Amnesty Report Kirgisistan 23. Mai 2018

Kirgisistan 2017/18

Report Cover 17/18

Die Behörden beschränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die im Oktober 2017 stattfanden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt seitens staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ausgesetzt. Personen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wurden benachteiligt, wenn sie die Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen wollten. Ein Gericht bestätigte im Wiederaufnahmeverfahren die Verurteilung des gewaltlosen politischen Gefangenen Azimjan Askarov zu lebenslanger Haft.

Gewaltlose politische Gefangene

Das Regionalgericht Tschüi schloss am 24. Januar 2017 das Wiederaufnahmeverfahren gegen den gewaltlosen politischen Gefangenen Azimjan Askarov ab und sprach ihn erneut schuldig, "an ethnisch motivierter Gewalt und dem Mord an einem Polizisten beteiligt" gewesen zu sein. Die lebenslange Haftstrafe für den ethnisch usbekischen Menschenrechtsverteidiger wurde aufrechterhalten. Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte Kirgisistan im März 2016 nachdrücklich aufgefordert, Azimjan Askarov unverzüglich freizulassen, und darauf hingewiesen, dass er gefoltert worden sei, kein faires Verfahren erhalten habe und unter unmenschlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert war. Nach dem Urteil vom 24. Januar 2017 erklärte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, die Entscheidung des Gerichts mache "gravierende Mängel" im Justizsystem des Landes deutlich. 

Die Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2010, das Haus der Familie von Azimjan Askarov zu beschlagnahmen, wurde im September 2017 vom Bezirksgericht von Bazar-Korgon aufgehoben. Die Ehefrau des Menschenrechtsverteidigers, Khadicha Askarova, wäre sonst obdachlos geworden.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche waren nach wie vor Diskriminierung und Gewalt vonseiten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ausgesetzt. Die Gruppe Labrys, die für die Rechte dieser Bevölkerungsgruppe eintritt, bemühte sich weiterhin darum, diejenigen vor Gericht zu bringen, die mutmaßlich für einen gewaltsamen Angriff auf das Büro der Gruppe im Jahr 2015 sowie einen weiteren Angriff auf eine private Veranstaltung anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie verantwortlich waren. Die Strafverfahren gegen die Mitglieder einer nationalistischen Jugendgruppe, die hinter den Angriffen stand, wurden eingestellt, als sich die in den Gerichtsunterlagen genannten Opfer mit den Tätern "versöhnten".

Sexarbeit

Sexarbeit war nicht verboten. Diejenigen, die sie ausübten, wurden jedoch weiterhin stark stigmatisiert und waren Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Das gesamte Jahr 2017 über gab es gezielte Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und willkürliche Festnahmen wegen "geringfügigen Rowdytums" und anderer Ordnungswidrigkeiten, die ihnen nachgesagt wurden. Polizisten erpressten regelmäßig Geld von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern.

Recht auf Gesundheit

Ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Menschen in ländlichen Regionen, in Armut lebende Menschen und Menschen mit Behinderungen, stießen weiterhin auf erhebliche Schwierigkeiten, wenn sie eine angemessene Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen wollten. Obwohl sie Anspruch auf kostenlose oder staatlich subventionierte Gesundheitsfürsorge hatten, verweigerte man ihnen regelmäßig den Zugang zu qualitativ guten Gesundheitseinrichtungen und zu speziellen Behandlungen und Medikamenten. Es war weithin üblich, dem medizinischen Personal, das schlecht bezahlt war, Geld zuzustecken.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Obwohl das Land bereits 2011 das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hatte, stand die Ratifizierung des Vertrags noch immer aus. Als Hauptgrund dafür wurden Kirgisistans wirtschaftliche Schwierigkeiten angeführt.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden von den Behörden beschränkt, vor allem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die im Oktober 2017 stattfanden. Unabhängige Journalisten, Medienunternehmen, Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten wurden eingeschüchtert und schikaniert, u. a. indem man sie wegen "Verbreitung von Falschinformationen" oder "Destabilisierung des Landes" strafrechtlich verfolgte. 

Im März und April 2017 strengte die Generalstaatsanwaltschaft eine Reihe von Verfahren wegen Verleumdung vor einem Zivilgericht an. Sie richteten sich gegen das Online-Medienunternehmen Zanoza.kg, die unabhängigen Journalisten Narynbek Idinov und Dina Maslova, die das Unternehmen mitgegründet hatten, sowie die Menschenrechtsverteidigerin Cholpon Dzhakupova. Hintergrund waren Artikel, die Kritik am Staatspräsidenten übten. Im Juni 2017 entschied das Gericht in zwei Verfahren zugunsten des Klägers und verurteilte Zanoza.kg und die drei anderen Angeklagten dazu, jeweils 3 Mio. Kirgisistan-Som (etwa 36000 Euro) wegen ideeller Schäden zu bezahlen. Im November 2017 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Strafen.

Am 18. März 2017 löste die Polizei eine friedliche Demonstration in der Hauptstadt Bischkek auf und nahm mehrere Protestierende fest. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und andere Aktivisten hatten die Demonstration organisiert, um gegen die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit zu protestieren. Die Route war zuvor mit den zuständigen Behörden abgesprochen worden. Fünf Demonstranten wurden wegen Verkehrsbehinderung angeklagt und zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, auch den Anwälten der Angeklagten wurde der Zutritt zum Gerichtssaal verweigert.

Im Juli 2017 verhängte ein Gericht in Bischkek auf Antrag des Bürgermeisteramts ein pauschales Verbot aller öffentlichen Kundgebungen an zentralen Orten bis nach der Präsidentschaftswahl. Das Verbot galt jedoch nicht für offizielle Veranstaltungen, die von den Behörden organisiert wurden.

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