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Venezuela: Lage von Menschenrechtler*innen spitzt sich zu

Der venezolanische Menschenrechtsverteidiger Eduardo Torres (Archivbild)
© privat
Eduardo Torres ist "verschwunden". Der bekannte Menschenrechtsverteidiger wurde zuletzt am 9. Mai in Caracas gesehen, seitdem fehlt jede Spur von ihm. Sein Verschwinden und seine mutmaßliche Inhaftierung fügen sich nahtlos in ein zunehmend repressives Vorgehen der Regierung gegen NGOs und die Zivilgesellschaft ein. Auch die Menschenrechtsverteidiger*innen Javier Tarazona, Rocío San Miguel, Carlos Julio Rojas und Kennedy Tejeda sind weiterhin inhaftiert. Ihre Lage spitzt sich zu.
Setzt euch für Menschenrechtler*innen in Venezuela ein!
Appell an
Präsident der Republik
Nicolás Maduro
Palacio de Miraflores
Av. Nt. 10, Caracas 1012
Caracas, VENEZUELA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela
S. E. Herrn Ramon Orlando Maniglia Ferreira
Schillstraße 10
10785 Berlin
Fax: 030– 83 22 40 20
E-Mail: embavenez.berlin@botschaft-venezuela.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere umgehend Auskunft über den Verbleib von Eduardo Torres.
- Ich fordere außerdem die sofortige und bedingungslose Freilassung von Javier Tarazona, Rocío San Miguel, Carlos Julio Rojas und Kennedy Tejeda sowie aller weiteren Betroffenen willkürlicher Festnahmen in Venezuela.
- Gewährleisten Sie ihnen, solange sie sich in Ihrem Gewahrsam befinden, auch den uneingeschränkten Schutz ihrer Rechte auf Leben, Unversehrtheit, Kontakt zu Angehörigen sowie auf ein faires Gerichtsverfahren.
Sachlage
Das Verschwindenlassen von Eduardo Torres, einem Mitglied der lokalen Nichtregierungsorganisation PROVEA, verstärkt die Besorgnis über die eskalierenden Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen in Venezuela weiter. Sein Verbleib ist seit dem 9. Mai unbekannt. Am 13. Mai erklärte der Generalstaatsanwalt, Eduardo Torres sei "wegen seiner Beteiligung an einer Verschwörung" inhaftiert worden – eine der vielen erfundenen Anklagen der venezolanischen Regierung, um gegen Menschenrechtsverteidiger*innen vorzugehen. Außerdem drohte der Generalstaatsanwalt dem Generalkoordinator von PROVEA, Óscar Murillo, nachdem dieser das Verschwindenlassen von Eduardo Torres angeprangert hatte.
Auch weitere Menschenrechtsverteidiger*innen sind aufgrund ihrer Arbeit willkürlich inhaftiert. Zu ihnen gehören Javier Tarazona (seit Juli 2021 in Haft), Rocío San Miguel (seit Februar 2024 in Haft), Carlos Julio Rojas (seit April 2024 in Haft) und Kennedy Tejeda (seit August 2024 in Haft). Derzeit werden fast 900 Menschen aus politischen Gründen willkürlich in venezolanischen Gefängnissen festgehalten. Die meisten von ihnen sind dort weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dazu gehören das Verschwindenlassen und Folter, die Verweigerung einer angemessenen Verteidigung bei Strafverfahren, die Vorenthaltung medizinischer Versorgung und die Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt. Häufig werden ihnen Straftaten vorgeworfen, ohne Beweise vorzulegen.
Die Schikane, Bedrohung und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidiger*innen und die Angriffe auf die Zivilgesellschaft im Allgemeinen müssen unverzüglich eingestellt werden. Dazu gehört auch die Aufhebung des sogenannten "Anti-NGO-Gesetzes" sowie anderer missbräuchlicher und willkürlicher Rechtsvorschriften. Der Einsatz für die Menschenrechte ist kein Verbrechen – weder in Venezuela noch anderswo.
Das Verschwindenlassen ist ein äußerst schweres Verbrechen unter dem Völkerrecht, da die Gefahr von Folter und Tod besteht und die*der Betroffene dem Schutz des Gesetzes entzogen wird. Da Verbrechen unter dem Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverletzungen in Venezuela weiterhin ungestraft bleiben, erinnern wir die Behörden daran, dass sie von internationalen Rechenschaftsmechanismen – einschließlich der UN und des Internationalen Strafgerichtshofs – individuell und auf staatlicher Ebene überwacht und überprüft werden.
Hintergrundinformation
Die langjährige Repressionspolitik der Regierung von Nicolás Maduro, mit der jede Form von tatsächlichem oder vermeintlichem Dissens zum Schweigen gebracht werden soll, erreichte nach den Wahlen vom 28. Juli 2024 einen historischen Höhepunkt. Mehr als 2.000 Personen wurden aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert, viele von ihnen wegen offenbar unbegründeter Vorwürfe von Terrorismus und der Aufstachelung zum Hass, darunter auch gefährdete Gruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen. Nach Angaben der lokalen NGO Foro Penal wurden bis zum 9. Mai 2025 mindestens 894 Personen aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert, darunter 89 Frauen, fünf Jugendliche und 66 Personen, deren Schicksal und Verbleib unbekannt ist.
Im Rahmen dieser Repressionspolitik fährt die Regierung eine repressive und auf Schikane, Strafverfolgung und Zensur beruhende Linie gegen Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz der Rechte der Venezolaner*innen einsetzen. In Venezuela herrscht derweil eine komplexe humanitäre und menschenrechtliche Krise, die dazu geführt hat, dass so viele Menschen wie nie zuvor das Land verlassen haben, um im Ausland Schutz zu suchen. Ihre Zahl belief sich im Dezember 2024 bereits auf 7,9 Millionen.
Amnesty International hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen in Venezuela ständig der Gefahr von Schikanen, Angriffen und Inhaftierung ausgesetzt sind. Die Regierung von Nicolás Maduro verfolgt derzeit mehrere Initiativen, um Menschenrechtsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft zu kontrollieren und zum Schweigen zu bringen. Der im August 2024 verabschiedete Gesetzentwurf mit dem Titel "Gesetz zur Prüfung, Regulierung, Tätigkeit und Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und verwandten Organisationen", das so genannte "Anti-NGO-Gesetz", sieht strenge Kontrollen vor, zu denen die Aushändigung von Listen von Mitgliedern und Mitarbeiter*innen, deren Vermögenswerten, von Spender*innen sowie die Registrierung von Finanztransaktionen gehören. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften könnte zur Schließung zivilgesellschaftlicher Organisationen und möglicherweise zu ihrer strafrechtlichen Verfolgung führen. Die Bestimmungen des Gesetzes traten im Februar 2025 in Kraft.
Seit 2020 konnte die unabhängige internationale Ermittlungsmission für die Bolivarische Republik Venezuela in mehreren Berichten zahlreiche seit 2014 begangene Menschenrechtsverletzungen ausführlich dokumentieren. Darunter sind außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen. Die Berichte kommen zu dem Schluss, dass die Regierung das Rechtssystem als Instrument der Unterdrückung missbraucht und dass manche der dadurch begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen könnten. Insbesondere im Jahr 2024 kam die Ermittlungsmission zu dem Schluss, hinreichende Gründe für die Annahme zu haben, dass "während des von ihrem Mandat abgedeckten Zeitraums das Verbrechen der Verfolgung aus politischen Gründen begangen wurde".
Seit November 2021 führt die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs eine strafrechtliche Untersuchung der Situation in Venezuela durch, insbesondere im Hinblick auf "Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Freiheitsberaubung oder andere schwere Formen des Entzugs der körperlichen Freiheit (...), Folter (...), Vergewaltigung und/oder andere Formen sexualisierter Gewalt von vergleichbarer Schwere (...) und der politisch motivierten Verfolgung von inhaftierten Personen (...), die mindestens seit April 2017 von Angehörigen der staatlichen Sicherheitskräfte, zivilen Behörden und regierungsnahen Personen (oder Gruppen, die 'Kollektive' genannt werden) begangen wurden."