Amnesty Report 23. Mai 2018

Burundi 2017/18

Report Cover 17/18

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Sicherheitskräfte und andere Akteure waren für rechtswidrige Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen sowie für willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen verantwortlich.

Hintergrund

Das Kabinett billigte im Oktober 2017 eine Überarbeitung der Verfassung. Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen würden Präsident Pierre Nkurunziza die Möglichkeit geben, für mindestens zwei weitere Amtszeiten von jeweils sieben Jahren zu kandidieren. Sie würden außerdem die erforderliche Stimmenmehrheit für Gesetzesänderungen im Parlament verringern. Der Vorsitzende der unabhängigen Wahlkommission (Commission Électorale Nationale Indépendante) verkündete im Dezember, dass eine Volksabstimmung über die geplanten Verfassungsänderungen für Mai 2018 geplant sei.

Die Ostafrikanische Gemeinschaft bemühte sich weiterhin vergeblich, die politische Krise, die im Jahr 2015 durch die Entscheidung Präsident Nkurunzizas, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, ausgelöst wurde, durch Schlichtungsversuche zu lösen. Im Mai 2017 ernannte der UN-Generalsekretär den ehemaligen Staatspräsidenten von Burkina Faso, Michel Kafando, zum Sondergesandten für Burundi. Er soll u. a. die Bemühungen der Ostafrikanischen Gemeinschaft um einen politischen Dialog unterstützen.

Im März 2017 meldete die Regierung den Ausbruch einer Malariaepidemie. Von Januar bis Mitte November 2017 wurden 6,89 Mio. Malariaerkrankungen und 3017 Todesfälle registriert.

Rechtswidrige Tötungen

Nach wie vor wurden in Burundi Menschen rechtswidrig getötet. Auf den Straßen der Hauptstadt Bujumbura und in anderen Landesteilen wurden regelmäßig Leichen gefunden. Mehrere burundische Staatsangehörige, die als Flüchtlinge in Nachbarstaaten Burundis lebten, erklärten, sie hätten das Land verlassen, nachdem ihre Angehörigen getötet worden waren. Bei den Tätern habe es sich hauptsächlich um Imbonerakure-Mitglieder gehandelt. Imbonerakure ist die zunehmend militarisierte Jugendorganisation der Regierungspartei CNDD-FDD (Conseil National pour la Défense de la Démocratie – Forces pour la Défense de la Démocratie). Andere mussten die Tötung von Angehörigen durch Mitglieder von Imbonerakure mitansehen, als sie versuchten, außer Landes zu fliehen.

Verschwindenlassen

Nach wie vor trafen Meldungen über das Verschwindenlassen von Menschen ein. Zahlreiche Fälle aus 2015 und 2016 blieben ungeklärt. Die unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Burundi (United Nations Independent Investigation on Burundi – UNIIB) stellte mehrere Fälle vor, in denen es begründeten Anlass für die Vermutung bzw. die Befürchtung gab, dass Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. Es wurde vermutet, dass Pacifique Birikumana, Fahrer für das Bistum Ngozi, am 8. April 2017 "verschwand", nachdem er eine Gruppe Soldaten in die Provinz Gitega gefahren hatte. Die UNIIB erhielt die Information, dass er vom Geheimdienst (Service National de Renseignement – SNR) festgenommen worden sein könnte. Sein Aufenthaltsort konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Der frühere Senator und Geschäftsmann Oscar Ntasano und zwei seiner Mitarbeiter wurden seit dem 20. April 2017 vermisst. Vor ihrem Verschwinden hatten sie sich mit einem Mann getroffen, von dem es hieß, dass er für den SNR arbeite. Zeugen berichteten der UNIIB, dass Staatsbedienstete gegenüber Oscar Ntasano Drohungen geäußert hätten. Diese standen im Zusammenhang mit laufenden Verhandlungen zwischen Ntasano und den Vereinten Nationen über die Vermietung von Büroräumen. Ein Staatsbediensteter soll Oscar Ntasano mit dem Tod gedroht haben, falls er sich weigere, die erzielten Mieterträge zu teilen.

Folter und andere Misshandlungen

Nach wie vor trafen Meldungen ein, denen zufolge u. a. der SNR, die Polizei und das Militär Häftlinge, die im Verdacht standen, der Opposition anzugehören, folterten und auf andere Weise misshandelten. Zu den Foltermethoden gehörte es, dass Männer mit Kabeln, Stahlstäben und Stöcken geschlagen wurden. Eine weitere Methode bestand darin, dass an die Genitalien der Häftlinge schwere Gewichte gehängt wurden. Immer wieder wurde der Vorwurf geäußert, dass Imbonerakure-Mitglieder Menschen bei der Festnahme schlugen.

Derartige Menschenrechtsverletzungen zogen jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Burundi hatte 2017 noch immer nicht den Nationalen Präventionsmechanismus eingerichtet, der im Rahmen des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorgesehen ist.

Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

Die UNIIB befragte 49 Menschen, die in den Jahren 2015 bis 2017 sexualisierte Gewalt erlitten hatten. Bei ihnen handelte es sich in den meisten Fällen um Frauen und Mädchen, die bei der Festnahme männlicher Familienmitglieder von Polizisten vergewaltigt worden waren. Die UNIIB dokumentierte auch Fälle von sexualisierter Gewalt gegen inhaftierte Männer. Sie gelangte zu dem Schluss, dass sexualisierte Gewalt offenbar als Mittel der Dominanz gegenüber Personen eingesetzt wird, die Oppositionsparteien oder -bewegungen nahestehen.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Nach wie vor wurden Menschen willkürlich festgenommen und inhaftiert, so u. a. auch bei Durchsuchungsaktionen der Polizei in den sogenannten oppositionellen Stadtteilen von Bujumbura. Häufig lagen keine Haftbefehle vor, und erst später wurden die Festgenommenen über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen informiert. In einigen Fällen wandten die Polizei und Imbonerakure-Mitglieder bei Festnahmen und versuchten Festnahmen exzessive Gewalt an. Freigekommene Gefangene berichteten, sie bzw. ihre Familien hätten an SNR-Angehörige, Polizisten oder Mitglieder von Imbonerakure im Tausch für ihre Freilassung hohe Geldbeträge zahlen müssen.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungfreiheit waren 2017 auf allen Ebenen stark eingeschränkt. Im März 2017 traten Universitätsstudierende in Bujumbura aus Protest gegen ein neues Darlehens- und Stipendiumsystem für Studierende in einen Streik. Zahlreiche Studierende wurden festgenommen, und sechs Personen wurden der "Rebellion" angeklagt.

Joseph Nsabiyabandi, Chefredakteur von Radio Isanganiro, wurde vom SNR am 4. April 2017 zum Verhör einbestellt. Der SNR bezichtigte ihn der Zusammenarbeit mit zwei Radiosendern, die von im Exil lebenden burundischen Journalisten gegründet worden waren. 

Der Bürgermeister von Bujumbura verbot am 9. Juni 2017 eine Pressekonferenz des im Parlament vertretenen oppositionellen Wahlbündnisses Amizero y’Abarundi, das aus Vertretern der Oppositionsparteien Forces Nationales de Libération und Union pour le Progrès National besteht. Als Grund gab er an, das Bündnis habe keine Rechtspersönlichkeit.

Menschenrechtsverteidiger

Das Berufungsgericht in Bujumbura hob im Januar 2017 die Entscheidung des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer auf, der sich geweigert hatte, dem Antrag eines Staatsanwalts stattzugeben und vier Rechtsanwälte aus der Anwaltschaft auszuschließen. Drei der Rechtsanwälte wurden aufgrund des Urteils von der Anwaltsliste gestrichen, der vierte durfte ein Jahr lang nicht als Rechtsanwalt arbeiten. Der Staatsanwalt hatte 2016 den Ausschluss der vier Rechtsanwälte gefordert, nachdem die Betroffenen an einem Bericht des UN-Ausschusses gegen Folter mitgewirkt hatten. 

Germain Rukuki wurde am 13. Juli 2017 festgenommen. Er war Vorsitzender der Gemeindeorganisation Njabutsa Tujane, arbeitete für die burundische Vereinigung katholischer Rechtsbeistände und war früher Mitglied des burundischen Zweigs der internationalen Menschenrechtsorganisation Christen für die Abschaffung der Folter (Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture – ACAT). Der SNR hielt ihn in Gewahrsam und verhörte ihn, ohne dass ein Anwalt zugegen war. Am 26. Juli wurde er in das Gefängnis der Stadt Ngozi verlegt. Am 1. August 2017 wurde Germain Rukuki wegen seiner Zusammenarbeit mit ACAT-Burundi der "Untergrabung der staatlichen Sicherheit" und der "Rebellion" angeklagt. Die Organisation ist seit Oktober 2016 in Burundi verboten. Als Beweis gegen ihn legte die Staatsanwaltschaft die E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und ACAT-Burundi aus der Zeit vor, als die Organisation noch rechtmäßig zugelassen war. Eine Freilassung gegen Kaution wurde Germain Rukuki verweigert. Er befand sich Ende 2017 weiterhin im Gefängnis.

Nestor Nibitanga, ehemaliges Mitglied der mittlerweile nicht mehr zugelassenen Menschenrechtsorganisation Association pour la Protection des Droits Humains et des Personnes Détenues (APRODH), wurde am 21. November 2017 in Gitega festgenommen. Er wurde wegen "Untergrabung der staatlichen Sicherheit" und "Rebellion" angeklagt, offenbar als Vergeltungsmaßnahme für sein menschenrechtliches Engagement. Nach einer Anhörung am 28. Dezember 2017 entschied das zuständige Gericht in Mukaza, Nestor Nibitanga weiterhin in Untersuchungshaft zu halten. Ende des Jahres befand er sich nach wie vor im Zentralgefängnis Murembwe in Rumonge in Haft.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Menschen, die versuchten, aus Burundi zu fliehen, berichteten von Übergriffen durch Mitglieder von Imbonerakure, die u. a. für Vergewaltigungen, Tötungen, Schläge und Erpressung fliehender Menschen verantwortlich waren. Viele Menschen versuchten, Burundi auf informellen Routen zu verlassen, da sie keine offiziellen Reisedokumente besaßen. Sie befürchteten, man könne sie beschuldigen, sich der Rebellion anzuschließen, ihnen die Ausreiseerlaubnis verweigern oder sie an der Grenze festnehmen, weil sie das Land verlassen wollten.

Die Zahl der Burundier, die wegen der aktuellen Krise aus dem Land flohen, stieg im September 2017 auf 418000 Menschen an, Ende 2017 war sie jedoch auf 391111 gesunken. Die meisten Flüchtlinge wurden von Tansania, Ruanda, der Demokratischen Republik Kongo (siehe Länderbericht Demokratische Republik Kongo) und Uganda aufgenommen. Mit Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) begann die tansanische Regierung ab September 2017 mit einem Programm für die organisierte Rückkehr. Bis zum 20. November 2017 waren 8836 Flüchtlinge bei ihrer Rückkehr nach Burundi unterstützt worden. Viele Flüchtlinge gaben als Hauptgrund für ihre Rückkehr die miserablen Bedingungen in den Ländern an, die ihnen Asyl gewährt hatten. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) appellierte im August 2017 an Geberländer, die dringend benötigten Gelder für die Ernährung der Flüchtlinge in Tansania bereitzustellen, da das WFP dort sonst die Lebensmittelversorgung noch weiter reduzieren müsse. Für das vom UNHCR koordinierte Programm Burundi Regional Refugee Response, einen Hilfsplan für Flüchtlinge aus Burundi, wurden 2017 nur rund 20 % der benötigten finanziellen Mittel eingezahlt.

Tansania hob im Januar 2017 die automatische Anerkennung burundischer Asylsuchender als Flüchtlinge auf. Uganda stellte die automatische Anerkennung im Juni ein. Präsident Nkurunziza besuchte Tansania am 20. Juli, und versuchte burundische Flüchtlinge davon zu überzeugen, dass sie bei einer Rückkehr nichts zu befürchten hätten.

Binnenvertriebene

Im November 2017 lebten in Burundi nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration 187626 Menschen als Flüchtlinge im eigenen Land; 19 % der Betroffenen waren im Jahr 2017 vertrieben worden. Rund zwei Drittel der Binnenvertriebenen hatten ihre Heimat nach Naturkatastrophen verlassen müssen, ein Drittel aufgrund der politischen und sozialen Lage. 

Recht auf Privatsphäre

Paare, die unverheiratet zusammenlebten, liefen Gefahr, auf Grundlage eines seit 2016 geltenden Gesetzes belangt zu werden, das "freie Beziehungen" oder eheähnliches Zusammenleben verbot. Zuwiderhandlungen können mit einer Freiheitsstrafe von ein bis drei Monaten und einer Geldstrafe von bis zu 200000 Burundi-Francs (etwa 100 Euro) geahndet werden. Nachdem Präsident Nkurunziza zu einer landesweiten "Moralisierungskampagne" aufgerufen hatte, erklärte der Sprecher des Innenministers im Mai 2017, in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare hätten bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, ihre Situation zu "regeln".

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Das Justizministerium legte im Oktober 2017 den Entwurf für eine Novellierung des Strafrechts vor, der von der Nationalversammlung und dem Senat einstimmig angenommen wurde. Der Entwurf enthielt Änderungen, die Betteln und "Landstreicherei" als strafbare Handlung definierten. Menschen ohne körperliche Behinderungen, die der Bettelei für schuldig befunden würden, könnten zu Haftstrafen von zwei bis acht Wochen und/oder einer Geldstrafe von bis zu 10000 Burundi-Francs (etwa 5 Euro) verurteilt werden. Der Entwurf sah die gleichen Strafen für "Landstreicherei" vor.

Burundische Flüchtlinge, die außerhalb des Landes lebten, erklärten, dass steigende Kommunalsteuern Auswirkungen auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts hätten. Es war nicht immer klar, ob es sich um offiziell auferlegte Abgaben oder schlicht um Erpressung handelte. Dies galt besonders dort, wo Imbonerakure-Mitglieder die Steuern eintrieben.

In ihrem Bericht vom 4. September 2017 gelangte die UNIIB zu dem Schluss, es gebe hinreichende Gründe für die Annahme, dass in Burundi seit April 2015 Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden waren. Der UN-Menschenrechtsrat nahm am 28. September die Entschließung an, ein Team von drei Experten zu beauftragen, "in Zusammenarbeit mit der Regierung Burundis Beweise zu sammeln und zu sichern" sowie "Empfehlungen für eine technische Unterstützung und Selbsthilfemaßnahmen zu erarbeiten". Zudem verlängerte der UN-Menschenrechtsrat am 29. September das Mandat der UNIIB um ein weiteres Jahr. In den Gesprächen zwischen den Vereinten Nationen und der burundischen Regierung über die Wiedereröffnung des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Burundi war bis Jahresende noch keine Einigung erzielt worden.

Am 27. Oktober 2017 wurde der Austritt Burundis aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wirksam. Zwei Tage zuvor hatte die Vorverfahrenskammer des IStGH eine Untersuchung der Lage in Burundi genehmigt. Die Entscheidung wurde im November bekanntgegeben.

Obwohl der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union die Initiative ergriffen und Beobachter der Menschenrechtslage sowie Militärexperten nach Burundi entsandt hatte, die sich noch immer im Land aufhielten, trat der Rat 2017 nicht zusammen, um über die Lage in Burundi zu beraten.

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