Amnesty Journal Deutschland 24. März 2015

Schnecke mit Flügeln

Der deutsche Botschafter in Genf leitet 2015 den UNO-Menschenrechtsrat.

Von Silke Voß

Der Menschenrechtsrat ist das wichtigste Gremium der UNO für den internationalen Schutz der Menschenrechte. Und doch fristet er in der öffentlichen Wahrnehmung ein Schattendasein. Das dürfte sich in diesem Jahr zumindest in Deutschland ändern, denn der deutsche Botschafter in Genf, Joachim Rücker, hat am 1. Januar den Vorsitz dieses Gremiums übernommen.

Diese Aufgabe ist eine Herausforderung. Auf den ersten Blick hat der Präsident nur eine formale Funktion. Er ist für die Agenda, die Abläufe, und alle organisatorischen Fragen der Sitzungen verantwortlich, ohne substantiellen Einfluss darauf zu haben. Dennoch wird Botschafter Rücker mehr sein müssen als nur Sachwalter der Geschäftsordnung. Der Menschenrechtsrat war in jüngs­ter Zeit mit Aufgaben und Erwartungen konfrontiert, die kaum noch zu erfüllen waren. Einerseits wurde sein Reper­toire erweitert – Untersuchungskommissionen, "Fact-Finding-Missions", Berichte des Hochkommissars, Dringlichkeitssitzungen sind unerlässlich für den Menschenrechtsschutz.

Andererseits fehlen die finanziellen Mittel und nicht selten auch der politische Wille, alldem systematisch nachzukommen. Die Diskrepanz ist zwar nicht neu. Eine wichtige Rolle des Präsidenten besteht jedoch darin, die Effektivität und Integrität des Rates zu sichern. Er muss im Austausch mit den anderen Ratsmitgliedern die übervolle Agenda managen, er muss sorgsam mit Geschäftsordnungs- und Nichtbefassungsanträgen umgehen, die häufig nur darauf abzielen, unliebsame Diskussionen zu verhindern.

Hinzu kommt das komplizierte Abstimmungsprozedere. Von Rücker wird erwartet, dass er diese Führungsrolle als "ehrlicher Makler" wahrnimmt. Ein im UNO-System einzigartiges Merkmal des Menschenrechtsrates ist es, dass hier auch Menschenrechtsverteidiger und Betroffene eine Stimme haben. Sie riskieren viel, wenn sie sich im Rat Gehör verschaffen. Die Repressionen gegen Menschenrechtsverteidiger, die sich im Land gegenüber UNO-Repräsentanten äußern oder gar nach Genf reisen, nehmen zu.

Der Präsident muss solchen Übergriffen konsequent entgegentreten. Deutschlands Aufgabe geht noch darüber hinaus. Denn nicht nur der Zugang für die Zivilgesellschaft zum Menschenrechtsrat ist elementar für dessen Glaubwürdigkeit. Auch die zivilgesellschaftlichen Arbeitsbedingungen im jeweiligen Land sind wesentlicher Aspekt für den Rat, dessen Aufgabe ja darin besteht, Verbesserungen der Menschenrechtslage vor Ort zu erwirken – und das geht nun mal nicht ohne die Menschenrechtsaktivisten. Diese sind dann wieder jene, die langfristig die Haltung "ihrer" Regierungen zu Menschenrechtsstandards und damit zum Abstimmungsverhalten im Rat befördern können.

Die Bundesregierung stellt immer wieder heraus, wie wichtig die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern ist. Das muss sie in Genf und weltweit engagiert und glaubwürdig umsetzen und sich gezielt für deren Schutz und deren Konsultation einsetzen. Der Menschenrechtsrat ist ein Organ, das auf Kooperation und Diplomatie angelegt und angewiesen ist. Verantwortlich für seine Defizite sind damit die Mitgliedsstaaten. Für den Menschenrechtsrat gilt wie für Menschenrechtsarbeit generell: Der Fortschritt ist eine Schnecke. Aber vielleicht kann Botschafter Rücker der Schnecke Flügel verleihen.

Weitere Artikel