Aktuell 12. August 2017

Nach den Wahlen: Behörden müssen Menschenrechte und Gesetze achten

Eine Menschenmenge versammelt sich um ein Polizeiauto

Proteste nach den Präsidentschaftswahlen in Kenia am 8. August 2017

Die kenianischen Behörden müssen Berichte untersuchen, denen zufolge die Polizei Demonstrierende erschossen haben soll, die am Abend des 11. August gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahl protestierten.

Als in den regierungsnahen Teilen des Landes die Feiern begannen, nachdem Uhuru Kenyatta zum Gewinner der Präsidentschaftswahlen erklärt worden war, gingen Unterstützerinnen und Unterstützer des Oppositionsführers Raila Odinga in Teilen von Nairobi und Kisumu auf die Straße, um gegen das Wahlergebnis zu demonstrieren.

"Die Unabhängige Aufsichtsbehörde für Polizeiarbeit (Independent Policing Oversight Authority – IPOA) muss umgehend eine unabhängige und wirksame Untersuchung der Tötungen einleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, wenn es belastbare Beweise für Straftaten gibt", so Muthoni Wanyeki, Amnesty International Regionaldirektorin für Ostafrika.

Die Polizei muss alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit bei diesen Protestveranstaltungen niemand ums Leben kommt. Dialog und Deeskalation sollten Priorität haben.

Muthoni
Wanyeki
Amnesty International Regionaldirektorin für Ostafrika

"Jeder hat das Recht, friedlichen zu protestieren und darf bei der Ausübung dieses Rechts weder getötet noch verletzt werden", sagt Wanyeki weiter.

Amnesty International liegen glaubhafte Informationen vor, nach denen ein Mann in Kibera, Nairobis größtem Slum, von der Polizei erschossen wurde sowie von mindestens zwei weitere Menschen in Kondele, einem Slum der Stadt Kisumu. Weitere Menschen wurden verletzt. Auch in Mathare und Kariobangi, beides liegt in Nairobi, gab es Zusammenstöße zwischen Polizistinnen und Polizisten und Demonstrierenden.

"Die Polizei muss alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um das Leben der Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Protestveranstaltungen zu schützen. Dialog und Deeskalation sollten Priorität haben, Gewalt und Waffen hingegen nur eingesetzt werden, wenn alle friedlichen Mittel ausgeschöpft worden sind und nur, um Menschenleben zu schützen", so Muthoni Wanyeki.

"Der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt ist nach kenianischem und internationalem Recht verboten und muss unter allen Umständen vermieden werden."

Vorgehen gegen regierungskritische Menschenrechtsorganisationen

Am 14. August teilte der Rat zur Koordinierung von Nichtregierungsorganisationen mit, dass er die Kenianische Menschenrechtskommission (KHRC) deregistrieren würde, da sie keine Steuern zahlen, Menschen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen und geheime Zahlungen an die Vorstandsmitglieder tätigen würde.

Darauf folgte am 15. August ein Brief des Rates an den Direktor des kenianischen Kriminalamtes, in dem er die Polizei aufforderte, die Mitglieder und Direktoren des Africa Centre for Open Governance (AfriCOG) zu verhaften und die Menschenrechtsorganisation zu schließen, da sie nicht registriert sei.

Dieses Vorgehen gegen zwei unabhängige renommierte Menschenrechtsorganisationen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Durch die Bedrohung von Organisationen, die die Wahlen beobachtet und die Regierung kritisiert haben, heizen die kenianischen Behörden die angespannte Situation nach den Wahlen an, anstatt zu versöhnen.

Franziska
Ulm-Düsterhöft
Afrikareferentin von Amnesty International in Deutschland

Am 16. August setzte der amtierende kenianische Kabinettssekretär für Inneres, Fred Matiang’i sämtliche Aktivitäten gegen die beiden Organisationen für 90 Tage aus und ordnete an, die Vorwürfe gegen die Organisationen erneut sorgfältig zu prüfen. "Dies ist ein positiver Schritt. Die kenianischen Behörden müssen alle Angriffe auf NGOs einstellen und Menschenrechtsorganisationen unabhängig arbeiten lassen", so Ulm-Düsterhöf

Hintergrund

Am 8. August fanden in Kenia Wahlen statt, aus denen der amtierende Präsident Uhuru Kenyatta nach offiziellen Angaben der Kenianischen Wahlkommission als Sieger hervorging. Die Opposition unter Führung des Präsidentschaftskandidaten Raila Odingas hat das Ergebnis bislang nicht anerkannt.

Neben dem Präsidenten wurden auch Gouverneure in den Regionen, die Regionalparlamente, Frauenvertreterinnen in den Regionalparlamenten, der Senat und das Parlament gewählt.

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