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Syrien 2017
- HINTERGRUND
- INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN DURCH REGIERUNGSTRUPPEN UND IHRE VERBÜNDETEN
- Wahllose und gezielte Angriffe auf Zivilpersonen
- Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs
- Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal
- INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – MENSCHENRECHTSVERSTÖSSE DURCH BEWAFFNETE GRUPPEN
- Rechtswidrige Tötungen
- Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs
- Entführungen
- INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – LUFTSCHLÄGE DER US-GEFÜHRTEN INTERNATIONALEN KOALITION
- INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – ANGRIFFE DURCH TÜRKISCHE STREITKRÄFTE
- INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – VERSTÖSSE DURCH DIE AUTONOMIEBEHÖRDE UNTER LEITUNG DER PARTEI DER DEMOKRATISCHEN UNION (PYD)
- FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE
- VERSCHWINDENLASSEN
- FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN
- UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN
- RECHTSWIDRIGE TÖTUNGEN
- FRAUENRECHTE
- TODESSTRAFE
- BERICHT VON AMNESTY INTERNATIONAL
Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein. Die Regierungskräfte hielten langandauernde Belagerungen aufrecht, was dazu führte, dass die eingeschlossene Zivilbevölkerung keinen Zugang zu Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Versorgungsleistungen hatte. Sicherheitskräfte nahmen weiterhin Tausende Menschen willkürlich fest und inhaftierten sie. Viele von ihnen fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer, andere wurden über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten oder in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Gefangene systematisch, was zu Todesfällen führte. Darüber hinaus begingen sie rechtswidrige Tötungen wie außergerichtliche Hinrichtungen. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) belagerte zivile Wohngebiete, verübte gezielte und wahllose Angriffe auf Zivilpersonen, setzte Berichten zufolge in einigen Fällen chemische Kampfstoffe ein und beging zahlreiche rechtswidrige Tötungen. Tausende Frauen und Mädchen wurden vom IS zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung versklavt und anderweitig misshandelt. Andere nichtstaatliche bewaffnete Gruppen belagerten und beschossen wahllos Gebiete, in denen überwiegend Zivilpersonen lebten. Von den USA geführte Streitkräfte flogen Luftangriffe auf IS-Stellungen und andere Ziele, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet wurden. Bis Ende 2016 hatte der Konflikt mehr als 300000 Todesopfer gefordert, 6,6 Mio. Menschen wurden zu Binnenvertriebenen, und 4,8 Mio. Menschen flohen ins Ausland.
HINTERGRUND
Syriens interner bewaffneter Konflikt ging das gesamte Jahr 2016 unter internationaler Beteiligung weiter. Regierungskräfte und ihre Verbündeten, darunter die libanesische Hisbollah und andere nichtsyrische bewaffnete Gruppen und Milizen, kontrollierten weite Teile Westsyriens und rückten in andere umkämpfte Gebiete vor. Unterstützung erhielten sie dabei von russischen Streitkräften, die in ganz Syrien in großem Umfang Luftangriffe flogen, bei denen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Einige der russischen Luftangriffe waren offenbar wahllos oder kamen gezielten Angriffen auf Zivilpersonen und zivile Ziele gleich, was Kriegsverbrechen darstellen würde.
Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, die hauptsächlich gegen Regierungskräfte kämpften, hatten den Nordwesten Syriens und weitere Gebiete unter ihrer Kontrolle. Sicherheitskräfte der Autonomiebehörde, die sich in den überwiegend kurdischen Enklaven gebildet hatte, kontrollierten den größten Teil der kurdischen Grenzgebiete im Norden. Der IS hielt Teile von Ost- und Zentralsyrien, verlor aber im Laufe des Jahres an Boden.
Die Aussichten auf ein Friedensabkommen waren 2016 nach wie vor gering, weil im UN-Sicherheitsrat weiterhin Uneinigkeit herrschte. Die Bemühungen des UN-Sondergesandten für Syrien, Friedensgespräche voranzubringen, blieben weitestgehend erfolglos. Eine im Februar 2016 vom UN-Sicherheitsrat beschlossene Resolution zur Einstellung der Kampfhandlungen, der auch Russland und die USA zustimmten, führte nur zu einer vorübergehenden Feuerpause. Im Oktober 2016 legte Russland sein Veto gegen einen Resolutionsentwurf des Sicherheitsrates ein, der ein Ende der Luftangriffe auf Aleppo sowie ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe forderte. Nachdem die Regierungstruppen im Dezember die Kontrolle über Aleppo zurückerlangten, gab der russische Präsident Vladimir Putin bekannt, dass sich die syrische Regierung und einige Oppositionskräfte auf einen von Russland und der Türkei unterstützten Waffenstillstand geeinigt hatten.
Putin kündigte zudem für Januar 2017 neue Friedensverhandlungen an. Am 31. Dezember 2016 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, mit der Unterstützung für die Anstrengungen um Frieden in Syrien seitens Russland und der Türkei zugesagt wurde. In der Resolution forderte der Sicherheitsrat zudem "schnelle, sichere und ungehinderte" humanitäre Hilfe in allen Landesteilen Syriens.
Die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für Syrien (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) setzte ihre Arbeit 2016 fort und berichtete über Verstöße der Konfliktparteien gegen das Völkerrecht in Syrien. Die syrische Regierung verweigerte der Kommission allerdings weiterhin die Einreise in das Land.
Im Dezember 2016 stimmte die UN-Generalversammlung der Gründung eines unabhängigen internationalen Mechanismus zu, der sicherstellen soll, dass die Verantwortlichen für seit März 2011 in Syrien begangene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden.
INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN DURCH REGIERUNGSTRUPPEN UND IHRE VERBÜNDETEN
Wahllose und gezielte Angriffe auf Zivilpersonen
Regierungskräfte und ihre Verbündeten begingen 2016 weiterhin Kriegsverbrechen und schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. Sie verübten sowohl gezielte als auch wahllose Angriffe auf Zivilpersonen. Regierungskräfte griffen wiederholt umkämpfte oder von gegnerischen bewaffneten Gruppen kontrolliert Gebiete an, sie töteten und verletzten bei rechtswidrigen Angriffen Zivilisten und verursachten Schäden an zivilen Gebäuden. Die Truppen nahmen regelmäßig wahllos Wohngebiete unter Artilleriebeschuss und griffen sie aus der Luft mit Bomben an, die großflächig wirkten.
Häufig kamen auch nicht lenkbare, hochexplosive Fassbomben zum Einsatz, die aus Hubschraubern abgeworfen wurden. Bei den Angriffen wurden zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt, darunter auch Kinder. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündete russische Luftwaffe flogen mehrere offenbar gezielte Angriffe auf Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen und humanitäre Hilfskonvois. Dabei wurden Zivilpersonen und Angehörige des medizinischen Personals getötet oder verletzt.
Im Laufe des Jahres 2016 verstärkten die Regierungskräfte mit russischer Unterstützung ihre Angriffe auf Ost-Aleppo. Dabei wurden Wohnhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Märkte und Moscheen getroffen und Hunderte Zivilpersonen getötet. Außerdem kam in dem Gebiet russische Streumunition zum Einsatz, die teilweise nicht explodierte und somit eine anhaltende Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellt.
Am 1. August 2016 warfen Flugzeuge, die mutmaßlich zur syrischen Luftwaffe gehörten, über Saraqeb in der Provinz Idlib zwei Fassbomben ab, die Berichten zufolge Chlorgas enthielten. Dabei sollen mindestens 28 Zivilpersonen verletzt worden sein. Die Bomben gingen in zwei Wohngebieten nieder, die von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kontrolliert wurden.
Am 26. Oktober 2016 wurde eine Schule in Haas in der Provin Idlib bombardiert. Dabei wurden mindestens 35 Zivilpersonen getötet, darunter 22 Kinder und sechs Lehrkräfte. Der Angriff soll von syrischen oder russischen Flugzeugen ausgeführt worden sein.
Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs
Regierungskräfte belagerten auch 2016 über lange Zeit hinweg Wohngebiete, die umkämpft waren oder von bewaffneten Gruppen kontrolliert wurden, darunter Ost-Ghouta, Mouadhamiyah al-Sham, Madaya, Daraya und von September an Ost-Aleppo. Die in den belagerten Gebieten eingeschlossenen Bewohner litten Hunger, waren von medizinischer Hilfe und anderen lebenswichtigen Versorgungsleistungen abgeschnitten und wurden wiederholt aus der Luft bombardiert, von Artillerie beschossen oder anderweitig angegriffen.
Aufgrund der Belagerung war es Zivilpersonen nicht möglich, ein Gebiet zu verlassen, um medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. So starb Berichten zufolge ein dreijähriger Junge am 19. März 2016 in al-Waer, einem Stadtviertel von Homs, nachdem Regierungskräfte verhindert hatten, dass er aus dem Gebiet gebracht werden konnte, um eine Kopfverletzung behandeln zu lassen.
Am 12. Mai 2016 verwehrten Regierungskräfte einem UN-Konvoi, der erstmals seit 2012 humanitäre Hilfslieferungen nach Daraya bringen sollte, den Zugang zu der Stadt. Regierungskräfte griffen Wohngebiete mit Granatwerfern an und töteten dabei zwei Zivilpersonen. Im Juni 2016 erlaubten Regierungskräfte zwei Konvois, nach Daraya zu fahren. Gleichzeitig intensivierten sie jedoch ihre wahllosen Angriffe mit Fassbomben, einer brennbaren Substanz, die Napalm gleicht, sowie anderen Kampfmitteln. Damit sollten die letzten Bewohner Darayas gezwungen werden, ihrer Evakuierung Ende August zuzustimmen.
Von Juli 2016 an kesselten Regierungskräfte etwa 275000 Menschen in Ost-Aleppo ein und verstärkten die Luftangriffe, zu denen auch Bombardements russischer Streitkräfte zählten. Am 19. September 2016 wurde ein gemeinsamer Hilfskonvoi der Vereinten Nationen und des Syrischen Roten Halbmondes, der nach Ost-Aleppo fahren sollte, in Urum al-Kubra mutmaßlich von der syrischen und russischen Luftwaffe bombardiert. Dabei wurden die Lastwagen des Hilfskonvois zerstört und mindestens 18 Zivilpersonen getötet, darunter auch Helfer.
Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal
Regierungskräfte griffen 2016 weiterhin gezielt Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal in Gebieten an, die unter der Kontrolle bewaffneter gegnerischer Gruppen standen. Sie bombardierten mehrfach Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen und verhinderten, dass humanitäre Hilfslieferungen mit Medikamenten und medizinischer Ausrüstung in belagerte oder schwer zugängliche Gebiete gelangten. Medizinisches Personal und freiwillige Helfer wurden festgenommen und inhaftiert, um auf diese Weise die medizinische Grundversorgung in diesen Gebieten zu beeinträchtigen oder zum Erliegen zu bringen. Im Juni 2016 warf die Nichtregierungsorganisation Ärzte für Menschenrechte den Regierungskräften und ihren Verbündeten vor, für mehr als 90% der 400 Angriffe auf medizinische Einrichtungen und der 768 Todesopfer unter Angehörigen medizinischer Berufe verantwortlich zu sein, die seit März 2011 dokumentiert wurden.
Allein im Juli 2016 wurden nach Angaben der Vereinten Nationen 44 Gesundheitseinrichtungen angegriffen. Am 23. und 24. Juli waren vier Krankenhäuser und eine Blutbank in Ost-Aleppo Ziel von Luftschlägen. Eines der Krankenhäuser, eine Kinderklinik, wurde innerhalb von zwölf Stunden zweimal getroffen.
INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – MENSCHENRECHTSVERSTÖSSE DURCH BEWAFFNETE GRUPPEN
Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen begingen 2016 Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverletzungen.
Einsatz unterschiedslos wirkender Waffen und gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung Der IS verübte 2016 sowohl gezielte als auch wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Die bewaffnete Gruppe übernahm die Verantwortung für eine Reihe von Selbstmordattentaten und Bombenanschlägen im Distrikt Sayida Saynab im Süden von Damaskus, u. a. für den Anschlag am 21. Februar 2016, bei dem 83 Zivilpersonen getötet worden waren.
Der IS soll bei Angriffen auch chemische Waffen eingesetzt haben, u. a. im August und September 2016 im Norden des Landes. Bewohner der Ortschaft Um Hawsh in der Nähe von Marea im Gouvernement Aleppo litten nach einem Angriff des IS am 16. September 2016 unter Blasenbildung auf der Haut und anderen Symptomen, die den Kontakt mit chemischen Kampfstoffen nahelegten. Einige der Betroffenen waren Zivilpersonen.
Die Koalition bewaffneter oppositioneller Gruppen Fatah Halab (Eroberung von Aleppo) griff mehrfach das von den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) kontrollierte Scheich-Maqsoud-Viertel in Aleppo an und setzte dabei unterschiedslos wirkende Waffen wie Artilleriegeschosse, Raketen und Mörsergranaten ein. Bei den Angriffen wurden zwischen Februar und April 2016 mindestens 83 Zivilpersonen getötet und mehr als 700 verletzt. Im Mai 2016 mussten mindestens vier Zivilpersonen wegen Symptomen, die einen Kontakt mit Chlorgas nahelegten, ärztlich behandelt werden.
Bei Angriffen auf Wohngebiete in West-Aleppo, die von Regierungskräften gehalten wurden, setzten bewaffnete oppositionelle Gruppen unterschiedslos wirkende Waffen wie Mörsergranaten und Artilleriegeschosse ein. Dabei wurden nach Angaben der unabhängigen Organisation Syrisches Netzwerk für Menschenrechte (Syrian Network for Human Rights) am 3. November 2016 mindestens 14 Zivilpersonen getötet.
Rechtswidrige Tötungen
IS-Kämpfer verübten Kriegsverbrechen, indem sie gefangen genommene Zivilpersonen, Regierungssoldaten und Mitglieder rivalisierender bewaffneter Gruppen summarisch töteten. In den vom IS kontrollierten Gebieten in Rakka, Deir ez-Zor und Ost-Aleppo gab es zahlreiche öffentliche Hinrichtungen. Unter den Opfern befanden sich Menschen, denen Spionage, Schmuggel, Ehebruch oder Blasphemie vorgeworfen wurde.
Am 28. Juli 2016 wurden Berichten zufolge in der Ortschaft Buwayr in der Nähe von Manbij mindestens 25 Frauen, Männer und Kinder vom IS summarisch getötet.
Am 19. Juli zeigte ein im Internet veröffentlichtes Video, wie Mitglieder der Nour al-Dine al-Zinki-Bewegung einen Jungen misshandelten und enthaupteten.
Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs
Der IS belagerte Stadtviertel von Deir ez-Zor, die unter Regierungskontrolle standen, und beschoss sie mehrfach wahllos mit Artilleriefeuer. UN-Organisationen und russische Streitkräfte warfen wiederholt Hilfsgüter über den belagerten Gebieten ab. Ortsansässige Menschenrechtsaktivisten berichteten jedoch, dass Regierungskräfte einen Großteil der für die Zivilbevölkerung bestimmten Hilfsgüter beschlagnahmten.
Entführungen
Mehrere nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, darunter auch der IS, waren für Entführungen von Zivilpersonen und Geiselnahmen verantwortlich.
Im Januar 2016 entführte die bewaffnete Gruppe Jabhat al-Nusra in der Stadt Idlib mindestens elf Zivilisten aus ihren Häusern. Ihr Schicksal und ihr Aufenthaltsort waren Ende 2016 noch immer unbekannt.
Auch das Schicksal und der Aufenthaltsort der Menschenrechtsverteidigerin Razan Zaitouneh und ihres Ehemanns Wa’el Hamada sowie des Aktivisten Nazem Hamadi und der Aktivistin Samira Khalil blieb 2016 ungeklärt. Die vier Personen waren am 9. Dezember 2013 von unbekannten bewaffneten Männern in Duma verschleppt worden, das in einem von Jaysh al-Islam und anderen bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebiet liegt.
Im Fall des Menschenrechtsverteidigers Abdullah al-Khalil, der in der Nacht vom 18. Mai 2013 von mutmaßlichen IS-Mitgliedern in Rakka entführt worden war, lagen 2016 ebenfalls keine Informationen über sein Schicksal und seinen Aufenthaltsort vor.
INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – LUFTSCHLÄGE DER US-GEFÜHRTEN INTERNATIONALEN KOALITION
Die von den USA geführte internationale Koalition setzte ihre im September 2014 begonnenen Luftschläge gegen Stellungen bewaffneter Gruppen im Norden und Osten Syriens fort. Sie galten vor allem dem IS, aber auch anderen bewaffneten Gruppen wie Jabhat Fatah al-Sham (bis Juli 2016 Jabhat al-Nusra). Offenbar wahllose und unverhältnismäßige Luftangriffe führten zu Hunderten von Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung. So wurden am 19. Juli 2016 bei Luftangriffen, die mutmaßlich von der Koalition geflogen wurden, in der Ortschaft al-Tukhar im Gouvernement Aleppo mindestens 73 Zivilpersonen getötet. Bei Angriffen auf al-Ghandoura am 28. Juli starben bis zu 28 Zivilpersonen. Am 1. Dezember wurde berichtet, dass die Koalition die Verantwortung für die Tötung von 24 Zivilpersonen bei einem Angriff in der Nähe von Manbij im Juli 2016 übernommen habe, jedoch bekräftigte, dass der Angriff den Bestimmungen des "humanitären Völkerrechts" entsprochen habe.
INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – ANGRIFFE DURCH TÜRKISCHE STREITKRÄFTE
Türkische Streitkräfte führten Luftschläge und Bodenoffensiven in Nordsyrien durch. Ziel waren Stellungen des IS und bewaffneter kurdischer Gruppen. Bei einem türkischen Luftangriff wurden Berichten zufolge am 28. August 2016 nahe der Ortschaft Suraysat, die südlich von Jarablus liegt, 24 Zivilpersonen getötet.
INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – VERSTÖSSE DURCH DIE AUTONOMIEBEHÖRDE UNTER LEITUNG DER PARTEI DER DEMOKRATISCHEN UNION (PYD)
Im Norden Syriens kontrollierten Einheiten der Autonomiebehörde unter Leitung der PYD die überwiegend kurdischen Grenzgebiete. Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Menschenrechte zerstörten Streitkräfte der PYD im Februar 2016 in Tal Tamer in der Provinz al-Hasaka die Häuser zahlreicher arabischer Zivilpersonen, denen sie vorwarfen, Anhänger des IS zu sein. Außerdem wurden nach Informationen des UN-Hochkommissars zwölf Minderjährige vom Sicherheitsdienst Asayish, kurdischen Sicherheitskräften und der PYD zwangsweise als Kindersoldaten rekrutiert.
Nach Angaben des syrischen Netzwerks für Menschenrechte töteten Artilleriebeschuss und Heckenschützen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) zwischen Februar und April 2016 mindestens 23 Zivilpersonen in den von der Opposition gehaltenen Gebieten Aleppos.
FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE
Millionen Menschen lebten aufgrund des bewaffneten Konflikts 2016 weiterhin als Flüchtlinge im Ausland oder waren Binnenvertriebene. Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge wurden zwischen 2011 und Ende 2016 schätzungsweise 4,8 Mio. Menschen aus Syrien als Flüchtlinge in den Nachbarländern und Nordafrika registriert, davon 200000 im Jahr 2016.Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten gab die Zahl der Binnenvertriebenen seit 2011 mit 6,6 Mio. an, von denen die Hälfte Minderjährige waren.
Die Nachbarstaaten Türkei, Libanon und Jordanien, die den Großteil der Flüchtlinge beherbergten, darunter auch aus Syrien geflohene Palästinenser, beschränkten 2016 die Aufnahme neuer Flüchtlinge und setzten sie dadurch weiteren Angriffen und Entbehrungen in Syrien aus. Mehr als 75000 Flüchtlinge aus Syrien versuchten, auf dem See- oder Landweg Europa zu erreichen. Viele Staaten innerhalb und außerhalb Europas waren jedoch nicht bereit, sich angemessen an der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu beteiligen, z. B. durch Programme zur Neuansiedlung oder andere Maßnahmen, die sichere und legale Reiserouten gewährleisteten.
VERSCHWINDENLASSEN
Die Sicherheitskräfte hielten 2016 nach wie vor Tausende Menschen ohne Anklageerhebung über lange Zeit in Untersuchungshaft. Viele von ihnen waren unter Bedingungen inhaftiert, die den Tatbestand des Verschwindenlassens erfüllten. Es gab weiterhin keine Informationen über das Schicksal und den Aufenthaltsort Zehntausender Menschen, die seit Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 von Regierungskräften inhaftiert worden waren und seitdem "verschwunden" sind. Unter ihnen befanden sich friedliche Regierungskritiker und -gegner sowie Familienangehörige, die anstelle ihrer von den Behörden gesuchten Angehörigen inhaftiert worden waren.
Unter den "Verschwundenen" befand sich auch der Menschenrechtsanwalt Khalil Ma’touq und sein Freund Mohamed Thatha, die seit Oktober 2012 vermisst werden. Freigelassene Häftlinge berichteten, sie hätten Khalil Ma’touq in einem Gefängnis der Regierung gesehen. Die Behörden bestritten jedoch, ihn in ihrem Gewahrsam zu haben. Tausende Menschen, die meisten von ihnen Islamisten, die Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre von syrischen Regierungskräften inhaftiert worden waren, blieben ebenfalls "verschwunden".
FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN
Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten in Gefängnissen sowie durch den staatlichen Sicherheitsdienst und die Geheimdienste waren auch 2016 weit verbreitet und wurden systematisch angewendet, was erneut zu vielen Todesfällen in Gewahrsam führte. Seit 2011 starben Tausende Menschen in Gewahrsam.
Die NGO Human Rights Data Analysis Group, die wissenschaftliche Methoden zur Analyse von Menschenrechtsverletzungen nutzt, veröffentlichte im August 2016 eine Schätzung, wonach zwischen März 2011 und Dezember 2015 mindestens 17723 Personen aufgrund von Folter und anderen Misshandlungen im Gewahrsam syrischer Sicherheitskräfte starben.
UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN
Die Behörden stellten 2016 einige mutmaßliche Regierungsgegner vor das Antiterrorgericht oder das militärische Feldgericht, die für ihre grob unfairen Gerichtsverfahren bekannt sind. Die Richter gingen Vorwürfen der Angeklagten, sie seien gefoltert oder anderweitig misshandelt worden, nicht nach und ließen erzwungene "Geständnisse" als Beweismittel zu.
RECHTSWIDRIGE TÖTUNGEN
Die Regierungskräfte und ihre Verbündeten verübten rechtswidrige Tötungen wie außergerichtliche Hinrichtungen. Am 13. Dezember 2016 warf ein Sprecher des UN-Hochkommissars für Menschenrechte der syrischen Regierung und ihren Verbündeten vor, in Ost-Aleppo in die Häuser von Zivilisten eingedrungen zu sein und summarische Tötungen begangen zu haben. Der Sprecher erklärte zudem, dass sie laut "zahlreichen Quellen" am 12. Dezember mindestens 82 Zivilpersonen getötet hatten, darunter 13 Kinder.
FRAUENRECHTE
Am 15. Juni 2016 stellte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für Syrien fest, dass Tausende jesidische Frauen und Mädchen vom IS gegen ihren Willen aus dem irakischen Sindschar nach Syrien verschleppt, auf Märkten verkauft und unter anderem zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung versklavt wurden. Viele der Frauen und Mädchen erlitten sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung und andere Formen von Folter. Frauen und Mädchen, deren Fluchtversuche scheiterten, wurden Opfer von Gruppenvergewaltigungen, Folter und anderen grausamen Strafen. Eine Frau berichtete, dass der IS-Kämpfer, der sie gekauft hatte, mehrere ihrer Kinder getötet und sie nach einem Fluchtversuch wiederholt vergewaltigt habe.
TODESSTRAFE
Die Todesstrafe blieb für eine große Zahl von Straftaten in Kraft. Es war jedoch nicht möglich, Informationen über Todesurteile oder Hinrichtungen im Jahr 2016 zu erhalten.