Unfaires Verfahren

Sheikh 'Ali Salman

Sheikh 'Ali Salman

Das Berufungsverfahren gegen Sheikh 'Ali Salman ist wieder aufgenommen worden. Er war in einem unfairen Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior, P. O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail über die Webseite: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Sheikh 'Ali Salman umgehend und bedingungslos frei und heben Sie seine Verurteilung auf. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

  • Ich bitte Sie, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen und Gesetze abzuschaffen, mit denen die Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unter Strafe gestellt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bahraini authorities to release Sheikh 'Ali Salman immediately and unconditionally and quash his conviction as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to uphold the right to freedom of expression and repeal laws that criminalize the peaceful exercise of the rights to freedom of expression, association and assembly.

Sachlage

Am 14. Oktober fand vor dem Berufungsgericht in Manama die zweite Anhörung im Berufungsverfahren von Sheikh 'Ali Salman, dem Generalsekretär der bahrainischen Oppositionsgruppe al-Wefaq, statt. Der Richter lehnte ohne Begründung die Anträge der Rechtsbeistände von Sheikh 'Ali Salman ab, Videoaufzeichnungen der Reden von ihm in voller Länge abzuspielen, um nachzuweisen, dass die vor Gericht gegen ihn verwendeten Beweise aus dem Kontext gerissene Auszüge seiner Reden waren. Die Rechtsbeistände von Sheikh 'Ali Salman legten ihre Verteidigung sowohl schriftlich als auch mündlich vor Gericht dar, wurden jedoch immer wieder von der Staatsanwaltschaft unterbrochen. Sheikh 'Ali Salman durfte eine 15-minütige Stellungnahme abgeben, in der er alle Anschuldigungen zurückwies und bekräftigte, dass er auf friedliche Weise politische und verfassungsrechtliche Veränderungen herbeiführen wolle, und die Ansicht ausdrückte, dass er für seine Überzeugungen strafrechtlich verfolgt werde. Der Richter gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, das Verfahren zu vertagen, um ihre Antwort auf die Argumente der Verteidigung vorbereiten zu können. Die nächste Anhörung ist für den 12. November angesetzt.

In der ersten Berufungsverhandlung am 15. September hatte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für Sheikh 'Ali Salman gefordert und beantragt, seinen Freispruch von der Anklage "Anstiftung zur Unterstützung einer Änderung des politischen Systems durch Gewalt, Drohungen und andere illegale Mittel" rückgängig zu machen. Am 16. Juni 2015 war Sheikh 'Ali Salman wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung einer Gruppe von Menschen mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören" und "öffentliche Beleidigung des Innenministers" zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Wegen "Anstiftung anderer, gegen Gesetze zu verstoßen" erhielt er weitere zwei Jahre Gefängnis.

Anfang September wurde Sheikh 'Ali Salman durch die Gefängnisbehörden daran gehindert, privat mit seinen Rechtsbeiständen zu sprechen, um sich auf die erste Berufungsanhörung vorzubereiten. Sheikh 'Ali Salman durfte während des Treffens keine Notizen machen oder Unterlagen entgegennehmen, und seine Rechtsbeistände durften nur einige Akten und Unterlagen mit sich führen, die zuvor von Beamt_innen inspiziert worden waren. Die Rechte auf ein vertrauliches Gespräch mit einem Rechtsbeistand und auf angemessene Räumlichkeiten zur Vorbereitung der Verteidigung sind wichtige Bestandteile des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Sheikh 'Ali Salman ist der Generalsekretär der größten zugelassenen Oppositionsgruppe al-Wefaq. Wenige Tage vor seiner Festnahme am 28. Dezember 2014 wurde er zum vierten Mal als Generalsekretär wiedergewählt. Die Anklagen gegen ihn lauteten auf "Anstiftung zur Unterstützung einer Änderung des politischen Systems durch Gewalt, Drohungen und andere illegale Mittel", "Anstiftung zu Hass und Verachtung einer Gruppe von Menschen mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören", "Anstiftung anderer, gegen Gesetze zu verstoßen" und "öffentliche Beleidigung des Innenministers". Die Anklagen beziehen sich offenbar auf Äußerungen, die Sheikh 'Ali Salman 2012 und 2014 in Vorträgen getätigt hatte, unter anderem während einer Rede auf der Generalversammlung von al-Wefaq am 26. Dezember 2014. In der Rede hatte er erläutert, dass die Opposition in Bahrain nicht den Ansatz der syrischen Opposition verfolge, das Land in eine militärische Kampfzone zu wandeln. In der selben Rede erklärte er, die Opposition in Bahrain wolle nach wie vor die Macht im Land übernehmen, die Ziele des Aufstands von 2011 mit friedlichen Mitteln erreichen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die Menschenrechtsverletzungen und –verstöße begangen haben. Außerdem sprach er die Notwendigkeit der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung an, auch im Hinblick auf die Herrscherfamilie. Das Verfahren gegen Sheikh 'Ali Salman begann am 28. Januar 2015 vor dem vierten Hohen Strafgericht in Manama. Sheikh 'Ali Salman stritt die Anschuldigungen gegen ihn ab. Seit der ersten Anhörung gab es Beschwerden seitens seiner Rechtsbeistände, dass die Beweise, die vor Gericht gegen ihren Mandanten verwendet wurden, aus dem Kontext gerissene Auszüge seiner Reden seien. Sie forderten den Richter auf, vor Gericht die Aufnahmen der Reden in voller Länge abzuspielen. Darüber hinaus beantragten sie, dass Entlastungszeug_innen vor Gericht aussagen dürfen. Der Richter lehnte beide Anträge jedoch wiederholt ab. Er griff zudem willkürlich in das Kreuzverhör von Belastungszeug_innen durch die Verteidigung ein. So störte er zum Beispiel die Befragung des Beamten, der die Ermittlungen gegen Sheikh 'Ali Salman durchgeführt hatte, indem er gegen die von der Verteidigung gestellten Fragen Einspruch eingelegte oder sie umformulierte. Das Recht, Zeug_innen zu befragen, ist ein grundlegender Bestandteil des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren. Während der letzten Anhörung am 20. Mai beendete der Richter die Anhörung bereits nach ein paar Minuten, ohne es den Rechtsbeiständen zu ermöglichen, weitere Dokumente als Beweise vorzulegen. Die Staatsanwaltschaft reichte während der Gerichtsanhörung ein weiteres schriftliches Plädoyer ein. Die Verteidigung von Sheikh 'Ali Salman verlangte daraufhin eine Kopie dieses Plädoyers. Das Gericht kam dieser Forderung jedoch nicht nach. Am 17. Juni legten die Rechtsbeistände Rechtsmittel gegen das ergangene Urteil ein.

Die bahrainischen Behörden haben noch weitere politische Aktivist_innen inhaftiert, weil sie von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Am 28. Juni 2015 wurde der Generalsekretär der Oppositionspartei al-Wahdawi, Fadhel Abbas, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Vorwürfe gegen ihn lauteten auf "Verbreitung von falschen Informationen, welche schädlich für die militärischen Einsätze von Bahrain und seiner Verbündeten sein könnten" und des "Aufrufs zum Widerstand" sowie der "öffentlichen Beleidigung der alliierten Länder". Seine Festnahme erfolgte, nachdem die Oppositionspartei eine Stellungnahme veröffentlicht hatte, in der die saudi-arabischen Luftangriffe gegen Jemen als eine Verletzung des Völkerrechts bezeichnet wurden. Amnesty International betrachtet Fadhel Abbas als gewaltlosen politischen Gefangenen. Weitere Informationen finden Sie in UA-142/2015, online unter: www.amnesty.de/urgent-action/ua-142-2015/oppositionspolitiker-haft.

Ebrahim Sharif ist der ehemalige Generalsekretär der Wa'ad, einer säkularen Oppositionsvereinigung in Bahrain. Der politische Aktivist wurde am 12. Juli 2015 festgenommen und zu einer Rede befragt, die er bei einer öffentlichen Versammlung gehalten hatte. Darin hatte er über notwendige Veränderungen in Bahrain gesprochen, das Bekenntnis der Opposition gegen Gewalt unterstrichen und die Regierung aufgefordert, wichtige wirtschaftliche Reformen umzusetzen, um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage des Landes zu verhindern. Er wurde wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung gegen die Regierung" und "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln" angeklagt und am 24. August in einer ersten Anhörung vor Gericht gestellt. Der Prozess von Ebrahim Sharif dauert derzeit noch an und er befindet sich in Untersuchungshaft. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. Weitere Informationen finden Sie in UA-168/2015-1, online unter: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-168-2015-1/drohende-haftstrafe.

Die Urteile und laufenden Verfahren bestätigen die zunehmende Intoleranz der bahrainischen Regierung gegenüber Kritik und den berechtigten Forderungen nach Reformen und der Einhaltung der Menschenrechte.