Tunesien: Inhaftierte Oppositionelle zunehmend isoliert
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Zahlreiche Angeklagte im sogenannten "Verschwörungsprozess" sind weiter zu Unrecht inhaftiert. Das Berufungsgericht hat ihre Urteile am 3. September bestätigt. Mehrere von ihnen sind in einen Hungerstreik getreten, um gegen ihre Haftbedingungen zu protestieren. Sie werden im Gefängnis immer stärker von der Außenwelt isoliert und dürfen auch ihre Familien nur noch eingeschränkt sehen.
Bitte setz dich für die inhaftierten Oppositionellen ein!
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Appell an
Präsident
Kais Saied
c/o. Botschaft der Tunesischen Republik
S. E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 60
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S. E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 60
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie dringend auf, die ungerechtfertigten Urteile aller Angeklagten im sogenannten "Verschwörungsfall" aufzuheben und diejenigen, die ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
- Bis zu ihrer Freilassung muss ihnen ein angemessener Zugang zu qualifiziertem medizinischem Fachpersonal gewährt werden, das die medizinische Versorgung im Einklang mit der medizinischen Ethik, einschließlich der Grundsätze der Vertraulichkeit, der Autonomie und der Einwilligung nach Aufklärung, gewährleistet. Außerdem müssen die Haftbedingungen der Angeklagten internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen und sie Zugang zu ihren Angehörigen, Informationen und Kommunikation mit ihren Familien erhalten.
Sachlage
Zahlreiche Angeklagte, die in dem politisch motivierten "Verschwörungsprozess" schuldig gesprochen wurden, sind nach wie vor zu Unrecht inhaftiert. Zu ihnen gehören bekannte Oppositionelle, Menschenrechtler und Anwälte wie Ayachi Hammami, Kamel Ltaeif, Ahmed Nejib Chebbi, Jaouhar Ben Mbarek, Issam Chebbi, Ghazi Chaouachi, Ridha Belhaj, Khayam Turki und Abdelhamid Jelassi. Am 3. September 2026 bestätigte das Berufungsgericht ihre Gefängnisstrafen von bis zu 45 Jahren. Seit Abschluss des Verfahrens dürfen die Inhaftierten keine Besuche ihrer Rechtsbeistände mehr empfangen. Mehrere von ihnen sind in einen Hungerstreik getreten, um gegen ihre Haftbedingungen und die zunehmende Isolation zu protestieren.
Hintergrundinformation
Drei der im sogenannten "Verschwörungsfall" inhaftierten Personen traten kürzlich in den Hungerstreik, um gegen willkürliche Einschränkungen durch die Gefängnisbehörden zu protestieren. Am 1. Oktober trat der 82-jährige Ahmed Nejib Chebbi in einen unbefristeten Hungerstreik, um gegen Einschränkungen beim Zugang zu unabhängigen Informationen zu protestieren. Er beendete seinen Hungerstreik am 7. Oktober, nachdem sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hatte und die Gefängnisbehörden zugesagt hatten, auf seine Forderungen einzugehen. Am 5. Oktober trat Abdelhamid Jelassi in den Hungerstreik und kündigte an, auch ärztliche Untersuchungen abzulehnen, um gegen die willkürlichen Verbote der Gefängnisbehörden in Bezug auf Zeitungen, Nachrichtenkanäle und Briefe seiner Familienangehörigen zu protestieren. Er beendete seinen Hungerstreik am 12. Oktober. Sahbi Atig trat am 29. September in den Hungerstreik, nachdem die Gefängnisleitung ihm einen Familienbesuch ohne Glastrennwand oder eine andere physische Barriere verweigert hatte. Der Menschenrechtsanwalt Ayachi Hammami trat am 18. September aus Solidarität mit willkürlich inhaftierten Aktivist*innen, die sich im Hungerstreik befanden, ebenfalls in den Hungerstreik. Am 24. September, während er sich noch im Hungerstreik befand, verlegten die Behörden ihn vom Gefängnis in Mornaguia ins Gefängnis von Monastir. Dieses liegt etwa 170 Kilometer vom Wohnort seiner Familie in Tunis entfernt, was für diese eine zusätzliche Belastung bei Besuchen und bei seiner Versorgung mit Lebensmitteln darstellt. Ayachi Hammami beendete seinen Hungerstreik am 25. September.
Als das "Verschwörungsverfahren" wird in Tunesien ein politisch motiviertes Verfahren gegen ursprünglich 37 Oppositionelle, Anwält*innen und Aktivist*innen bezeichnet, die in erster Linie wegen "Verschwörung gegen die Staatssicherheit" angeklagt wurden, worauf lange Haftstrafen stehen.
Im April 2025 verhängte das erstinstanzliche Gericht in Tunis lange Haftstrafen zwischen vier und 66 Jahren nach einem Prozess, der weithin kritisiert wurde, weil er gegen die Verfahrensrechte der Angeklagten verstieß, intransparent geführt wurde und von Einmischung der Exekutive geprägt war. Die Angeklagten durften bei ihrer Verhandlung nicht anwesend sein, da das Gericht im April 2024 beschlossen hatte, alle Terrorismusprozesse forthin digital zu führen. Dies wurde ohne nähere Ausführung mit "unmittelbarer Gefahr" begründet. Das Verfahren war außerdem durch mangelnde Transparenz und Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip geprägt. Es wurden weder Beweise präsentiert noch Zeug*innen befragt, und mehreren unabhängigen Journalist*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Mitarbeiter*innen diplomatischer Vertretungen wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert. Die Angeklagten durften nicht persönlich anwesend sein, durften sich nicht äußern und ihre Rechtsbeistände hatten keine Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen, bevor das Gericht seine Urteile verkündete.
Zu den Verurteilten gehören politische Oppositionelle des gesamten politischen Spektrums sowie Geschäftsleute, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen. Die Verurteilungen erfolgten mehr als zwei Jahre nach Beginn der Ermittlungen im Februar 2023. Alle Angeklagten wurden aufgrund konstruierter Verschwörungsanklagen nach zehn Bestimmungen des tunesischen Strafgesetzbuches verurteilt, darunter Paragraf 72, der die Todesstrafe für den Versuch vorsieht, "die Staatsform zu verändern". Außerdem wurden sie wegen angeblicher Verstöße gegen 17 Paragrafen des Antiterrorgesetzes von 2015 angeklagt, darunter Paragraf 32, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren für die "Bildung einer terroristischen Vereinigung" vorsieht. Die Anklagen basieren ausschließlich auf der Organisation von oder Teilnahme der Angeklagten an Treffen der Opposition, auch mit ausländischen Staatsangehörigen – was keine Straftat ist.
Die Behörden hielten acht der Angeklagten seit ihrer Festnahme im Februar 2023 willkürlich in Untersuchungshaft fest und überschritten die in der Strafprozessordnung dafür festgelegte gesetzliche Höchstdauer von 14 Monaten. Zu ihnen gehören der Politiker Khayyam Turki, der Geschäftsmann Kamel Ltaeif, der Politiker Abdelhamid Jelassi, der oppositionelle Aktivist Issam Chebbi, der oppositionelle Aktivist Jaouhar Ben Mbarek sowie die Rechtsanwälte Ghazi Chaouachi und Ridha Belhaj. Im Februar 2023 nahmen Sicherheitskräfte die bekannte Oppositionspolitikerin Chaima Issa und den Regierungskritiker Lazhar Akremi fest. Sie wurden im Juli 2023 nach fast fünf Monaten in willkürlicher Haft freigelassen, mit der Auflage, nicht ins Ausland zu reisen oder an "öffentlichen Orten aufzutreten".
Am 27. November 2025 bestätigte das Berufungsgericht von Tunis die politisch motivierten Urteile gegen 34 angeklagte Personen in einem Verfahren, in dem ihnen das Recht auf persönliches Erscheinen vor Gericht verwehrt und sie stattdessen aufgefordert wurden, an einem Fernverfahren teilzunehmen. Diese ungerechtfertigten Verurteilungen sind das Ergebnis eines politisch motivierten Massenprozesses, der auf unbegründeten Terrorismus- und Verschwörungsvorwürfen beruht und von schwerwiegenden Verstößen gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren geprägt war. Die tunesischen Behörden gingen zudem gezielt gegen die Rechtsbeistände der Angeklagten vor und schüchterten diese ein. So wurde auch der Anwalt Ayachi Hammami, der ursprünglich Angeklagte vertreten hatte, selbst angeklagt. Die Anklagen und Verurteilungen beruhten auf Aktivitäten, die nach den internationalen Menschenrechtsnormen geschützt sind, darunter die friedliche Ausübung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Die Anhörung vor dem Berufungsgericht wurde erst drei Tage vor dem geplanten Termin am 3. September 2026 angekündigt, sodass den Angeklagten und ihren Anwält*innen nur sehr wenig Zeit blieb, ihre Verteidigung für diese letzte Phase des Verfahrens vorzubereiten Am 3. September wies das Berufungsgericht ihre letzten Rechtsmittel zurück und bestätigte damit die ungerechtfertigten Verurteilungen und Strafen.
Nach den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) müssen Gefangene eine medizinische Versorgung nach demselben Standard erhalten wie nicht inhaftierte Personen (Regel 24); Einschränkungen des Kontakts zu Familienangehörigen dürfen nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden und nur für einen begrenzten Zeitraum verhängt werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung unbedingt erforderlich ist (Regel 43); Gefangenen muss gestattet werden, regelmäßig durch Briefwechsel und Besuche mit Familienangehörigen und Freunden zu kommunizieren (Regel 58); sie sollten, soweit möglich, in Haftanstalten in der Nähe ihres Wohnorts untergebracht werden (Regel 59); sie müssen in der Lage sein, vertraulich mit ihren Rechtsbeständen zu kommunizieren und sich mit ihnen zu beraten (Regel 61); und sie müssen regelmäßig durch Zeitungen, andere Veröffentlichungen oder Rundfunk- und Fernsehsendungen über wichtige Nachrichten informiert werden (Regel 63).