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Fehlende medizinische Versorgung

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi befindet sich seit dem 5. Mai in Haft und wurde am 1. August aufgrund von Lähmungserscheinungen in ein Krankenhaus gebracht. Ihr wird die notwendige fachärztliche Versorgung verweigert. Die Anklagen gegen sie stehen mit ihrem Engagement für die Menschenrechte im Zusammenhang. Narges Mohammadi ist eine gewaltlose politische Gefangene.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid
Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
Sende eine Kopie an
STAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja’fari Dolat Abadi
Tehran General and Revolutionary Prosecution Office
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square
Tehran, IRAN
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. September 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie höflich auf, Narges Mohammadi umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich ausschließlich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.
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Bitte gewähren Sie Narges Mohammadi zur Behandlung ihrer gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich Zugang zu fachärztlicher Behandlung außerhalb des Gefängnisses.
- Bitte gewähren Sie ihr regelmäßige Besuche von und Telefonate mit ihren Familienangehörigen, einschließlich ihrer Kinder. Stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt ist. Auch die Verweigerung medizinischer Versorgung kann Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Iranian authorities to release Narges Mohammadi immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, held solely for her peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association, and peaceful assembly.
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Ensuring that Narges Mohammadi is immediately granted access to specialised medical care for her condition outside the prison.
- Urging them to allow her regular visits and phone calls from her family, including her children, and lawyer, and ensure she is protected from torture and other ill-treatment, which the denial of medical care can amount to.
Sachlage
Narges Mohammadi wurde am 1. August vom Evin-Gefängnis in das Taleghani-Krankenhaus in Teheran gebracht. An diesem Tag hatte sie acht Stunden lang an Lähmungserscheinungen gelitten. Ärzt_innen des Krankenhauses empfahlen eine Untersuchung durch Fachmediziner_innen, um eine angemessene Behandlung gewährleisten zu können. Trotz der ärztlichen Empfehlung wurde sie am nächsten Tag zurück ins Evin-Gefängnis verlegt, ohne eine fachärztliche Behandlung erhalten zu haben.
Der Ehemann von Narges Mohammadi, Taghi Rahmani, der sich als Flüchtling in Paris befindet, gab zudem an, dass sie bereits am 27. Juli ins Krankenhaus gebracht worden sei, nachdem sie über Lungenbeschwerden geklagt habe. Die Ärzt_innen empfahlen, sie zur Behandlung einer möglichen Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) im Krankenhaus zu behalten, doch die Menschenrechtsverteidigerin wurde ohne die notwendige Behandlung wieder zurück ins Gefängnis gebracht. Am nächsten Tag weigerten sich Gefängnisbeamt_innen, sie wegen ihrer Vorgeschichte von Lähmungserscheinungen für eine Untersuchung zu einem Neurologen zu bringen.
Neben der verweigerten medizinischen Versorgung, darf Narges Mohammadi außerdem nicht mit ihren Kindern telefonieren. Die beiden achtjährigen Zwillinge sind kürzlich zu ihrem Vater nach Paris gezogen, da sie im Iran keine Betreuungsperson hatten.
Hintergrundinformation
Die Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi ist am Morgen des 5. Mai in ihrem Haus festgenommen worden. Anschließend wurde sie in das Evin-Gefängnis in Teheran gebracht. Zwei Tage vor ihrer Festnahme war sie zur ersten Anhörung in ihrem Gerichtsverfahren vor der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran erschienen. Ihr werden Straftaten gegen die nationale Sicherheit vorgeworfen, darunter "Verbreiten von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit". Vor ihrer Festnahme gab Narges Mohammadi gegenüber Amnesty International an, die Anklagen gegen sie seien ausschließlich aufgrund ihres friedlichen Engagements für die Menschenrechte erhoben worden. Ihren Angaben zufolge gründeten sich die Anklagen unter anderem darauf, dass sie Interviews gegeben und vor Hinrichtungen Versammlungen vor Gefängnissen abgehalten hatte, um die Familien der zum Tode Verurteilten zu unterstützen. Außerdem habe sie Kontakte zu anderen Menschenrechtsaktivist_innen, wie beispielsweise der Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, unterhalten und sich im März 2014 mit Catherine Ashton, der damaligen Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, getroffen. Narges Mohammadi wird zudem "Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation, deren Ziel die Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit ist", vorgeworfen, da sie die Organisation "Step by Step to Stop Death Penalty" gründete, eine Gruppe, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt. Den Rechtsbeiständen von Narges Mohammadi wurde vor Prozessbeginn kein Einblick in ihre Verfahrensakte gewährt.
Narges Mohammadi hatte sich zuvor bereits von April bis Juli 2012 in Haft befunden. Vor ihrer Haftentlassung war ihr befristeter Freigang gewährt worden, damit sie eine Krankheit, die sich durch Lähmungserscheinungen äußert und die sich in Haft verschlimmert hatte, ärztlich behandeln lassen konnte. Narges Mohammadi leidet zudem an epileptischen Anfällen und Sehverlust. Bis zu ihrer jüngsten Festnahme am 5. Mai hatte sie sich größtenteils in Freiheit befunden. Es ist nicht bekannt, ob ihre Festnahme mit dem vorherigen Gerichtsverfahren gegen sie oder nur mit den aktuellen Anklagen im Zusammenhang steht.
Im Juli 2015 schrieb Narges Mohammadi vom Evin-Gefängnis aus einen langen offenen Brief an die Staatsanwaltschaft von Teheran. Darin sagte sie: "Und ich, eine Mutter, die der Schmerzen und des Leidens müde ist, bin zurückgeblieben. Mein Herz wurde in Hunderte Stücke zerrissen. Meine Hände richten sich wie selbstverständlich gen Himmel. Lieber Gott, bitte nimm meine Hände und gib mir die nötige Geduld. Ich werde ihre [die ihrer Kinder] unschuldigen Gesichter sehr lange nicht sehen können. Ich werde ihre Stimmen nicht hören können. Ich werde ihren Duft nicht riechen können, während ich sie in meinen Armen halte. Oh Gott, meine Arme fühlen sich ohne meine Kinder so kalt und leer an. Meine Hände bewegen sich auf meine Brust zu, die sich anfühlt, als stünde sie in Flammen. Meine Wangen brennen von den Tränen, die in Strömen an ihnen herunterfließen. Die Lava, die aus meinen Augen fließt, fühlt sich an wie Feuer aus der Tiefe meines Herzens." Weitere Informationen finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2015/08/narges-mohammadi-tearing-my-heart-to-pieces-iran/.
Die iranischen Behörden bringen Inhaftierte, die eine medizinische Behandlung benötigen, regelmäßig ins Krankenhaus. Nach Informationen von Amnesty International wird den Häftlingen allerdings nicht immer die notwendige medizinische Behandlung gewährt, sondern sie werden einfach wieder zurück ins Gefängnis verlegt. Unabhängig davon, ob dies absichtlich oder aus Nachlässigkeit geschieht, bricht der Iran seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, wenn bedürftigen Inhaftierten keine angemessene medizinische Versorgung gewährt wird. Die Verweigerung einer notwendigen medizinischen Behandlung könnte eine Verletzung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte darstellen, in dem das Verbot der Folter oder anderweitiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verankert ist. Der Iran ist Vertragsstaat dieses Paktes sowie des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dort ist in Artikel 12 das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit anerkannt.
In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen ist zudem festgelegt, dass kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, in darauf spezialisierte Vollzugsanstalten oder in öffentliche Krankenhäuser einzuliefern sind. Sind in Vollzugsanstalten Einrichtungen für stationäre Behandlung vorhanden, müssen Ausstattung, Instrumente und Arzneimittel für die ärztliche Versorgung und Behandlung kranker Gefangener geeignet sein. Zudem muss entsprechend ausgebildetes Personal vorhanden sein.
Auch die iranischen Gefängnisvorschriften werden regelmäßig von Gefängnis- und Justizbehörden missachtet. In den Vorschriften bezüglich der Gefängnisverwaltung ist vorgesehen, dass Häftlinge, die an schweren gesundheitlichen Problemen leiden, die nicht im Gefängnis behandelt werden können, oder deren Gesundheitszustand sich durch einen anhaltende Inhaftierung verschlechtern würde, zur medizinischen Behandlung aus der Haft entlassen werden sollen.