Amnesty Journal Vereinigte Staaten von Amerika 28. November 2013

Gläserner Mensch

Die Dokumente des Whistleblowers Edward Snowden lassen erahnen, dass die Geheimdienste das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung täglich millionenfach missachten.

Von Maria Scharlau

Vieles ist unklar: In welchem Ausmaß greift der US-Geheimdienst NSA auf Internetdaten zu, welche Programme setzt er zur Überwachung ein, und wen hat er im Visier? Fest steht, dass die NSA an Daten von Google, Facebook, Microsoft, Yahoo und Apple gelangen kann.

Hier geht es nicht nur um einen politischen Skandal. Es geht um das Menschenrecht auf Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach darf jeder Mensch selbst entscheiden, welche persönlichen Daten er für welche Verwendung freigibt. Staaten dürfen nur auf der Basis eines Gesetzes in dieses Recht eingreifen. Der Eingriff muss zudem erforderlich sein für die Erreichung eines legitimen Ziels. Es reicht nicht aus, dass eine Überwachungsmaßnahme nützlich sein könnte, um eine terroristische Gefahr abzuwehren: Sie muss notwendig sein.

Zwei Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre erschweren einen effektiven Schutz vor ungesetzlicher Überwachung: Weil soziale Netzwerke intensiv genutzt werden, sind massenhaft persönliche Daten verfügbar. Der Datentransfer macht dabei nicht an nationalen Grenzen Halt.

Zum anderen haben westliche Geheimdienste seit dem 11. September 2001 immer weitergehende Befugnisse und Kapazitäten zur Abwehr terroristischer Gefahren erhalten. Die parlamentarischen Kontrollmechanismen sind dieser Entwicklung nicht angepasst worden. Dies gilt für die USA, aber auch für Deutschland, wie der unrühmliche Ausgang des BND-Untersuchungsausschusses zeigt. Mangels konkreter Einzelfall­informationen scheidet auch eine wirksame gerichtliche Kontrolle fast immer aus: Das geheime amerikanische FISA-Gericht, das die NSA-Tätigkeiten überwachen soll, hat keinerlei Ermittlungskompetenzen. Alle nötigen Informationen werden von der NSA und dem Justizministerium geliefert.

Weil sich die Geheimdienste also einer Aufklärung entziehen können, werden sich NSA und BND weiter hinter pauschalen Erklärungen verstecken, alle Maßnahmen seien gesetzeskonform. Was bleibt, ist der Verdacht, dass die Privatsphäre täglich millionenfach verletzt wird, und die Wut, dieser Ausspähung schutzlos ausgeliefert zu sein. Die Bedrohung der Privatsphäre hat aber auch Konsequenzen für andere Menschenrechte: Wer fürchten muss, zum gläsernen Menschen zu werden, wird sich auch bei politischer Teilhabe zurückhalten.

Dass die Öffentlichkeit überhaupt einen Verdacht haben kann, verdankt sie Edward Snowden. Er ist deshalb in den USA inzwischen wegen Geheimnisverrats und anderer Delikte angeklagt, sein Pass wurde annulliert. Dabei verdienen Whistleblower nicht nur deshalb Schutz, weil sie im Interesse einer demokratischen Gesellschaft Gesetzesverstöße und Missstände bekannt machen. Die Enthüllung von Missständen im öffentlichen Interesse ist gleichzeitig vom Menschenrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Fall Snowden zeigt zwei besorgniserregende Entwicklungen der US-amerikanischen Politik in den vergangenen zehn Jahren: Im Kampf gegen den Terrorismus heiligt der Zweck die Mittel, während Gesetzesverstöße der eigenen Behörden nicht aufgearbeitet werden.

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