El Salvador: Ein ganz normaler Ausnahmezustand
Druck machen: Unterstützer*innen von Alejandro Henríquez und José Ángel Pérez vor dem Gericht (Santa Tecla, Oktober 2025)
© Marvin Recinos / AFP / Getty Images
2025 geht als ein weiteres Jahr der Repression gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und marginalisierte Bevölkerungsgruppen in die Geschichte El Salvadors ein.
Von Christa Rahner-Göhring
"Habt doch Anstand!" sagte Ruth López am 18. Mai 2025 zu den Polizisten, die sie spät abends in ihrer Wohnung festnahmen und vor deren Augen sie sich anziehen musste. Der Dialog zwischen ihr und den Polizisten wurde von ihrer Überwachungsanlage aufgezeichnet. Die Anwältin López ist das prominenteste Beispiel für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen durch die Regierung El Salvadors.
Als Leiterin der Antikorruptionseinheit der Menschenrechtsorganisation Cristosal prangerte Ruth López mutmaßliche Korruption von Staatsbediensteten der Regierung von Präsident Nayib Bukele und Verstöße gegen ordnungsgemäße Verfahren an. Die Ermittlungen unter ihrer Leitung führten zu mindestens 15 Korruptionsanzeigen gegen Regierungsmitglieder. Dazu gehörten Vorwürfe des Missbrauchs öffentlicher Gelder zur unrechtmäßigen Überwachung von Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sowie Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Nun wirft die Generalstaatsanwaltschaft López Veruntreuung von Geld vor, ohne dafür Beweise vorzulegen. Es geht um einen Beratervertrag, den sie 2016 mit der Wahlkommission der damaligen Regierung schloss.
Flucht vor der Repression
Die Repression gegen regierungskritische Stimmen hat im Jahr 2025 stark zugenommen. Sie traf auch den Menschenrechtsanwalt Alejandro Henríquez und den Pastor José Ángel Pérez, die am 12. Mai bei einer friedlichen Demonstration festgenommen wurden. Die Polizei hatte die Demonstration von Bewohner*innen der Kooperative El Bosque, die gegen die Zwangsräumung von ihrem Land protestierten, gewaltsam aufgelöst. Die Behörden werfen den beiden Männern Angriffe auf die Polizei vor, obwohl es dafür keine Beweise gibt. Ein weiteres Beispiel ist der Verfassungsrechtler Enrique Anaya, der am 7. Juni inhaftiert wurde, nachdem er die Regierung drei Tage zuvor in einem Radiointerview kritisiert hatte. Dutzende Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind aus dem Land geflohen, um einer Inhaftierung zu entgehen.
Die Inhaftierten wurden zunächst in Polizeistationen festgehalten, ohne dass ihren Familien und Rechtsbeiständen der Aufenthaltsort mitgeteilt oder Zugang gewährt worden wäre – in prominenten Fällen sorgte lediglich öffentlicher Druck für kurze Kontaktmöglichkeiten. Dringend benötigte Medikamente wurden oft nicht bereitgestellt. Erste richterliche Anhörungen fanden nach 15 Tagen Polizeihaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In der Regel werden die Beschuldigten bei der ersten gerichtlichen Anhörung in Untersuchungshaft genommen, selbst wenn die Generalstaatsanwaltschaft keine Beweise vorlegt. Die Untersuchungshaft kann bis zu zwei Jahre dauern und um weitere zwei Jahre verlängert werden. Inhaftierte werden von der Außenwelt abgeschnitten, weder Familie noch Rechtsanwälte können sie sprechen, niemand weiß, wie es ihnen geht.
Versammlungs- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt
Angesichts der Situation in den Gefängnissen ist das besorgniserregend. Seit der Ausrufung des Ausnahmezustands am 27. März 2022, der bereits 48 Mal verlängert wurde (Stand März 2026), ist El Salvador das Land mit der höchsten Inhaftierungsrate weltweit: Pro 100.000 Einwohner*innen sind 1.659 Personen in Haft, gefolgt von Kuba mit 794 Inhaftierten. El Salvador hat sieben Millionen Einwohner*innen, mehr als 90.000 Menschen sind wegen Bestimmungen des Ausnahmezustands in Haft, weitere 30.000 Menschen wegen eines kriminellen Delikts. Die Haftbedingungen sind katastrophal. Es herrscht qualvolle Überbelegung und ein Mangel an Nahrung und Wasser; häufig fehlen sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung. Hinzu kommen Misshandlungen und Folter, wie ein neuer Bericht von Human Rights Watch belegt. Die Menschenrechtsorganisation Socorro Jurídico Humanitario zählte in den vergangenen dreieinhalb Jahren 473 Todesfälle in Haft. Im Jahr 2025 starb an jedem dritten Tag eine Person in Haft.
Der Ausnahmezustand wurde unter dem Vorwand der Bekämpfung krimineller Banden ausgerufen. Seither schränkt die Regierung die Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Zivilbevölkerung drastisch ein. Auch die Vorgaben und Auflagen für Vereine und Organisationen wurden verschärft: Ein im Mai 2025 verabschiedetes Gesetz über ausländische Agenten führt dazu, dass ausländische Unterstützungszahlungen für Vereine und Verbände kontrolliert werden und in den meisten Fällen 30 Prozent der Zahlungen an den Staat abzuführen sind. Zudem wurde die Verfassung geändert. Die Zivilgesellschaft hat so keinerlei Einfluss mehr auf die Gestaltung staatlicher Grundprinzipien.
Masseninhaftierungen durch Polizei und Militär
Bereits im März 2022 begannen Polizei und Militär mit Masseninhaftierungen. Schnell zeigte sich, dass sich diese gezielt gegen ohnehin marginalisierte Bevölkerungsgruppen richteten – Menschen, die in ärmeren Wohngebieten leben oder Tattoos haben oder sich sozial engagieren bzw. kritisch äußern. Ein Haftbefehl oder eine Anklage ist nicht erforderlich. Es reicht, sich zur falschen Zeit am falschen Ort zu befinden oder anonym angezeigt zu werden, um für Jahre hinter Gittern zu verschwinden, ohne Rechtsbeistand oder die Möglichkeit, sich zu verteidigen.
Die Auswirkungen auf die Familien der Inhaftierten sind gravierend. In vielen Fällen fehlt plötzlich der Hauptverdiener, und die wirtschaftliche Not verschärft sich noch durch die Verpflichtung, monatlich ein "Versorgungspaket" mit Produkten in Höhe von bis zu 85 Euro im Gefängnis abzuliefern. Amnesty International veröffentlichte bereits im Dezember 2023 einen Bericht über die gravierenden Auswirkungen des Ausnahmezustands auf die Bevölkerung.
Auch das drastisch verschärfte Strafrecht wird als Waffe gegen die Zivilbevölkerung und zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt. Die Justiz wird missbraucht, um Personen zu kriminalisieren, die auf Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte pochen. Der Fall von Alejandro Henríquez und José Ángel ist ein Beispiel dafür: Sie wurden am 17. Dezember 2025 unter der Bedingung freigelassen, dass sie sich im Sinne der Anklage als schuldig bekennen. Ein Gericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft, die sie unter Auflagen in Freiheit verbringen können. Eine der Auflagen ist, sich nicht an Demonstrationen zu beteiligen.
Das Recht, die Menschenrechte zu verteidigen, ist zu einem Verbrechen geworden. Wer sich mit Kritik an politischen oder sozialen staatlichen Maßnahmen oder an einzelnen Politiker*innen exponiert, muss mit Repression rechnen. Selbst ins Ausland geflohene Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind dort nicht sicher, weil die Regierung El Salvadors versucht, sie mit internationalen Haftbefehlen und fingierten Anklagen zu fassen. Amnesty hat die internationale Gemeinschaft und diplomatische Vertretungen aufgefordert, auf die Regierung El Salvadors einzuwirken, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert und internationale Menschenrechtsstandards eingehalten werden.
Christa Rahner-Göhring engagiert sich in der Amnesty-Koordinationsgruppe El Salvador.
Weitere Informationen zum Thema findest Du direkt bei der El Salvador Koordinationsgruppe unter ai-el-salvador.de.