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Medizinische Behandlung abgebrochen

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi ist aus dem Krankenhaus zurück in das Evin-Gefängnis in Teheran gebracht wurden, obwohl ihr Gesundheitszustand kritisch ist und das medizinische Fachpersonal sich dagegen aussprach, die benötigte fachärztliche Behandlung abzubrechen. Narges Mohammadi ist eine gewaltlose politische Gefangene.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid
Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja’fari Dolat Abadi
Tehran General and Revolutionary Prosecution Office
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square
Tehran
IRAN
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie höflich auf, Narges Mohammadi umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich ausschließlich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.
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Bitte gewähren Sie Narges Mohammadi zur Behandlung ihrer gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich Zugang zu fachärztlicher Behandlung außerhalb des Gefängnisses.
- Bitte gewähren Sie ihr regelmäßige Besuche von und Telefonate mit ihrem Rechtsbeistand und ihren Familienangehörigen, einschließlich ihrer Kinder. Stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt ist. Auch die Verweigerung medizinischer Versorgung kann Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Iranian authorities to release Narges Mohammadi immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association, and assembly.
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Urging them to ensure that Narges Mohammadi is immediately granted access to specialized medical care outside the prison.
- Urging them to allow her regular visits and phone calls from her family, including her children, and lawyer, and ensure she is protected from torture and other ill-treatment, which the denial of medical care can amount to.
Sachlage
Narges Mohammadi ist am 11. Oktober aufgrund von Lähmungserscheinung aus dem Evin-Gefägnis in Teheran in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die sich durch Lähmungserscheinungen äußert. Ihre medizinische Behandlung wurde am 28. Oktober unterbrochen, als sie gegen den Rat des medizinischen Fachpersonals zurück in das Evin-Gefängnis gebracht wurde. Ihr Ehemann, Taghi Rahamani, teilte Amnesty International mit, dass seine Frau in den ersten Tagen mit Handschellen an das Krankenhausbett gefesselt wurde. Zudem befanden sich während ihres gesamten Krankenhausaufenthalts Polizeibeamt_innen in dem Raum und an der Tür.
Narges Mohammadi wurde bereits am 7. Oktober wegen Lähmungserscheinungen in das Krankenahaus Imam Khomeini in Teheran gebracht. Nach nur wenigen Stunden brachten die Behörden sie wieder zurück ins Gefängnis, obwohl Neurolog_innen empfahlen, sie für eine fachärztliche Behandlung in ein Krankenhaus zu verlegen.
Das für den 6. Oktober angesetzte Gerichtsverfahren gegen Narges Mohammadi wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" hat nicht stattgefunden. Das Gericht stellte keine Erklärung dafür bereit. Die Staatsanwaltschaft verweigert Narges Mohammadi außerdem ihr Recht, Telefonate mit ihren Kindern zu führen. Die beiden achtjährigen Zwillinge sind kürzlich zu ihrem Vater ins Ausland gezogen, da sie im Iran keine Betreuungsperson hatten. Zuletzt hat Narges Mohammadi vor mehr als drei Monaten mit ihren Kindern gesprochen.
Hintergrundinformation
Das Gerichtsverfahren gegen Narges Mohammadi wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" sollte am 6. Oktober beginnen. Vor ihrer Festnahme im Mai 2015 gab Narges Mohammadi gegenüber Amnesty International an, die Anklagen gegen sie seien ausschließlich aufgrund ihres friedlichen Engagements für die Menschenrechte erhoben worden. Ihren Angaben zufolge gründeten sich die Anklagen unter anderem darauf, dass sie Interviews gegeben und vor Hinrichtungen Versammlungen vor Gefängnissen abgehalten hatte, um die Familien der zum Tode Verurteilten zu unterstützen. Außerdem habe sie Kontakte zu anderen Menschenrechtler_innen und hatte sich im März 2014 mit Catherine Ashton, der damaligen Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, getroffen. Narges Mohammadi wird zudem "Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation, deren Ziel die Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit ist", vorgeworfen, da sie die Organisation "Step by Step to Stop Death Penalty" gründete, eine Gruppe, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt.
Narges Mohammadi hat im April 2012 eine sechsjährige Haftstrafe angetreten. Ihr werden "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" und die "Verbreitung von Propaganda gegen das System" durch ihr friedliches Engagement für die Menschenrechte vorgeworfen. Drei Monate später wurde sie aus der Haft entlassen. Vor ihrer Haftentlassung war ihr befristeter Freigang gewährt worden, damit sie eine Krankheit, die sich durch Lähmungserscheinungen äußert und die sich in Haft verschlimmert hatte, ärztlich behandeln lassen konnte. Narges Mohammadi leidet zudem an epileptischen Anfällen und Sehverlust.
Im Juli 2015 schrieb Narges Mohammadi vom Evin-Gefängnis aus einen langen offenen Brief an die Staatsanwaltschaft von Teheran. Darin schrieb sie: "Und ich, eine Mutter, die der Schmerzen und des Leidens müde ist, bin zurückgeblieben. Mein Herz wurde in Hunderte Stücke zerrissen. Meine Hände richten sich wie selbstverständlich gen Himmel. Lieber Gott, bitte nimm meine Hände und gib mir die nötige Geduld. Ich werde ihre [die ihrer Kinder] unschuldigen Gesichter sehr lange nicht sehen können. Ich werde ihre Stimmen nicht hören können. Ich werde ihren Duft nicht riechen können, während ich sie in meinen Armen halte. Oh Gott, meine Arme fühlen sich ohne meine Kinder so kalt und leer an. Meine Hände bewegen sich auf meine Brust zu, die sich anfühlt, als stünde sie in Flammen. Meine Wangen brennen von den Tränen, die in Strömen an ihnen herunterfließen. Die Lava, die aus meinen Augen fließt, fühlt sich an wie Feuer aus der Tiefe meines Herzens." Weitere Informationen finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2015/08/narges-mohammadi-tearing-my-heart-to-pieces-iran/.
Die iranischen Behörden bringen Inhaftierte, die eine medizinische Behandlung benötigen, regelmäßig ins Krankenhaus. Nach Informationen von Amnesty International wird den Häftlingen allerdings nicht immer die notwendige medizinische Behandlung gewährt, sondern sie werden einfach wieder zurück ins Gefängnis verlegt. Unabhängig davon, ob dies absichtlich oder aus Nachlässigkeit geschieht, bricht der Iran seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, wenn Inhaftierten keine angemessene medizinische Versorgung gewährt wird. Die Verweigerung einer notwendigen medizinischen Behandlung könnte eine Verletzung von Artikel 7 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte darstellen, in dem das Verbot der Folter oder anderweitiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verankert ist. Der Iran ist Vertragsstaat dieses Paktes sowie des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dort ist in Artikel 12 das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit anerkannt. In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Mandela Rules) ist zudem festgelegt, dass Gefängnisse eine angemessene und diskriminierungsfreie medizinische Versorgung sicherstellen müssen (Grundsätze 24-35) und dass kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, in darauf spezialisierte Vollzugsanstalten oder in öffentliche Krankenhäuser einzuliefern sind (Grundsatz 27(1)). Weitere Informationen finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/2508/2015/en/.