Tunesien: Gericht entscheidet im "Verschwörungsprozess" - die Zeit drängt!
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Am 3. September überprüft ein Gericht die Urteile im umstrittenen "Verschwörungsprozess". Für die Angeklagten ist dies die letzte Möglichkeit, rechtlich gegen ihre unfairen Verurteilungen vorzugehen. Gleichzeitig verschärfen Hitzewellen mit Temperaturen von über 45 Grad ihre ohnehin schon schwierigen Haftbedingungen. Die Zeit drängt.
Setzt euch für Oppositionelle in Tunesien ein!
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Appell an
Präsident
Kaïs Saïed
c/o Botschaft der Tunesischen Republik
Lindenallee 16
14050 Berlin
Sende eine Kopie an
Präsident Kaïs Saïed:
E-Mail: contact@carthage.tn
Facebook: https://www.facebook.com/presidence.tn
X: @TnPresidency
Botschaft:
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie dringend auf, die ungerechten Urteile und Strafen aller Angeklagten aufzuheben und diejenigen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort und bedingungslos freizulassen.
- Bis zu ihrer Freilassung müssen die Haftbedingungen der Angeklagten den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Sie müssen Zugang zu ihren Angehörigen, Rechtsbeiständen und angemessener medizinischer Versorgung erhalten.
Sachlage
Die tunesischen Justizbehörden haben soeben angekündigt, dass das Kassationsgericht die Urteile im umstrittenen "Verschwörungsprozess" bereits am 3. September überprüfen wird – also sehr kurzfristig! Den angeklagten Oppositionellen und ihren Anwält*innen bleibt damit kaum Zeit, sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Das Gericht wird entscheiden, ob die früheren Urteile endgültig bestätigt werden oder ob das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Eine Wiederaufnahme könnte den Weg für die Freilassung der Inhaftierten ebnen. Die Angeklagten waren unfair zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Zu ihnen gehören bekannte Oppositionelle wie Ayachi Hammami, Chaima Issa, Ahmed Nejib Chebbi, Jaouhar Ben Mbarek, Issam Chebbi, Ghazi Chaouachi, Ridha Belhaj, Khayam Turki und Abdelhamid Jelassi. Einige von ihnen sind seit Februar 2023 willkürlich inhaftiert. Ihr Gesundheitszustand ist schlecht.
Hintergrundinformation
Als das "Verschwörungsverfahren" wird in Tunesien ein politisch motiviertes Verfahren gegen ursprünglich 37 Oppositionelle, Anwält*innen und Aktivist*innen bezeichnet, die in erster Linie wegen "Verschwörung gegen die Staatssicherheit" angeklagt wurden, worauf lange Haftstrafen stehen.
Im April 2025 verhängte das erstinstanzliche Gericht in Tunis lange Haftstrafen zwischen vier und 66 Jahren nach einem Prozess, der weithin kritisiert wurde, weil er gegen die Verfahrensrechte der Angeklagten verstieß, intransparent geführt wurde und von Einmischung der Exekutive geprägt war. Die Angeklagten durften bei ihrer Verhandlung nicht anwesend sein, da das Gericht im April 2024 beschlossen hatte, alle Terrorismusprozesse forthin digital zu führen. Dies wurde ohne nähere Ausführung mit "unmittelbarer Gefahr" begründet. Das Verfahren war außerdem durch mangelnde Transparenz und Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip geprägt. Es wurden weder Beweise präsentiert noch Zeug*innen befragt, und mehreren unabhängigen Journalist*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Mitarbeiter*innen diplomatischer Vertretungen wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert. Die Angeklagten durften nicht persönlich anwesend sein, durften sich nicht äußern und ihre Rechtsbeistände hatten keine Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen, bevor das Gericht seine Urteile verkündete.
Zu den Verurteilten gehören politische Oppositionelle des gesamten politischen Spektrums sowie Geschäftsleute, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen. Die Verurteilungen erfolgten mehr als zwei Jahre nach Beginn der Ermittlungen im Februar 2023. Alle Angeklagten wurden aufgrund konstruierter Verschwörungsanklagen nach zehn Bestimmungen des tunesischen Strafgesetzbuches verurteilt, darunter Paragraf 72, der die Todesstrafe für den Versuch vorsieht, "die Staatsform zu verändern". Außerdem wurden sie wegen angeblichen Verstößen gegen 17 Paragrafen des Antiterrorgesetzes von 2015 angeklagt, darunter Paragraf 32, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren für die "Bildung einer terroristischen Vereinigung" vorsieht. Die Anklagen basieren ausschließlich auf der Organisation von oder Teilnahme der Angeklagten an Treffen der Opposition, auch mit ausländischen Staatsangehörigen – was keine Straftat ist.
Die Behörden hielten acht der Angeklagten seit ihrer Festnahme im Februar 2023 willkürlich in Untersuchungshaft fest und überschritten die in der Strafprozessordnung dafür festgelegte gesetzliche Höchstdauer von 14 Monaten. Zu ihnen gehören der Politiker Khayyam Turki, der Geschäftsmann Kamel Ltaeif, der Politiker Abdelhamid Jelassi, der oppositionelle Aktivist Issam Chebbi, der oppositionelle Aktivist Jaouhar Ben Mbarek sowie die Rechtsanwälte Ghazi Chaouachi und Ridha Belhaj. Im Februar 2023 nahmen Sicherheitskräfte die bekannte Oppositionspolitikerin Chaima Issa und den Regierungskritiker Lazhar Akremi fest. Sie wurden im Juli 2023 nach fast fünf Monaten in willkürlicher Haft freigelassen, mit der Auflage, nicht ins Ausland zu reisen oder an "öffentlichen Orten aufzutreten".
Der Prozess begann am 4. März 2025 in Abwesenheit der Angeklagten. Nach der ersten Anhörung beschloss der Richter, die Verhandlung auf den 11. April und später auf den 18. April zu vertagen. Das Gericht hatte der Anwaltskammer im Voraus mitgeteilt, dass alle Terrorismusprozesse im März und April wegen einer "realen Gefahr" per Fernverfahren durchgeführt würden. Diese Maßnahme wurde sowohl von den Inhaftierten als auch von ihren Rechtsbeiständen angefochten, die das Recht auf persönliches Erscheinen geltend machten. Die Inhaftierten weigerten sich, an den Verhandlungen teilzunehmen, so lange ihnen die persönliche Anwesenheit im Gerichtssaal verweigert wurde.
Am 24. April 2025 bezeichnete der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, das Urteil als Rückschlag für die Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Schon im Februar 2023 zeigte sich Volker Türk besorgt über die jüngste Festnahmewelle gegen zivilgesellschaftlich engagierte Personen und vermeintliche Regierungsgegner*innen sowie über die anhaltende Aushöhlung der Justiz durch die tunesischen Behörden. Am 22. Februar 2023 erklärte Präsident Saïed alle, die "es wagen, sich auf die Seite krimineller Netzwerke zu stellen", zu "Mitschuldigen". Diese Aussage sowie die Tatsache, dass der Präsident im Jahr 2022 insgesamt 57 Richter*innen willkürlich entlassen hatte, hat in der Justiz zu einem zunehmend eingeschüchterten Klima geführt.
Am 8. Oktober 2024 kam die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen willkürliche Inhaftierungen in einer Erklärung zu dem Schluss, dass "die Verletzungen der Rechte der acht Personen auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen fairen Prozess so schwerwiegend sind, dass ihre Inhaftierung dadurch willkürlich ist". Sie forderte ihre sofortige Freilassung.
Am 27. November 2025 bestätigte das Berufungsgericht von Tunis die politisch motivierten Urteile gegen 34 im sogenannten "Verschwörungsprozess" angeklagte Personen.
Die anhaltende Inhaftierung der Angeklagten hat schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Die Sommermonate waren für die Inhaftierten besonders hart, da aufeinanderfolgende Hitzewellen mit Temperaturen von über 45 Grad die Haftbedingungen in den schlecht belüfteten Gefängniszellen weiter verschlechterten und gesundheitliche Probleme verschlimmerten. Ende Juli litt der 82-jährige Ahmed Nejib Chebbi aufgrund der extremen Hitze im Gefängnis von Mornaguia unter Atemnot, starker Erschöpfung und Pulsrasen. Nachdem sich sein Zustand über Wochen hinweg verschlechtert hatte, wurde er schließlich ins Krankenhaus zur fachärztlichen Untersuchung gebracht. Ayachi Hammami trat aus Protest gegen seine willkürliche Inhaftierung in einen 45-tägigen Hungerstreik, in dessen Verlauf sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechterte. Chaima Issa hatte sich noch vor ihrer Festnahme einer Operation am Hals unterzogen, die eine angemessene postoperative Versorgung erforderte. Am 13. August wurde Issam Chebbi von seiner Familie mit einem gebrochenen Bein im Gips und auf Krücken gesehen. Jaouhar Ben Mbarek, der an einer Hernie leidet, wurde wiederholt in andere Haftanstalten verlegt, was den Kontakt zu seiner Familie und seinen Anwält*innen sowie seine medizinische Versorgung beeinträchtigte. Die Anhörung am 3. September bietet eine entscheidende Gelegenheit, die den Angeklagten zugefügte schwere Ungerechtigkeit wieder gutzumachen.