DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Korea (Süd) 2017
Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
HINTERGRUND
Die Regierung unternahm nichts dagegen, dass Privatunternehmen rechtmäßige gewerkschaftliche Aktivitäten behinderten, und reagierte erst sehr spät auf Todesfälle und Gesundheitsprobleme, die vom Gebrauch gesundheitsschädlicher Produkte herrührten. Die Entscheidung der Regierung, mit der Stationierung des US-Raketenabwehrsystems (Terminal High Altitude Area Defence – THAAD) fortzufahren, stieß bei einigen inländischen Gruppen auf vehemente Kritik. Auch China und Nordkorea verurteilten diese Entscheidung.
Am 9. Dezember 2016 stimmte das Parlament für eine Amtsenthebung von Präsidentin Park Geun-hye. Ende 2016 hatte das Verfassungsgericht die Amtsenthebung noch nicht bestätigt.
RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT
Die Behörden hinderten Menschen weiterhin daran, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Oft geschah dies unter dem Vorwand des Schutzes der Öffentlichkeit. Bis Ende 2016 hatten die Behörden weder die Untersuchung der exzessiven Polizeigewalt gegen weitgehend friedliche regierungskritische Proteste (People’s Rally) im November 2015 abgeschlossen, noch Polizisten oder für den Einsatzbefehl Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen. Am 25. September starb der langjährige Landrechtsaktivist Baek Nam-gi, nachdem er zehn Monate lang im Koma gelegen hatte. Er war bei den Demonstrationen durch den Strahl eines Wasserwerfers schwer verletzt worden.
Die Ermittlungen wegen Körperverletzung im Fall von Baek Nam-gi wurden verschleppt. Im deutlichen Gegensatz dazu stand das Verfahren gegen Han Sang-gyun, den Präsidenten des Koreanischen Gewerkschaftsbundes, der am 4. Juli 2016 zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Er hatte mehrere Demonstrationen mitorganisiert und die Teilnahme von Gewerkschaften an der People’s Rally vorbereitet. Die Anklage warf ihm u. a. vor, während der weitgehend friedlichen Demonstrationen eine kleine Anzahl Protestierender zu ungesetzlichen Handlungen angestiftet zu haben. Im Rechtsmittelverfahren wurde die Strafe am 13. Dezember auf drei Jahre Haft reduziert.
Nach Ansicht von Regierungskritikern gab es auch im Zusammenhang mit Protesten gegen die Errichtung eines Marinestützpunktes auf der Insel Jeju Versuche, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu beschneiden. So erhob die koreanische Marine Zivilklage gegen 116 Personen und fünf Gruppen, die gegen den Bau protestiert hatten. Im März 2016 verlangte die Marine 3,4 Mrd. Won (etwa 2,7 Mio. Euro) Entschädigung für Verluste aufgrund von Verzögerungen bei der Errichtung des Stützpunkts, die angeblich durch die seit acht Jahren andauernden Proteste verursacht worden waren.
RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG
Im März 2016 verabschiedete das Parlament ein Antiterrorgesetz, obwohl die Opposition eine neuntägige Dauerredentaktik (Filibuster) angewandt hatte, weil es ihrer Ansicht nach Möglichkeiten für Missbrauch bot. Das Gesetz weitete die Befugnisse des Staates zur Überwachung der Kommunikation und zur Erfassung persönlicher Daten von Personen, die verdächtigt werden, mit Terrorismus in Verbindung zu stehen, deutlich aus.
Die Behörden untergruben die Pressefreiheit, indem sie immer stärker in die Nachrichtenberichterstattung eingriffen, insbesondere in die der Fernsehsender. Im Juli 2016 prangerte die Nationale Gewerkschaft der Medienschaffenden eine Reihe von Maßnahmen der Regierung an, die dazu dienten, die Berichterstattung zu beeinflussen. So besetzte sie die Vorstände einflussreicher, staatlicher Medienunternehmen mit regierungsnahen Personen und ergriff Disziplinarmaßnahmen gegen einzelne Journalisten, um Exempel zu statuieren. Besonders offensichtlich war dieses Vorgehen, als es um die Berichterstattung über den Untergang der Fähre Sewol im Jahr 2014 und um Diskussionen über die Stationierung des THAAD-Systems ging.
Die Behörden bedienten sich weiterhin des vage formulierten Gesetzes über die Nationale Sicherheit, um Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten, einzuschüchtern und zu inhaftieren. Zu den auf Grundlage dieses Gesetzes Inhaftierten zählten auch Mitglieder der Koreanischen Vereinigung für eine unabhängige Wiedervereinigung und Demokratie (Corean Alliance for Independent Reunification and Democracy – CAIRD), die sich 2016 aufgrund fortgesetzter Repressalien zur Auflösung gezwungen sah. Die CAIRD-Aktivistin Kim Hye-young, die an Schilddrüsenkrebs leidet, wurde im Januar 2016 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie war im Juli 2015 während eines friedlichen Protests festgenommen worden. Im Juni 2016 verweigerten die Behörden Yang Ko-eun, einer führenden Vertreterin von CAIRD, eine Auslandsreise, auf der sie über die Situation der Mitglieder berichten wollte. Im September 2016 wurde sie festgenommen.
UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG
Im Mai 2016 übernahm der britische Konzern Reckitt Benckiser die volle Verantwortung für den Tod von mindestens 95 Menschen sowie für gesundheitliche Schäden, unter denen bereits Hunderte Menschen litten und die Tausende weitere betreffen könnten. Ursache dafür war ein Desinfektionsmittel für Luftbefeuchter, das viele Jahre lang von der koreanischen Konzerntochter verkauft worden war. Der UN-Sonderberichterstatter über die nachteiligen Auswirkungen der illegalen Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle auf den Genuss der Menschenrechte veröffentlichte im August 2016 einen Bericht über seinen Besuch Südkoreas im Jahr zuvor. Darin warf er Reckitt Benckiser und anderen Unternehmen vor, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Sicherheit der an die Konsumenten verkauften Chemikalien nicht ausreichend erfüllt zu haben. Er empfahl dem Konzern, alle Opfer ausfindig zu machen und zu entschädigen.
ARBEITNEHMERRECHTE
Unternehmen behinderten weiterhin die gewerkschaftliche Betätigung von Angestellten und Arbeitern, die bei Subunternehmen beschäftigt waren, ohne dass die Regierung dagegen einschritt. Dies galt in besonderem Maße für die Baubranche. Laut einem Bericht der UN-Arbeitsgruppe für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen, der im Juni 2016 veröffentlicht wurde, hatten einige Unternehmen sogenannte gelbe Gewerkschaften gegründet, die weder unabhängig waren noch die Standards für kollektive Tarifverhandlungen erfüllten. Andere stellten juristische Berater ein, um gewerkschaftsfeindliche Taktiken zu entwickeln, oder engagierten private Sicherheitsfirmen, um Gewerkschaftsmitglieder zu schikanieren.
FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE
Die Einwanderungsbehörde hielt mehr als 100 Asylsuchende monatelang auf dem Internationalen Flughafen Incheon fest, unter ihnen auch 28 Männer aus Syrien. Das Bezirksgericht Incheon entschied im Juni 2016, dass die Syrer freizulassen seien und ihnen gestattet werden solle, Asyl zu beantragen. Zahlreiche Asylsuchende aus anderen Ländern, z. B. aus Ägypten, wurden jedoch weiterhin unter unmenschlichen Bedingungen auf dem Flughafen festgehalten, ohne Zugang zu grundlegender Versorgung zu erhalten. So standen ihnen weder Betten noch angemessene Duschen und sanitäre Einrichtungen zur Verfügung. Sie erhielten keine Nahrung, die ihre Religionszugehörigkeit respektierte, und hatten keine Gelegenheit, sich im Freien zu bewegen.
WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN
Im April 2016 trafen 13 nordkoreanische Staatsangehörige in Südkorea ein, die im Auftrag der nordkoreanischen Regierung in einem Restaurant in Ningbo in China gearbeitet hatten (siehe Länderbericht Nordkorea). Die Gruppe, die aus zwölf Frauen und einem Mann bestand, wurde nach ihrer Ankunft in Südkorea vier Monate lang in einer Einrichtung des Nationalen Geheimdienstes inhaftiert. In Medieninterviews, die von der nordkoreanischen Regierung arrangiert wurden, erklärten Familienmitglieder, die Arbeiterinnen seien gegen ihren Willen nach Südkorea gebracht worden. Die Behörden verweigerten den 13 Inhaftierten, Kontakt zu ihren Familien und zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl aufzunehmen. Außerdem durften sie mit niemandem außerhalb der Einrichtung über die Gründe ihrer Reise nach Südkorea sprechen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht war daher nicht möglich. Das Vorgehen der Behörden weckte Bedenken bezüglich des staatlichen Unterstützungsprogramms zur Ansiedlung von nach Südkorea geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
KRIEGSDIENSTVERWEIGERER
2016 befanden sich weiterhin etwa 400 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Haft, die lediglich ihr Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wahrgenommen hatten. Völkerrechtlich handelte es sich dabei um Fälle willkürlicher Inhaftierung. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe mussten sie aufgrund ihres Vorstrafenregisters wirtschaftliche und soziale Nachteile befürchten. Am 20. Dezember 2016 veröffentlichte die Regierung auf der Internetseite der Militärverwaltung die Namen und persönlichen Angaben von 237 Personen, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert hatten. Grundlage der Veröffentlichung war eine Gesetzesreform, die 2015 in Kraft getreten war.
Das Verfassungsgericht prüfte noch immer die Rechtmäßigkeit von Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Fällen aus den Jahren 2012 bis 2015. Bezirksgerichte entschieden 2016 zugunsten von vier Männern, die den Militärdienst verweigert hatten. 2015 hatten Bezirksgerichte bereits sechs Männer freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Rechtsmittel dagegen ein, was dazu führte, dass zwei der Freisprüche aufgehoben wurden. Im Oktober 2016 sprach ein Berufungsgericht zwei weitere Männer frei, die Rechtsmittel gegen Schuldsprüche eines erstinstanzlichen Gerichts eingelegt hatten.