Aktuell Deutschland 08. Mai 2018

Gesetzentwurf zum Familiennachzug ist menschenrechtlich unverantwortlich

Eine Familie läuft auf einem Pfad durch einen grünen Acker

Flüchtlingsfamilie an der griechisch-mazedonischen Grenze im Apri 2016

Anlässlich der Sitzung des Bundeskabinetts über den aktuellen Gesetzentwurf zum Familiennachzug am Mittwoch, den 09. Mai, erklärt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland:

"Das neue Gesetz würde dazu führen, dass Menschen, die bei uns Schutz gefunden haben, noch lange von ihren Familien getrennt bleiben. Dies ist aus humanitären und menschenrechtlichen Gründen unverantwortlich. Wir fordern die Bundesregierung dringend dazu auf, den Familiennachzug für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gleichermaßen zu ermöglichen. Die neue Regelung bedeutet, dass die in der Heimatregion zurückgelassenen Familienangehörige - meist Frauen und Kinder - sich weiterhin in die Hände von Schleppern begeben müssen."

Laut dem Gesetzentwurf sollen anerkannte Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, und Menschen mit subsidiärem Schutzstatus, die vor Gewalt oder einem bewaffneten Konflikt fliehen, beim Familiennachzug unterschiedlich behandelt werden. Beide Gruppen befinden sich jedoch in einer vergleichbaren Situation und sind in ihren Heimatländern einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Die Bundesregierung begrenzt den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auf 1.000 Menschen pro Monat und schafft ein kompliziertes Auswahlverfahren, das Verzögerungen vorprogrammiert.

"Die Unterscheidung, die hier zwischen Flüchtlingen und Menschen mit subsidiärem Schutzstatus gemacht wird, ist künstlich und geht an der Realität vorbei: Auch subsidiär Schutzberechtigte bleiben über Jahre in neuen Aufnahmeländern, weil sie vor bewaffneten Konflikten, Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland fliehen. Dies zeigt die Erfahrung mit Menschen, die aus Syrien, Somalia, Afghanistan oder Eritrea geflohen sind. Auch ihr Familienleben ist verfassungs- und menschenrechtlich geschützt. Eine unterschiedliche Behandlung beim Familiennachzug kollidiert außerdem mit dem menschenrechtlichen Diskriminierungsverbot", so Vilmar.

"Sollte sich die Bundesregierung tatsächlich auf den vorliegenden Entwurf einigen, so gilt es zumindest sicherzustellen, dass tatsächlich 1.000 Familienmitglieder im Monat nachziehen können. Nach dem aktuellen Entwurf wird die vorgesehene Kontingentierung zu immensen Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzugs führen. Zudem sollte das Gesetz zeitlich befristet und evaluiert werden."

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