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Deutschland: Selbstbestimmungsgesetz ist überfällig, Nachbesserungen jedoch notwendig
Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts, das Selbstbestimmungsgesetz ins parlamentarische Verfahren zu geben, ist aus Sicht von Amnesty International in Deutschland ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Die Menschenrechtsorganisation mahnt jedoch Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren an.
Claude Beier, Expert*in für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "Endlich wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die historische Pathologisierung und Fremdbestimmung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in vielen Bereichen beendet. Die Freude wird allerdings durch die Tatsache getrübt, dass Teile des Gesetzes Vorurteile und Misstrauen gegenüber trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen schüren und verfestigen. In Anbetracht der Gewalt gegenüber queeren Menschen ist das ein völlig falsches Signal. Selbstbestimmung braucht Schutz und eine klare Haltung gegenüber schädlichen Geschlechterstereotypen."
Amnesty International hat bereits in einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium im Mai 2023 gefordert, dass entsprechende Nachbesserungen eingebracht werden müssen. Darüber hinaus bedarf es für die Verwirklichung von Selbstbestimmung mehr als die rechtliche Anerkennung des Geschlechts. So ist der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt ein wesentlicher Bestandteil, um Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Hintergrund
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll das diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG), das am 1. Januar 1981 in Kraft trat und bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als in Teilen verfassungswidrig erklärt worden ist, ersetzen. Das ist längst überfällig, denn grundlegende Menschenrechte wie das Verfügen über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit sowie die rechtliche Anerkennung der Geschlechtlichkeit und der Geschlechtsidentität sind davon betroffen.