Amnesty Report Guatemala 23. Mai 2018

Guatemala 2017/18

Report Cover 17/18

Tausende Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Menschenrechtsverteidiger, vor allem diejenigen, die sich für Landrechte und Umweltschutz einsetzten, waren großen Gefahren und Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Anhaltende Straflosigkeit und Korruption untergruben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Behörden und behinderten den Zugang zur Justiz. Im Vorjahr erzielte Fortschritte bei der Konsolidierung des Strafrechtssystems und der Rechtsstaatlichkeit wurden wieder in Frage gestellt. Ins Stocken geratene aufsehenerregende Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit in der Vergangenheit verübten völkerrechtlichen Verbrechen wurden nicht fortgeführt.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im August 2017 trat Augusto Jordán Rodas Andrade sein Amt als Ombudsperson für Menschenrechte an. Im November wurden die letzten strafrechtlichen Bestimmungen über die Verhängung der Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt.

Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit

Obwohl bei der strafrechtlichen Verfolgung einiger während des internen bewaffneten Konflikts (1960–96) verübter Verbrechen gegen die Menschlichkeit Fortschritte zu verzeichnen waren, kamen die Bemühungen um Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung noch immer nicht voran. In der Mehrzahl der Strafverfahren kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Fünf ehemalige Militärangehörige, darunter der ehemalige Armeechef, mussten sich vor Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Vergewaltigung von Emma Guadalupe Molina Theissen sowie wegen des Verschwindenlassens ihres jüngeren Bruders, Marco Antonio Molina Theissen, verantworten.

Die Strafverfahren gegen ehemalige Militärangehörige, denen zahlreiche Fälle des Verschwindenlassens und rechtswidriger Tötungen zur Last gelegt werden, kamen weiterhin nicht voran. Diese Straftaten wurden auf der unter dem Namen CREOMPAZ bekannten Militärbasis in dem im Norden des Landes gelegenen Departamento Alta Verapaz verübt. Rechtsmittel gegen Entscheidungen, die die Rechte der Opfer beeinträchtigten, waren noch anhängig, und mehrere der Militärangehörigen befanden sich noch immer auf freiem Fuß. 

In beiden Fällen wurden Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Menschenrechtsverteidiger innerhalb und außerhalb des Gerichts sowie im Internet eingeschüchtert und drangsaliert. Die Verfahren gegen den Ex-Präsidenten und ehemaligen Oberbefehlshaber der Streitkräfte José Efraín Ríos Montt sowie gegen José Mauricio Rodríguez Sánchez, den ehemaligen Chef des militärischen Geheimdienstes, wurden im Oktober 2017 zum ersten Mal seit 2015 wiederaufgenommen.

Straflosigkeit

Richter und Staatsanwälte wurden weiterhin eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Der zunehmende Widerstand gewisser politischer Akteure gefährdete die Anstrengungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Ein im November 2016 im Kongress eingebrachter Vorschlag zur Verfassungsreform, der zum Ziel hatte, die Bemühungen zur Gewährleistung von Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht zu konsolidieren und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, war bis zum Jahresende noch nicht angenommen worden. Im August und September 2017 fanden Massendemonstrationen statt. Nach dem Rücktritt mehrerer Regierungsmitglieder im September kam es zu einer politischen Krise. Die Rücktritte erfolgten als Reaktion auf den Versuch von Präsident Morales, den Vorsitzenden der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (Comisión Internacional contra la Impunidad en Guatemala – CICIG) des Landes zu verweisen. CICIG wurde im Jahr 2006 von den Vereinten Nationen und der Regierung Guatemalas als unabhängige Institution zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit nach dem Ende des internen bewaffneten Konflikts eingerichtet.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden immer wieder bedroht, stigmatisiert, eingeschüchtert und angegriffen.

Laut Angaben der Menschenrechtsorganisation UDEFEGUA (Unidad de Protección a Defensoras y Defensores de Derechos Humanos, Guatemala) wurden bei den meisten Angriffen Menschenrechtsverteidiger ins Visier genommen, die sich für Landrechte und Umweltbelange einsetzten. Im Januar 2017 wurde Sebastián Alonso Juan während eines friedlichen Protests gegen Wasserkraftprojekte in der Region Ixquisis (Verwaltungsbezirk San Mateo Ixtatán) getötet.

Zudem waren Menschenrechtsverteidiger ständigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt, die zum Ziel hatten, sie und ihre Arbeit zu stigmatisieren und zu diskreditieren, um sie dadurch zu zwingen, ihre rechtmäßigen Aktivitäten einzustellen. So wurde seit Ende Juni 2017 eine gezielte Hetzkampagne gegen Mitarbeiter des guatemaltekischen Zentrums für Umweltschutz, Soziales und Recht (Centro de Acción Legal, Ambiental y Social de Guatemala – CALAS) geführt, nachdem sie gerichtlich gegen die Abbaulizenz des Bergbauunternehmens Minera San Rafael in San Rafael Las Flores vorgegangen waren. Das Justizsystem wurde regelmäßig für den Versuch missbraucht, durch die gezielte Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern Protestbewegungen und soziale Organisationen zu zerschlagen und die Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen.

Eine Allgemeine Anweisung der Staatsanwaltschaft, die Richtlinien zur effektiven Untersuchung von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger enthält, befand sich monatelang im Stadium der Überprüfung und musste noch gebilligt werden. Der Prozess zur Entwicklung einer umfassenden politischen Strategie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft machte zwar einige Fortschritte, war bis zum Jahresende jedoch noch nicht abgeschlossen.

Landkonflikte

Im September 2017 bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass das Recht auf vorherige Konsultation der indigenen Gemeinschaft der Xinca von Santa Rosa und Jalapa verletzt wurde. Die Interessen der indigenen Gemeinschaft waren durch die Aktivitäten des Bergbauunternehmens in San Rafael Las Flores beeinträchtigt worden. Das Gericht wies das Ministerium für Energie und Bergbau an, in einen Konsultationsprozess mit der betroffenen Gemeinschaft zu treten, erlaubte jedoch gleichzeitig dem Unternehmen, die Abbauaktivitäten fortzusetzen. Gegen die Entscheidung wurden vor dem Verfassungsgericht Rechtsmittel eingelegt, die noch anhängig sind.

Ebenfalls im September 2017 ordnete die Interamerikanische Menschenrechtskommission an, dass Guatemala die Rechte von 400 Personen – unter ihnen auch Kinder und ältere Menschen – gewährleisten müsse, die seit Anfang Juni unter schlechten sanitären Bedingungen im Norden an der Grenze zu Mexiko festsaßen. Die Menschen hatten ihr Wohngebiet in Laguna Larga wenige Stunden vor der Durchführung einer großangelegten Zwangsräumung verlassen. Bis zum Ende des Jahres hatten die Behörden ihre Rückkehr noch nicht in die Wege geleitet.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Tausende Staatsangehörige Guatemalas wanderten über Mexiko in die USA aus, um dem im eigenen Land herrschenden hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen, von dem marginalisierte Gruppen betroffen sind. Nach Angaben des Amts des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) suchten 18764 Guatemalteken zwischen Januar und Oktober 2017 Asyl in anderen Ländern. Unbegleitete Kinder stellten die größte Gruppe der an der Grenze zu den USA festgenommenen Flüchtlinge und Migranten dar. Obwohl weiterhin zahlreiche Menschen nach Guatemala abgeschoben wurden, verfügt das Land bisher weder über einen umfassenden Mechanismus noch über ein System zur Unterstützung der Rückkehrer, die sich in Guatemala erneut in derselben Situation von Armut und Gefährdung wiederfinden, aus der sie geflohen waren.

Kinderrechte

Im März 2017 starben 41 Mädchen bei einem Brand, der im staatlichen Kinderheim Virgen de la Asunción in der Ortschaft San José Pinula ausgebrochen war. Die Mädchen waren in einem Klassenzimmer eingeschlossen. Ihr Tod machte deutlich, dass in Guatemala keine ausreichenden und angemessenen Vorkehrungen existieren, um die Kinderrechte zu gewährleisten. Zwar wurden einige Beamte angeklagt, doch gab es Berichten zufolge Verzögerungen bei den Ermittlungen.

Die hohe Anzahl von Kinderschwangerschaften war weiterhin besorgniserregend. Die Beobachtungsstelle für Reproduktive Gesundheit (Observatorio en Salud Reproductiva – OSAR) verzeichnete von Januar bis September 2017 die Geburt von 69445 Kindern, deren Mütter Mädchen und junge Frauen zwischen zehn und 19 Jahren waren.

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