Tunesien: willkürliche Gefängisstrafen
Die tunesischen Aktivist*innen (v.l.) Chaima Issa, Ayachi Hammami und Ahmed Nejib Chebbi (Archivbilder)
© privat
Am 28. November 2025 bestätigte das Berufungsgericht von Tunis die Urteile gegen 34 im sogenannten Verschwörungsverfahren angeklagte Personen. Sie erhielten Haftstrafen zwischen fünf und 45 Jahren. Die zu Unrecht verhängten Urteile wurde von den Behörden rasch umgesetzt und die sich noch in Freiheit befindlichen Angeklagten wurden inhaftiert. Die tunesischen Behörden sollten die ungerechtfertigten Verurteilungen und Strafen aller Angeklagten umgehend aufheben und all jene, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freilassen.
Setzt euch für die 34 verurteilten Menschenrechtsanwälte und Oppositionellen ein!
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Appell an
President
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Nutze auch X und FB um den Präsidenten zu adressieren:
X: @TnPresidency
Facebook: https://www.facebook.com/presidence.tn
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie und Ihre Regierung dringend auf, die ungerechten Urteile und Strafen aller Angeklagten aufzuheben und diejenigen, die ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
- Außerdem fordere ich Sie auf, die politisch motivierte Verfolgung von Kritiker*innen, politischen Gegner*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen sofort einzustellen.
Sachlage
Die willkürliche Inhaftierung der bekannten Oppositionspolitikerin Chaima Issa, des Menschenrechtsanwalts Ayachi Hammami und des bekannten Oppositionellen Ahmed Nejib Chebbi geben Anlass zu großer Sorge. Am 29. November 2025 nahmen Polizist*innen in Zivil Chaima Issa gewaltsam fest, als sie an einer Demonstration in Tunis teilnahm, um die Unterdrückung friedlicher Kritiker*innen anzuprangern. Drei Tage später, am 2. Dezember, nahmen Sicherheitskräfte Ayachi Hammami in seiner Wohnung in Tunis fest. Am 4. Dezember wurde Ahmed Nejib Chebbi in seiner Wohnung von Polizist*innen festgenommen.
Die drei kamen in Gewahrsam, nachdem das Berufungsgericht in Tunis die ungerechten Urteile gegen 34 Angeklagte im sogenannten "Verschwörungsverfahren" bestätigt hatte. Chaima Issa und Ayachi Hammami haben Hungerstreiks angekündigt, um gegen ihre willkürliche Festnahme und Inhaftierung zu protestieren.
Der Prozess entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren und war von Verstößen gegen Verfahrensrechte geprägt. So entschieden die Behörden beispielsweise, das Verfahren digital durchzuführen und den Angeklagten das Recht auf persönliche Anwesenheit zu verweigern. Das Berufungsgericht erhöhte die Strafen für einige der Angeklagten: der Oppositionspolitiker Jaouhar Ben Mbarek und Chaima Issa erhielten 20 statt der ursprünglich beantragten 18 Jahre Haft. Die fünfjährige Freiheitsstrafe des Anwalts und Menschenrechtsverteidigers Ayachi Hammami wurde bestätigt, ebenso wie die zwölf Jahre Haft gegen den Oppositionellen Ahmed Nejib Chebbi. Drei Personen wurden freigesprochen.
Sechs der 34 in diesem Verfahren verurteilten Personen waren seit Beginn der Ermittlungen im Februar 2023 willkürlich in Haft gehalten worden. Hierbei handelt es sich um Khayyam Turki (35 Jahre Haft), Jaouhar Ben Mbarek, Issam Chebbi, Ghazi Chaouachi, Ridha Belhaj (20 Jahre Haft) und Abdelhamid Jelassi (10 Jahre Haft). Außerdem angeklagt waren mehrere Personen, die in Verbindung mit anderen politisch motivierten Verfahren entweder bereits verurteilt waren oder in Untersuchungshaft gehalten wurden. Hierzu zählen Noureddine Bhiri (20 Jahre Haft), Sahbi Atig (10 Jahre Haft) und Said Ferjani (10 Jahre Haft) der ehemaligen Regierungspartei Ennahdha. Das Gericht verurteilte darüber hinaus auch 20 im Ausland lebende Personen in ihrer Abwesenheit, darunter die bekannte Menschenrechtsverteidigerin Bochra Bel Haj Hmida, die zu 33 Jahren Haft verurteilt wurde.
Hintergrundinformation
Als das "Verschwörungsverfahren" wird in Tunesien ein politisch motiviertes Verfahren gegen ursprünglich 37 Oppositionelle, Anwält*innen und Aktivist*innen bezeichnet, die in erster Linie wegen "Verschwörung gegen die Staatssicherheit" angeklagt wurden, worauf lange Haftstrafen stehen.
Im April 2025 verhängte das erstinstanzliche Gericht in Tunis lange Haftstrafen zwischen vier und 66 Jahren nach einem Prozess, der weithin kritisiert wurde, weil er gegen die Verfahrensrechte der Angeklagten verstieß, intransparent geführt wurde und von Einmischung der Exekutive geprägt war. Die Angeklagten durften bei ihrer Verhandlung nicht anwesend sein, da das Gericht im April 2024 beschlossen hatte, alle Terrorismusprozesse forthin digital zu führen. Dies wurde ohne nähere Ausführung mit "unmittelbarer Gefahr" begründet. Das Verfahren war außerdem durch mangelnde Transparenz und Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip geprägt. Es wurden weder Beweise präsentiert noch Zeug*innen befragt, und mehreren unabhängigen Journalist*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Mitarbeiter*innen diplomatischer Vertretungen wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert. Die Angeklagten durften nicht persönlich anwesend sein, durften sich nicht äußern und ihre Rechtsbeistände hatten keine Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen, bevor das Gericht seine Urteile verkündete.
Zu den Verurteilten gehören politische Oppositionelle des gesamten politischen Spektrums sowie Geschäftsleute, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen. Die Verurteilungen erfolgten mehr als zwei Jahre nach Beginn der Ermittlungen im Februar 2023. Alle Angeklagten wurden aufgrund konstruierter Verschwörungsanklagen nach zehn Bestimmungen des tunesischen Strafgesetzbuches verurteilt, darunter Paragraf 72, der die Todesstrafe für den Versuch vorsieht, "die Staatsform zu verändern". Außerdem wurden sie wegen angeblichen Verstößen gegen 17 Paragrafen des Antiterrorgesetzes von 2015 angeklagt, darunter Paragraf 32, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren für die "Bildung einer terroristischen Vereinigung" vorsieht. Die Anklagen basieren ausschließlich auf der Organisation von oder Teilnahme der Angeklagten an Treffen der Opposition, auch mit ausländischen Staatsangehörigen – was keine Straftat ist.
Die Behörden hielten acht der Angeklagten seit ihrer Festnahme im Februar 2023 willkürlich in Untersuchungshaft fest und überschritten die in der Strafprozessordnung dafür festgelegte gesetzliche Höchstdauer von 14 Monaten. Zu ihnen gehören der Politiker Khayyam Turki, der Geschäftsmann Kamel Ltaeif, der Politiker Abdelhamid Jelassi, der oppositionelle Aktivist Issam Chebbi, der oppositionelle Aktivist Jaouhar Ben Mbarek sowie die Rechtsanwälte Ghazi Chaouachi und Ridha Belhaj. Im Februar 2023 nahmen Sicherheitskräfte die bekannte Oppositionspolitikerin Chaima Issa und den Regierungskritiker Lazhar Akremi fest. Sie wurden im Juli 2023 nach fast fünf Monaten in willkürlicher Haft freigelassen, mit der Auflage, nicht ins Ausland zu reisen oder an "öffentlichen Orten aufzutreten".
Der Prozess begann am 4. März 2025 in Abwesenheit der Angeklagten. Nach der ersten Anhörung beschloss der Richter, die Verhandlung auf den 11. April und später auf den 18. April zu vertagen. Das Gericht hatte der Anwaltskammer im Voraus mitgeteilt, dass alle Terrorismusprozesse im März und April wegen einer "realen Gefahr" per Fernverfahren durchgeführt würden. Diese Maßnahme wurde sowohl von den Inhaftierten als auch von ihren Rechtsbeiständen angefochten, die das Recht auf persönliches Erscheinen geltend machten. Die Inhaftierten weigerten sich, an den Verhandlungen teilzunehmen, so lange ihnen die persönliche Anwesenheit im Gerichtssaal verweigert wurde.
Am 24. Oktober 2025 erfuhren die Rechtsbeistände der Angeklagten, dass die erste Berufungsverhandlung für den 27. Oktober angesetzt war und dass die zwölf inhaftierten Angeklagten ihr per Videolink zugeschaltet werden sollten, was gegen ihre Verfahrensrechte verstieß. Die inhaftierten Angeklagten wurden erst am Tag der Anhörung benachrichtigt, während die übrigen gar keine Vorladung erhielten. Am 27. Oktober wurde die Anhörung auf den 17. November und dann erneut auf den 27. November vertagt.
Am 24. April 2025 bezeichnete der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, das Urteil als Rückschlag für die Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Schon im Februar 2023 zeigte sich Volker Türk besorgt über die jüngste Festnahmewelle gegen zivilgesellschaftlich engagierte Personen und vermeintliche Regierungsgegner*innen sowie über die anhaltende Aushöhlung der Justiz durch die tunesischen Behörden. Am 22. Februar 2023 erklärte Präsident Saïed alle, die "es wagen, sich auf die Seite krimineller Netzwerke zu stellen", zu "Mitschuldigen". Diese Aussage sowie die Tatsache, dass der Präsident im Jahr 2022 insgesamt 57 Richter*innen willkürlich entlassen hatte, hat in der Justiz zu einem zunehmend eingeschüchterten Klima geführt.
Am 8. Oktober 2024 kam die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen willkürliche Inhaftierungen in einer Erklärung zu dem Schluss, dass "die Verletzungen der Rechte der acht Personen auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen fairen Prozess so schwerwiegend sind, dass ihre Inhaftierung dadurch willkürlich ist". Sie forderte ihre sofortige Freilassung.