback"  Amnesty-Video auf YouTube:

YouTube freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu YouTube her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

Digitale Verifizierung

Um die Lage an der polnisch-belarussischen Grenze einschätzen zu können, hat das Evidence Lab von Amnesty International seit dem 12. August Satellitenaufnahmen auf beiden Seiten der Grenze und mehr als 50 Videos und Fotos von Vorfällen an der Grenze gesammelt und analysiert. Die Aufnahmen bestätigen die Bewegungen der Gruppe und die zunehmende Sicherung der Grenze in den vergangenen Wochen. Die Bilder stammen aus zahlreichen Quellen, zum Beispiel von Einheimischen und der Presse, und umfassen auch Hubschrauber- und Satellitenaufnahmen.

Unter Einsatz von Messbildverfahren und Foto-Abgleichen zur Rekonstruktion von 3D-Modellen konnte Amnesty International die Position der Gruppe an der Grenze, die mutmaßlichen Push-Backs zwischen dem 18. und 19. August und den Aufenthaltsort der Gruppe zwischen 12. August und 13. September feststellen. Es zeigt auch die unmenschlichen Bedingungen in dem provisorischen Camp, in dem die Gruppe derzeit verharrt.

"Die Situation im Lager" – Amnesty-Video auf YouTube:

YouTube freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu YouTube her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

Amnesty International fordert die polnische Regierung auf, sicherzustellen, dass Menschen, die Schutz suchen, Zugang zum polnischen Staatsgebiet erhalten. Die Behörden müssen die Push-Backs einstellen und der Gruppe der an der polnisch-belarussischen Grenze gestrandeten Afghan_innen dringend angemessene Unterbringung, Nahrungsmittel, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Zugang zu Rechtsbeiständen und medizinischer Versorgung zur Verfügung stellen. Polen sollte auch den Ausnahmezustand und Gesetze aufheben, die die Bewegung in der Grenzregion einschränken und Journalist_innen, Aktivist_innen, Nichtregierungsorganisationen und Rechtsbeiständen ungehinderten Zugang zu diesem Gebiet einräumen.

"Menschen haben in einem Land der Europäischen Union um Asyl gebeten und ein EU-Mitgliedsland verstößt gerade grob gegen deren Rechte. Die EU muss zügig und entschlossen reagieren, um diese schweren Verstöße gegen internationales und EU-Recht beim Namen zu nennen", sagte Eve Geddie.

Weitere Artikel