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Familiennachzug: Bundestag muss Gesetz dringend nachbessern
Flüchtlingsfamilie an der griechisch-mazedonischen Grenze im Apri 2016
© Marko Djurica / Reuters
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten am Donnerstag (07.06.) im Bundestag erklärt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland:
"Amnesty International appelliert an den Bundestag, den Familien aller in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Zusammenleben zu ermöglichen. Menschen, denen in ihren Herkunftsländern wie Syrien oder dem Irak ein ernsthafter Schaden, Folter oder die Todesstrafe drohen, dürfen nicht über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben."
Die neue Regelung soll den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf monatlich 1.000 engste Familienangehörige begrenzen. "Subsidiär Schutzberechtigte sind aber in einer vergleichbaren Lage wie Flüchtlinge, die Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die in dem Gesetzesentwurf gemachte Unterscheidung zwischen beiden Gruppen geflohener Menschen ist diskriminierend und die Quote menschenrechtlich unverantwortlich", so Vilmar.
Der Nationale Normenkontrollrat hält eine Evaluierung des Gesetzes – wegen des komplexen Verfahrens und der vorhersehbaren hohen Kosten – für obligatorisch. "Amnesty fordert den Bundestag dazu auf, die Befristung und Evaluierung der Regelung im Gesetzestext zwingend zu regeln. Nur so kann die menschenrechtliche Legitimität des begrenzten Familiennachzugs auf den Prüfstand gestellt werden."