Artikel 10. Dezember 2018

Afrika: Drei Schritte in die Freiheit

Mehrere Frauen haben sich mit zugeklebtem Mund und Bannern bei einem Protest versammelt

Aktivistinnen fordern, dass die polizeilichen Ermittlungen in Fällen von Entführungen und Ermordungen von Frauen verstärkt werden. Kampala, Uganda, 5. Juni 2018

Als die Vereinten Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschen­rechte verabschiedeten, befand sich der größte Teil Afrikas noch im Befreiungskampf von der Kolonialherrschaft. Nur drei afrikanische Staaten waren dabei, als die Vereinten Nationen über die Erklärung abstimmten: Ägypten, Äthiopien und Südafrika. Südafrika, damals noch unter dem Apartheidregime, enthielt sich.

Auf die Unabhängigkeit folgte der Kampf, den Menschenrechten in Gesetzen und in der Praxis Geltung zu verschaffen. In zahlreichen Staaten Afrikas geschah dies vor dem Hintergrund der Einparteienherrschaft, der brutalen Unterdrückung und Verfolgung von Andersdenkenden.

Dieser Kampf ist heute noch nicht gewonnen, doch hat es in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte gegeben. Dies ist dem unermüdlichen Einsatz von Menschenrechtsverteidiger_innen zu verdanken, die häufig große persönliche Risiken auf sich nehmen.

Heute sind die Grundprinzipien der Menschenrechtserklärung – darunter auch die Freiheit von Furcht und Not – in regionalen Menschenrechtsabkommen verankert, z. B. in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Auch in der Gesetzgebung der meisten, wenn nicht gar aller Länder Afrikas, haben sie Einzug gefunden.

Der Kampf aber geht weiter: In einem dritten Schritt wird nun zäh darum gerungen, dass die Gesetze der einzelnen Staaten und die Verpflichtungen der regionalen Verträge nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis die Menschenrechte verwirklichen.

Zwar beherrschen Politiker_innen aus den Staaten südlich der Sahara die Menschenrechtsrhetorik mittlerweile meisterhaft, die Realität sieht allerdings ganz anders aus: In viel zu vielen Ländern werden abweichende Meinungen brutal unterdrückt und der Handlungsspielraum von Einzelpersonen und Organisationen, die die Menschenrechte verteidigen, wird immer kleiner.

Staaten schikanieren und schüchtern ein

In Sambia, im Süden des Kontinents, wurden Regierungskritiker_innen schikaniert und unter fadenscheinigen Gründen angeklagt. Zu den bekanntesten Fällen gehört der aktuelle Gerichtsprozess gegen sechs Aktivisten, die im September 2018 festgenommen wurden, weil sie gegen die maßlose Ausgabenpolitik ihrer Regierung protestiert hatten. Der Rapper Fumba Chama (genannt "Pilato") ist einer von ihnen. 

In Mosambik müssen Journalist_innen und Medienhäuser seit Juli 2018 exorbitant hohe Akkreditierungsgebühren zahlen. Die Regierung versucht so, eine unabhängige Berichterstattung zu erschweren. Im März 2018 wurde der Journalist Ericino de Salema entführt und geschlagen.

Das Klima der Angst hat sich seit diesem Vorfall weiter verschärft. In Madagaskar werfen die Bewährungsstrafen gegen Raleva und Christopher Manenjika, die im Mai bzw. im Juni von Gerichten bestätigt wurden, ein Schlaglicht auf die anhaltende Verfolgung von Umweltaktivist_innen in dem Land.

In Niger wurden die prominenten Menschenrechtsverteidiger Moussa Tchangari, Ali Idrissa, ­Nouhou Arzika und Lirwana Abdourahmane im März 2018 festgenommen, weil sie Proteste gegen ein neues Finanzgesetz organisiert hatten. Lirwana Abdourahmane ist noch immer im Gefängnis. In Sierra Leone schränkten staatliche Stellen auch 2018 friedliche Demonstrationen ein. Polizeikräfte, die Demonstrierende getötet hatten, wurden weiterhin nicht strafrechtlich belangt.

In Togo wurde der prodemokratische Aktivist Atikpo Bob zusammen mit Gleichgesinnten im Januar 2018 festgenommen. In Burkina Faso verurteilte ein Gericht den Online-Aktivisten Naïm Touré wegen eines Posts auf Facebook im Juli zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten.

In Mauretanien nahmen die Behörden im Vorfeld der Regional- und Parlamentswahlen im September Journalist_in­nen und Anti-Sklaverei-Aktivist_innen fest – einer von ihnen, der Menschenrechtsverteidiger Biram Dah Abeid, befindet sich immer noch in Haft.

Auch in den übrigen Staaten südlich der Sahara schikanieren Angehörige der Behörden Kritiker_innen und schüchtern sie systematisch ein. So gab es z. B. in Uganda erneut Angriffe auf die Meinungsfreiheit, hier in Form einer im Juli eingeführten Steuer für die Nutzung sozialer Medien. Außerdem wurden mehrere Parlamentsabgeordnete nach der Teilnahme an einer Demonstration festgenommen.

Im Sudan wurden prominente Oppositionspolitiker_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen willkürlich inhaftiert. Das gleiche Schicksal widerfuhr 140 Aktivist_innen, die im Januar und Februar gegen Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Medikamenten protestiert hatten. 

Im Südsudan wurden Menschen wegen ihres ­zivilgesellschaftlichen Engagements inhaftiert. So ­erging es auch dem Menschenrechtsverteidiger ­Bashir Ahmed Mohamed Babiker, der im August ­festgenommen wurde.

Eritrea hielt an seiner Nulltoleranzpolitik gegenüber jeder Form von Meinungsvielfalt oder Medienfreiheit fest. Einer von Tausenden gewaltlosen politischen und anderen Gefangenen ist seit September 2018 der ehemalige Finanzminister Berhane Abrehe. Er hatte ein Buch veröffentlicht, in dem er zu einem friedlichen Übergang zur Demokratie aufrief.

In der Demokratischen Republik Kongo wurden friedliche Proteste generell niederschlagen. Dabei wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Außerdem wurden vier prodemokratische Aktivist_innen der Bürgerbewegung Filimbi festgenommen und zu zwölf Monaten Haft verurteilt.

In Kamerun ist der promiente Aktivist Franklin Mowha möglicherweise Opfer des Verschwindenlassens geworden. Er "verschwand" in der Region Südwest während einer Ermittlungsreise, bei der er Vertreibungen und Menschenrechtsverstöße dokumentieren wollte.

Franklin Mowhas Schicksal zeigt, wie brutal Kameruns Regierung vor dem Hintergrund der anhaltenden Kämpfe zwischen der Armee und bewaffneten Separatistengruppen in den anglophonen Regionen des Landes vorgeht und wie sie Informationen unterdrückt.

Auch in den supranationalen Organisationen des afrikanischen Kontinents gibt es erkennbar Widerstand gegen die Menschenrechte. So grenzten sie den Handlungsspielraum von Einzelpersonen ein, die versuchen ihre Rechte zu verteidigen.

Das wichtigste afrikanische Kontrollorgan für Menschenrechtsfragen, die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker, stellte im August 2018 seine Unabhängigkeit in Zweifel, als es dem Bündnis Afrikanischer Lesben (Coalition of African Lesbians), einer zivilgesellschaftlichen Organisation mit Sitz in Südafrika, den Beobachterstatus aberkannte. Damit hat sich die Kommission dem enormen politischen Druck seitens des Exekutivrats der Afrikanischen Union gebeugt.

Nicht nur schlechte Nachrichten für ­Menschenrechtsverteidiger_innen

Trotz der fast überall bestehenden Herausforderungen gibt es auch gute Nachrichten für diejenigen, die sich in Afrika für die Menschenrechte engagieren. 

Führungswechsel haben in einigen Ländern den Anstoß für erhebliche Verbesserungen gegeben. In Äthiopien wurden im ersten Halbjahr 2018 Tausende Frauen und Männer aus den Hafteinrichtungen entlassen. Unter ihnen ist auch der bekannte Journalist und gewaltlose politische Gefangene Eskinder Nega, der seit 2011 auf der Grundlage fälschlich erhobener Terrorismusanklagen im Gefängnis gesessen hatte.

Der neue Regierungschef Abiy Ahmed hat weitere Reformen eingeleitet. So hat er u. a. das Verbot mehrerer Oppositionsparteien aufgehoben, willkürliche Beschränkungen für Websites und Online-Mediengruppen abgeschafft und begonnen, repressive Gesetze zu überarbeiten.

Aber es gab auch hier größere Rückschläge zu verzeichnen. Die Gefängnisse füllten sich erneut, als die Polizei im September 2018 mehr als 3.000 junge Frauen und Männer festnahm und allein in Addis Abeba mehr als tausend Personen – darunter auch friedliche Protestierende – inhaftierte. Als Grund gab die Polizei an, es gehe darum, die wachsende Kriminalität einzudämmen.

Nachdem in Angola João Lourenço 2017 den langjährigen Präsidenten José Eduardo dos Santos als Staatsoberhaupt abgelöst hatte und, anders als erwartet, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriff, gab es hoffnungsvolle Signale für den Schutz der Menschenrechtsverteidiger_innen im Land.

Eines war der Freispruch der bekannten Journalisten Rafael Marques de Morais und Mariano Brás im Juli 2018. Allerdings sind bislang keine Maßnahmen zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen eingeleitet worden, die in der Vergangenheit von Sicherheitskräften verübt wurden.

Weitere wichtige Siege für Menschenrechtsverteidiger_innen waren u. a. im Tschad die Freilassung von Tadjadine Mahamat Babouri ("Mahadine") im April 2018. Er war im September 2016 festgenommen und im Gefängnis gefoltert worden. Der Grund: Er hatte der tschadischen Regierung im Internet Missmanagement öffentlicher Gelder vorgeworfen. ­

Internationaler Druck führte in Äquatorialguinea zur Freilassung von Ramón Esono Ebalé. Der Karikaturist und Aktivist war sechs Monate lang in einem Gefängnis in Malabo in Haft gehalten worden.

Im Sudan erhielt der Lehrer Matar Younis nach mehr als drei Monaten im Gefängnis im Juli 2018 die Freiheit zurück. Er hatte das unmenschliche Vorgehen der Regierung in Darfur kritisiert. In Ruanda ­begnadigte der Präsident im September die Oppo­sitionsführerin Victoire Ingabire. In beiden Staaten werden jedoch nach wie vor tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle inhaftiert.

Ganz gewöhnliche ­Menschen – außer­gewöhnlicher Mut

Die beste Nachricht aber ist, dass überall in Afrika ganz gewöhnliche Frauen und Männer außergewöhnlichen Mut an den Tag legen. Zu ihnen gehören die zahllosen mutigen Frauen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und beispielhaft für Widerstandskraft angesichts von Unterdrückung stehen.

Es sind Frauen wie Wanjeri Nderu, die in Kenia an der Spitze einer Kampagne gegen außergerichtliche Hinrichtungen steht, Nonhle Mbuthuma, eine Aktivistin für Landrechte in Südafrika, die sich weiterhin für die ­lokale Bevölkerung einsetzt, obwohl sie bei einer ­Protestaktion im September von Polizist_innen misshandelt wurde, oder auch Aisha Yesufu und Obiageli ("Oby") Ezekwesili, Gründerinnen der Bewegung #BringBackOurGirls in Nigeria, die bei einem Sitzstreik in der nigerianischen Hauptstadt Abuja im ­Januar 2018 festgenommen wurden.

Zweifelsohne sind dies schwierige Zeiten für Menschenrechtsverteidiger_innen in Afrika südlich der Sahara wie in der ganzen Welt. Ihre Arbeit bleibt gefährlich, sie hat aber nachweislich eine Wirkung. Das Jahr 2018 hat gezeigt, dass Regierungen in Afrika auf Druck reagieren.

Trotz der feindseligen ­Atmosphäre sorgen Menschenrechtsverteidiger_innen durch ihren Mut, ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz dafür, dass die Menschenrechte ganz vorne auf der Agenda des afrikanischen Kontinents stehen und nicht aus dem Blick geraten. Das 70. ­Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sollten wir zum Anlass nehmen, die Siege, die Widerstandskraft und den Mut der Menschen zu feiern, die sie verteidigen. 

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