Aktuell Ukraine 23. Mai 2012

Die Menschenrechtslage in der Ukraine

Polizisten in Kiew am Tag der Urteilsverkündung gegen Julia Timoschenko, 11. Oktober 2011

Polizisten in Kiew am Tag der Urteilsverkündung gegen Julia Timoschenko, 11. Oktober 2011

Mai 2012 - Trotz großer Fortschritte im Rechtssystem und beim Schutz der Menschenrechte sind in der Ukraine weiterhin systematische Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet. Folter und andere Misshandlungen in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam sind an der Tagesordnung, ethnische Minderheiten und Flüchtlinge sowie Asylsuchende werden häufig diskriminiert.

Die Ukraine ist u.a. Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Antifolterkonvention und deren Zusatzprotokoll. Die daraus erwachsenden menschenrechtlichen Pflichten muss die ukrainische Regierung erfüllen.

Gewalt durch Sicherheitskräfte und Straflosigkeit

Amnesty International dokumentiert seit Jahren rechtswidrige Polizeigewalt in der Ukraine. Folter durch Sicherheitskräfte ist nicht nur in Gefängnissen sondern auch in Polizeigewahrsam weit verbreitet. Dabei genießen die Sicherheitskräfte weitgehende Straffreiheit. Beim Büro der Ombudsperson in der Ukraine gingen im Jahr 2010 5.000 Beschwerden wegen Folter und Misshandlung ein. Es wurden jedoch nur 10 Polizeibeamte strafrechtlich verfolgt. Die Gefängnisbedingungen in der Ukraine sind häufig unzureichend. Zellen sind überfüllt, medizinische Versorgung ist kaum vorhanden und die hygienischen Bedingungen sind mangelhaft.

In der Ukraine werden zahlreiche Menschen willkürlich verhaftet und oft ohne triftigen Grund pauschal in Untersuchungshaft festgehalten – laut der Ombudsperson sind es jedes Jahr bis zu eine Million Menschen. Die Zeit in Untersuchungshaft nutzen Sicherheitskräfte in vielen Fällen, um Geld oder "Geständnisse" zu erpressen. Einigen Schätzungen zufolge werden jedes Jahr hunderttausende Menschen Opfer von Amtsmissbrauch durch die Polizei. Diese Zahl umfasst nicht nur willkürliche Verhaftungen, Erpressung von Häftlingen, Misshandlung und Folter, sondern auch die weitverbreitete Korruption und geringfügigere Verstößen gegen die Strafprozessordnung.

51 Menschen sind nach Angaben der NGO "Ukrainian Helsinki Union" im Jahr 2010 in Haft gestorben.

Der Generalstaatsanwalt der Ukraine räumte im März 2011 ein, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Folter und Misshandlungen angestiegen sei. Die Staatsanwälte würden überdies keine adäquaten Maßnahmen zur Untersuchung dieser Vorfälle einleiten. Im Dezember 2010 kündigte Präsident Wiktor Janukowytsch Polizeireformen und die Videoüberwachung aller Hafteinrichtungen an, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Im April 2012 hat das ukrainische Parlament einer Reform der Strafprozessordnung zugestimmt, die auch Maßnahmen gegen Folter enthält. Amnesty International begrüßt diese Reform, ist aber besorgt darüber, dass einige dieser Maßnahmen erst in fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Denn um der Folter in Polizeigewahrsam und der rechtswidrigen Polizeigewalt ein Ende zu bereiten, muss schnell gehandelt werden.

Der Fall Dmytro Karpenko

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Asylsuchende werden in der Ukraine Opfer von willkürlichen Inhaftierungen, Rassismus und Erpressung durch die Polizei. Sie laufen außerdem Gefahr, in Länder zurückgeführt zu werden, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Da es kein angemessenes Asylverfahren gibt, genießen sie keinen ausreichenden Schutz. Da die ukrainischen Behörden oft versäumen, Asylsuchenden rechtzeitig Dokumente auszustellen, laufen Asylbewerber Gefahr, wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine bis zu einem Jahr in Haft verbringen zu müssen.

Ausländische Staatsbürger, die von Verwaltungsgerichten zu bis zu einjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, müssen ihre Haftstrafe in einer der beiden im Land existierenden Auffangeinrichtungen für Migranten ableisten. Die Einrichtungen dienen laut einer Weisung des Innenministeriums der zeitlich befristeten Inhaftierung ausländischer Staatsbürger und staatenloser Personen, die sich unbefugt in der Ukraine aufhalten und ausgewiesen werden sollen. In der Praxis werden Migranten rund ein Jahr in den Einrichtungen festgehalten und anschließend in ihr Herkunftsland zurückgeführt oder frei gelassen. Viele Flüchtlinge werden aber sofort nach ihrer Freilassung wegen ihres nach wie vor ungeklärten Aufenthaltsstatus erneut festgenommen. Zahlreiche Schutzbedürftige können zudem keinen Asylantrag stellen, weil die Büros des ukrainischen Migrationsdienstes in vielen Landesteilen aufgrund einer Umstrukturierung geschlossen sind.

Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, des UN-Übereinkommens gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Somit darf die Regierung keine Person in ein Land zurückführen, in denen dieser Person Folter oder anderweitige schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Asylsuchende sechs Wochen lang im Hungerstreik

Mangelhaftes Justizsystem

Trotz anhaltender Bemühungen bei der Reform des Justizsystems hat die Ukraine es noch immer nicht geschafft, die Unabhängigkeit von Richtern sicherzustellen. Im Jahr 2011 beantragte der Generalstaatsanwalt die Entlassung dreier Richter am Berufungsgericht von Kiew. Die Richter hatten zuvor den Antrag des Generalstaatsanwalts auf Inhaftierung eines Verdächtigen mit der Begründung abgelehnt, dass es dafür keinen rechtlichen Grund gebe.

Im Oktober 2011 wurde die ehemalige ukrainische Premierministerin Julia Timoschenko von einem Gericht in Kiew wegen "Amtsmissbrauchs" zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt und mit dreijährigem Verbot belegt, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Amnesty geht davon aus, dass die Strafverfolgung politisch motiviert war. Die Verbrechen, derer Timoschenko angeklagt war, sind keine international anerkannten Straftatbestände. Amnesty International setzt sich dementsprechend für ihre Freilassung ein.

Weitere Artikel