Amnesty Report Vereinigte Arabische Emirate 23. Mai 2018

Vereinigte Arabische Emirate 2017/18

Report Cover 17/18

Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2017 weiterhin willkürlich ein. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz, um Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und zu Haftstrafen zu verurteilen. Auch ein bekannter Menschenrechtsverteidiger wurde 2017 inhaftiert. Zahlreiche Menschen, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Die Behörden hielten Gefangene unter Bedingungen fest, die Folter gleichkamen. Es gab keine Ermittlungen zu Foltervorwürfen, die Inhaftierte in den vergangenen Jahren erhoben hatten. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten waren noch immer Ausbeutung und Misshandlungen ausgesetzt. Gerichte verhängten 2017 weiterhin Todesurteile; es wurde eine Hinrichtung vollstreckt.

Hintergrund

Das Land war 2017 weiterhin Teil der von Saudi-Arabien geführten internationalen Militärallianz, die in den bewaffneten Konflikt im Jemen eingriff. Die Vereinigten Arabischen Emirate beteiligten sich an der Seite Saudi-Arabiens an der Ausbildung, Finanzierung und Unterstützung von Truppen im Jemen und befehligten mehrere Einheiten. Diese Truppen waren für willkürliche und rechtswidrige Inhaftierungen verantwortlich und hielten insbesondere in Aden Personen willkürlich in Haft oder ließen sie verschwinden (siehe Länderbericht Jemen). Im Juni 2017 schlossen sich die Vereinigten Arabischen Emirate Saudi-Arabien, Bahrain und Ägypten an und brachen ihre Beziehungen zu Katar ab (siehe Länderbericht Katar).

Im September 2017 forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung die Regierung erneut auf, eine Nationale Menschenrechtsinstitution ins Leben zu rufen, die den Pariser Prinzipien entspricht. Die Behörden wiesen alle Erklärungen und Empfehlungen von UN-Menschenrechtsgremien zurück oder ignorierten sie. Dies galt auch für gemeinsame Stellungnahmen von Mandatsträgern der besonderen Verfahren der Vereinten Nationen, des UN-Hochkommissars für Menschenrechte und der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen. 

Im Juni 2017 verurteilte ein belgisches Gericht acht Frauen aus Abu Dhabis Herrscherfamilie al-Nahyan in Abwesenheit wegen Menschenhandel und erniedrigender Behandlung von 23 weiblichen Hausangestellten.

Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit

Die Behörden schränkten auch 2017 die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich ein. Sie beriefen sich dabei auf Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, des Antiterrorgesetzes und des Gesetzes zur Internetkriminalität, die friedliche Kritik an der Politik und an Regierungsmitgliedern verbieten. Mindestens 13 Menschen wurden aus diesem Grund inhaftiert oder vor Gericht gestellt. In Dubai wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung zweier Männern verletzt, die festgenommen wurden, weil sie sich "weiblich gekleidet" hatten.

Im März 2017 kündigte die Regierung an, sie werde eine Staatsanwaltschaft einrichten, deren Aufgabe es sein werde, Verbrechen im Zusammenhang mit Informationstechnologien zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Damit würden auch Fälle friedlicher Meinungsäußerungen in die Zuständigkeit der neuen Staatsanwaltschaft fallen. Die Behörden in Dubai sperrten im August 2017 einen Monat lang das Nachrichtenportal Arabian Business wegen Verbreitung "falscher Informationen" bezüglich gescheiterter Immobilienprojekte. 

Der führende Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor wurde im März 2017 festgenommen. Am Jahresende hatte er noch immer keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Er befand sich in Einzelhaft und hatte – abgesehen von zwei Familienbesuchen – keinerlei Kontakt zur Außenwelt, was einen Verstoß gegen das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen darstellte.

Im März 2017 bestätigte das Berufungsgericht der Hauptstadt Abu Dhabi die zehnjährige Gefängnisstrafe, die gegen den gewaltlosen politischen Gefangenen Dr. Nasser Bin Ghaith verhängt worden war. Der Wirtschaftswissenschaftler war 2015 willkürlich festgenommen worden und hatte während seines Gerichtsverfahrens ausgesagt, dass er gefoltert worden sei. Im April 2017 trat er in den Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, dass er weder das Urteil des Berufungsgerichts zu sehen bekam noch seinen Rechtsbeistand treffen durfte. 

Im Juni 2017 gab der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Arabischen Emirate bekannt, dass jegliche Sympathiebekundung für Katar mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren und einer Geldbuße bestraft werden könne. Im Juli 2017 wurde Ghanim Abdallah Matar wegen eines Videos festgenommen, das er ins Internet gestellt und in dem er seine Solidarität mit der Bevölkerung Katars zum Ausdruck gebracht hatte. 

Der Oberste Gerichtshof bestätigte im Juni 2017 das Urteil gegen den jordanischen Journalisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Tayseer al-Najjar, der zu drei Jahren Haft, einer Geldstrafe von 500000 VAE Dirham (etwa 110000 Euro) und anschließender Ausweisung verurteilt worden war. Er befand sich seit Dezember 2015 in Haft, weil er auf Facebook kritische Äußerungen veröffentlicht hatte, die nach Ansicht der Behörden dazu dienten, "den Ruf und das Ansehen" des Landes zu schädigen.

Der Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose politische Gefangene Dr. Mohammad al-Roken musste weiterhin eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren verbüßen. Das Urteil war im Jahr 2013 nach einem unfairen Massenprozess ergangen, der unter der Bezeichnung VAE 94 bekannt geworden ist. Im Mai wurde ihm der Ludovic-Trarieux-Preis verliehen, eine internationale Auszeichnung für Menschenrechtsverteidiger.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren 2017 weiterhin an der Tagesordnung. Dazu zählte auch die Verweigerung medizinischer Behandlung. Es gab keine unabhängigen Untersuchungen der von Gefangenen erhobenen Foltervorwürfe. 

Im Mai 2017 traten Gefangene des al-Razeen-Gefängnisses in Abu Dhabi in einen Hungerstreik, um gegen erzwungene Leibesvisitationen, mutmaßliche sexuelle Belästigungen und andere Misshandlungen durch das Gefängnispersonal zu protestieren. Unter den Streikenden befand sich auch der Menschenrechtsaktivist Imran al-Radwan.

Justizsystem

Die Behörden weigerten sich in mindestens fünf Fällen, Gefangene nach Verbüßung ihrer Strafen freizulassen. Dies betraf auch den gewaltlosen politischen Gefangenen Osama al-Najjar, der 2014 festgenommen worden war. Im al-Razeen-Gefängnis, in dem die Verurteilten des VAE 94-Falles festgehalten wurden, schikanierte die Gefängnisverwaltung regelmäßig Familienmitglieder von Inhaftierten und hinderte sie daran, ihre Angehörigen zu besuchen.

Frauenrechte

Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Dies galt insbesondere in Bezug auf Eheschließung und Scheidung, Sorgerecht für die Kinder und Erbschaftsangelegenheiten. Sie waren außerdem nicht ausreichend gegen sexualisierte und häusliche Gewalt geschützt.

Arbeitnehmerrechte – Arbeitsmigranten

Arbeitsmigranten, die nach wie vor die große Mehrheit der Beschäftigten im Privatsektor stellten, wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Aufgrund des Sponsorensystems (kafala) waren sie eng an ihre Arbeitgeber gebunden und hatten kein Recht auf Tarifverhandlungen. Gewerkschaften blieben verboten, und Arbeitsmigranten, die an Streiks teilnahmen, mussten mit Abschiebung und einem einjährigen Wiedereinreiseverbot in die Vereinigten Arabischen Emirate rechnen. 

Im September 2017 trat ein Gesetz (Federal Law No. 10) in Kraft, das eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, einen freien Tag pro Woche und 30 Tage bezahlten Jahresurlaub für Hausangestellte und andere Arbeitsmigranten vorsieht. Sie haben demnach auch das Recht, ihre persönlichen Dokumente nach der Einreise zu behalten, und sollen ihren Vertrag kündigen dürfen, wenn der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtungen verstößt. Etwaige Streitigkeiten sollen vor speziellen Schiedsgerichten oder ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Arbeitsmigranten liefen dennoch weiterhin Gefahr, aufgrund von überaus weit gefassten und vage formulierten Straftatbeständen von ihren Arbeitgebern verklagt zu werden, so z. B. wenn sie "Geheimnisse des Arbeitgebers nicht ausreichend schützen", was mit Geldstrafen von bis zu 100000 VAE Dirham (etwa 22000 Euro) oder einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe bestraft werden kann. 

Im September 2017 äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung besorgt darüber, dass Schutzmechanismen für Arbeitsmigranten nicht kontrolliert und umgesetzt wurden. Der Ausschuss bemängelte außerdem, dass Arbeitsmigranten auf Hindernisse stießen, wenn sie Zugang zur Justiz suchen, und oft keine Beschwerde einreichten, weil sie Repressalien befürchten mussten.

Todesstrafe

Gerichte verhängten 2017 weiterhin Todesurteile. Am 23. November wurde eine Hinrichtung vollstreckt.

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