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Präsident Tshisekedi muss sich für Menschenrechte starkmachen
Der ehemalige Oppositionsführer Félix Tshisekedi während seiner Antrittsrede als neuer Präsident der Demokratischen Republik Kongo am 24. Januar 2019
© TONY KARUMBA/AFP/Getty Images
Am 24. Januar 2019 wurde Félix Tshisekedi als neuer Präsident der Demokratischen Republik Kongo vereidigt. Anlässlich seines ersten Monats im Amt fordert der internationale Generalsekretär von Amnesty International, Kumi Naidoo, ihn auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die katastrophale Menschenrechtslage im Land zu verbessern.
"Als neuer Präsident der Demokratischen Republik Kongo haben Sie die besondere Verantwortung und die Chance, sicherzustellen, dass Ihre Regierung schnell etwas gegen die sich immer weiter verschlechternde Menschenrechtslage im Land zu tut", erklärt Kumi Naidoo in einem offenen Brief an den Präsidenten.
"In den vergangenen 25 Jahren sind in der Demokratischen Republik Kongo schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverbrechen begangen worden, die Millionen von Menschen das Leben gekostet haben. Die Täter kamen dabei fast immer straffrei davon", führt Naidoo weiter aus.
Der offene Brief an Präsident Félix Tshisekedi beinhaltet auch den Vorschlag für einen 10-Punkte-Plan zur Beseitigung der gravierendsten Menschenrechtsprobleme in dem zentralafrikanischen Land.
Katastrophale Menschenrechtslage in der DR Kongo muss verbessert werden
EIN 10-PUNKTE-PLAN FÜR PRÄSIDENT TSHISEKEDI
Amnesty International schlägt dem neuen Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, Félix Tshisekedi, zehn Maßnahmen vor, um die schlechte Menschenrechtslage im Land konkret und zufriedenstellend zu verbessern. Er sollte dafür sorgen, dass seine neue Regierung die folgenden Punkte priorisierend verfolgt:
Dazu müssen effektive und umfassende Ermittlungen zu Vorwürfen über von Sicherheitskräften begangene Menschenrechtsverletzungen durchgeführt und der Schutz von Zivilpersonen in Konfliktregionen sichergestellt werden. Insbesondere geht es hierbei um die Regionen Beni, Ituri, Haut-Uélé, Tanganyika und Kasaï, Kwilu und Mai-Ndombe, wo die Sicherheitskräfte ihre Pflicht, die zivile Bevölkerung zu schützen, nicht erfüllen.
Dies umfasst auch alle Regierungsbehörden auf nationaler und lokaler Ebene, alle Angehörigen der Streitkräfte und Geheimdienste sowie anderer staatlicher Organe anzuweisen, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu wahren. Den Menschen in der DR Kongo muss es möglich sein, ihre Meinung offen kundzutun, zum Beispiel bei friedlichen Demonstrationen. Sie dürfen deswegen nicht festgenommen, gefoltert, strafrechtlich verfolgt, verschleppt, getötet oder anderweitig bestraft werden.
Es müssen dringend gesetzliche Regelungen zum Schutz der Medienfreiheit sowie zum Zugang zu Informationen und zum Internet erlassen werden. Die Regierung muss darüber hinaus das Ministerialdekret zur Pressefreiheit vom Mai 2017 aufheben und alle weiteren einschränkenden Maßnahmen abschaffen.
... und Umwandeln aller bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen. Der Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch, welches die Todesstrafe nicht mehr enthält, muss ins Parlament eingebracht werden, wie es der Justizminister bereits 2017 angekündigt hatte.
Dazu muss sichergestellt sein,
- dass hochrangige Sicherheitskräfte, Politikerinnen und Politiker sowie andere Personen, denen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverbrechen einschließlich sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt und Vergewaltigung vorgeworfen werden, strafrechtlich verfolgt werden. Militärangehörige, die wegen derartiger Straftaten schuldig gesprochen wurden, müssen aus dem Dienst entlassen werden.
- dass Angehörige der Armee, der Präsidentengarde, der Polizei und der Geheimdienste, denen die Beteiligung an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wird, für die Dauer der Ermittlungen vom Dienst suspendiert werden. Wenn ausreichend zulässige Beweise vorliegen, müssen die Verdächtigen strafrechtlich verfolgt werden.
Insbesondere durch die Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen, die sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte in Haft befinden. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen müssen beendet und die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden.
Dazu gehören unter anderem konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in der Verfassung des Landes enthaltenden Gleichstellungsquote, die vorsieht, dass Frauen mindestens 30 Prozent der Ämter in allen Entscheidungsorganen wie der Zentralregierung, den Provinzregierungen, den Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen und dem diplomatischen Dienst bekleiden.
Hierzu ist es unter anderem erforderlich, dass das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf kostenfreie Grundschulbildung umgehend umgesetzt wird. Zudem müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden, um Kinderarbeit im Bergbau sowie andere Formen der Ausbeutung von Kindern zu beenden. Auch Gespräche mit Interessenvertreterinnen und -vertretern mit dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung und schrittweisen Einführung einer umfassenden politischen Strategie in diesen Bereichen sind nötig.
Dazu muss es den entsprechenden Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstattern der UN und der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker möglich gemacht werden, die Bedingungen in kongolesischen Gefängnissen und Hafteinrichtungen zu untersuchen und konkrete Vorschläge für eine Verbesserung zu machen.
Dazu ist es notwendig, dass die Autonomie und Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und des Rats für Audiovisuelle Medien und Kommunikation garantiert, gewahrt und gefördert werden. Zudem müssen diese Mechanismen mit den nötigen Ressourcen und Befugnissen ausgestattet werden.
Schutz für den Menschenrechtsverteidiger Murhabazi Namegabe
Murhabazi setzt sich in der DR Kongo seit Jahrzehnten dafür ein, dass ehemalige Kindersoldatinnen und -soldaten eine Zukunft haben. Dafür wird er täglich bedroht. Fordere von der neuen Regierung in der DR Kongo, dass Murhabazi Namegabe und andere sich ohne Angst und Schikanen für die Menschenrechte einsetzen können!
Murhabazi Namegabe in einem der "Freiwilligenbüros für Kinder und Gesundheit" (BVES) in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2006
© Amnesty International