Aktion: Todesstrafe in Israel – jetzt EU-Handelsabkommen aussetzen!
Amnesty-Protestaktion in Berlin gegen die Ausweitung der Todesstrafe in Israel (1. April 2026)
© Amnesty International, Foto: Jarek Godlewski
Das israelische Parlament hat am 30. März 2026 das Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe verabschiedet. Dieses Gesetz ist zutiefst diskriminierend, da es die Todesstrafe im Grunde ausschließlich für Palästinenser*innen vorsieht. Es verstößt gegen mehrere menschenrechtliche Abkommen.
Erneut überschreitet Israel damit eine "rote Linie" – nach zehntausenden von getöteten Palästinenser*innen in Gaza, dem Aushungern der dortigen Bevölkerung, der Fortsetzung der illegalen Besatzung des Westjordanlands, dem Vorantreiben der de-facto Annexion und der aktuellen Vertreibung von hunderttausenden Menschen aus dem Südlibanon. Doch all das hatte keine spürbaren politischen oder wirtschaftlichen Konsequenzen. Auch in diesem Fall kommen von EU und Bundesregierung bisher nur sorgenvolle Worte. Das reicht nicht!
Fordere daher mit uns von Bundeskanzler Merz und seiner Regierung: Stimmen Sie endlich für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens!
Dieses Abkommen gewährt Israel umfassende Handelserleichterungen. Dafür müssen sich die Vertragspartner laut Artikel 2 des Abkommens auch an Menschenrechte und das Völkerrecht halten. Dass Israel dagegen verstößt, hat die EU-Kommission selbst im Sommer 2025 eindeutig festgestellt.
Mehrere EU-Staaten waren damals für eine Aussetzung. Doch das scheiterte an der Blockade der Bundesregierung. Das muss sich ändern. Denn es ist offensichtlich – nur auf Worte reagiert die israelische Regierung nicht! Die EU ist Israels wichtigster Handelspartner, ein Aussetzen des Abkommens würde den Druck auf die israelische Regierung massiv erhöhen, die Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,
ich bin entsetzt darüber, dass die israelische Knesset das diskriminierende Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe verabschiedet hat.
Das Gesetz sieht vor, dass die Todesstrafe innerhalb Israels verhängt wird für die vorsätzliche Tötung einer Person mit der Intention, "die Existenz des Staates Israel zu negieren". Innerhalb des besetzten Palästinensischen Gebietes würde sie angewandt für die vorsätzliche Tötung einer Person aus "terroristischen Gründen". Die Formulierung des Gesetzes macht klar, dass dieses de facto nur gegenüber Palästinenser*innen Anwendung findet. Die Todesstrafe stellt das für urteilende Richter*innen quasi verpflichtend zu verhängende Strafmaß dar, selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft selbst dies nicht fordert.
Mit diesen und weiteren Bestimmungen verstößt das Gesetz gegen Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN-Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und widerspricht grundlegend dem Geist der der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Mit der Verabschiedung dieses diskriminierenden Gesetzes zur Ausweitung der Todesstrafe überschreitet Israel erneut eine "rote Linie" in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht und Menschlichkeit. Doch zu viele "rote Linien" sind bereits ohne Konsequenzen überschritten worden. Weder Deutschland, noch die EU haben wirksame Maßnahmen ergriffen.
Die Tötung von mehr als 70.000 Palästinenser*innen in Gaza, darunter über 20.000 Kinder, und das Aushungern der dortigen Bevölkerung hatte keine spürbaren Konsequenzen für Israel. Die andauernde illegale Besatzung des Westjordanlands und Ostjerusalems durch Israel und die fortwährende gewaltsame Vertreibung der Palästinenser*innen durch jüdische Siedler*innen hatte keine Konsequenzen. Und derzeit vertreibt Israel erneut hunderttausende Menschen im Libanon aus ihren Häusern.
All das muss endlich Konsequenzen für eine israelische Regierung haben, die sich nicht an Völkerrecht und Menschenrechte gebunden fühlt. Mahnende Worte allein reichen schon lange nicht mehr.
Der Artikel 2 des EU-Israel Assoziierungsabkommens stellt unmissverständlich fest, dass die Vertragspartner sich dazu verpflichten, die Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten. Dass Israel dagegen verstößt, hat die EU-Kommission selbst im vergangenen Jahr bereits eindeutig festgestellt. Die Bundesregierung entschied dennoch, an ihrer Blockadehaltung gegenüber einer teilweisen oder vollständigen Aussetzung des Abkommens festzuhalten.
Ich fordere Sie und die Bundesregierung daher dazu auf: Stimmen Sie endlich für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens und zeigen Sie damit, dass Völkerrecht und Menschenrechte für alle Staaten gleichermaßen gelten. Die Bundesregierung darf nicht länger doppelte Maßstäbe anwenden, wenn es um Israel geht.
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