Amnesty Journal Deutschland 28. März 2013

Aufklärung ausgeschlossen

Vor acht Jahren verbrannte Oury Jalloh in einer Zelle im Dessauer Polizeirevier. Das Landgericht Magdeburg hat den damals diensthabenden Polizisten nun zu einer ­Geldstrafe verurteilt. Wie das Feuer entstanden ist, bleibt weiterhin unklar.

Von Ralf Rebmann

Der 7. Januar dürfte im Kalender der Dessauer Polizei rot markiert sein. Es ist der Todestag von Oury Jalloh. Und wie jedes Jahr demonstrierten auch am 7. Januar 2013 zahlreiche Unterstützer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Dessauer Polizeirevier. Unter dem Motto "Brecht das Schweigen" forderte die Initiative Aufklärung über die Ursachen seines Todes. Der Asylsuchende aus Sierra Leone verbrannte vor acht Jahren in der Ausnüchterungszelle des Reviers bei lebendigem Leib. Bis heute ist nicht geklärt, wie das Feuer entstehen konnte. Daran haben auch zwei Gerichtsprozesse vor den Landgerichten in Dessau und Magdeburg, zahlreiche Gutachten und die Anhörung Dutzender Zeugen nichts geändert.

Im Dezember 2012 erging vor dem Landgericht Magdeburg das Urteil gegen den damaligen Dienstgruppenleiter. Wegen fahrlässiger Tötung wurde er zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Er habe Oury Jalloh nur ungenügend überwachen lassen, obwohl er über dessen Zustand informiert gewesen sei, begründete die Vorsitzende Richterin Claudia Methling das Urteil. Oury Jalloh lag stark alkoholisiert und an Händen und Füßen angekettet auf einer feuerfesten Matratze in der Ausnüchterungszelle des Reviers. Der Angeklagte habe die Pflicht gehabt, "in Kenntnis dieser Zustände den Revierleiter zu informieren", zumal an jenem Tag "Personalmangel" bestanden habe. Die Richterin bestätigte schließlich, was Vertreter der Nebenklage bereits seit Beginn des Verfahrens kritisierten: Es bestand keine gesetzliche Grundlage, um Oury Jalloh überhaupt auf das Revier mitzunehmen. Weiterhin ungeklärt bleibt außerdem die Ursache des Brandes. "Eine Entzündung durch einen technischen Defekt oder andere Personen ist ausgeschlossen", sagte Methling in ihrem mündlichen Urteil. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft vertreten die These, dass Oury Jalloh die Matratze selbst mit einem Feuerzeug angezündet hat. Methling räumte ein, dass es in der Vergangenheit Ermittlungsfehler gegeben habe, doch lägen keine Hinweise vor, dass "Beweismittel bewusst vernichtet wurden".

Die Vertreterin der Nebenklage, Gabriele Heinecke, kritisierte die Beweisführung des Gerichts. Einzelne Indizien wie Textilfasern am Feuerzeug, eine Pfütze auf dem Zellenboden sowie das Fehlen des Stresshormons Noradrenalin bei Oury Jalloh hätten erneut überprüft werden müssen. "Das Gericht hat mich nicht überzeugt, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet hat", sagte die Rechtsanwältin. Sie verwies auf die schwierige Beweislage: Unvollständige Videoaufnahmen, fehlende Einträge im elektronischen Journal des Reviers und widersprüchliche Zeugenaussagen würden die Aufklärung des Falles erschweren. So seien im Januar 2005 bereits "die Weichen dafür gelegt worden", eine Aufklärung des Todesfalls von Oury Jalloh zu verhindern, so Heinecke.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh bewertete das Urteil als "Farce". Sie geht davon aus, dass Oury Jalloh ermordet wurde. Um dies beweisen zu können, sammelt die Initiative Spenden für ein unabhängiges Brandgutachten. "Von Anfang an hat sich das Gericht nur auf eine bestimmte Anklage bezogen", sagte Eddie Bruce-Jones, Mitglied der Internationalen Unabhängigen Kommission Oury Jalloh aus London. "Wichtig ist die Frage, wie Oury Jalloh überhaupt zu Tode gekommen ist. Diese Frage wollte das Gericht aber nicht stellen." Die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl sprach nach dem Urteil von einem "rechtsstaatlichen Desaster". Amnesty International forderte unabhängige Untersuchungskommissionen, um rechtswidrige Polizeigewalt aufklären zu können.

Die Magdeburger Richter haben nun einige Monate Zeit, um das schriftliche Urteil vorzulegen. Sowohl Vertreter der Nebenklage und der Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, können die Prozessbeteiligten innerhalb eines Monats ihre Re­vision begründen. Danach wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Urteil beschäftigen und entscheiden, ob ­erneut verhandelt werden muss oder nicht.

Der Autor ist freier Journalist und lebt in Berlin.

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