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Entwurf für Lieferkettengesetz kein mutiger Schritt für die Menschenrechte
Amnesty-Protestaktion vor dem Gelände der Hannover Messe am 31. März 2019
© Amnesty International, Foto: Janto Trappe
Den am 12. Februar 2020 von drei Bundesministerien vorgestellten Entwurf für ein Lieferkettengesetz kommentiert Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
"Mit dem heutigen Kompromiss für ein 'Lieferkettengesetz’ sendet die Bundesregierung ein höchst widersprüchliches Signal. Es ist begrüßenswert, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen endlich verbindlich verankert werden sollen. Andererseits bleiben zu viele Lücken für einen wirklich umfassenden und nachhaltig wirksamen Menschenrechtsschutz in den Wertschöpfungsketten der Firmen."
"Das größte Defizit ist das Fehlen einer angemessenen Haftungsregelung, die den Betroffenen endlich den Weg zu den oft dringend notwendigen Entschädigungen eröffnet hätte. Auch die Anzahl der Firmen, für die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gelten werden, ist zunächst zu gering – die stufenweise Anwendung beginnt mit Inkraftsetzung 2023 viel zu spät und die Ausweitung auf mehr Firmen erst mit dem Jahr 2024 ist nicht nachvollziehbar.
Es bleibt als bitteres Fazit: Nach unendlich langen mühsamen Verhandlungen sind offenbar die Menschenrechte der von Unternehmensaktivitäten Betroffenen immer noch weniger wichtig als die Interessen der Wirtschaft. Ein mutiger Schritt für den umfassenden Schutz der Menschenrechte im Umfeld von Unternehmenstätigkeit hätte anders ausgesehen."