Amnesty Report 01. Juni 2016

Kenia 2016

 

Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Somalia verübte 2015 weiterhin Angriffe in Kenia. Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten. Menschenrechtsorganisationen, die Verstöße der Sicherheitsbehörden im Zuge dieser Einsätze dokumentierten, wurden zunehmend drangsaliert. Einige zivilgesellschaftliche Organisationen wurden geschlossen, anderen drohte die Schließung aufgrund gerichtlicher oder administrativer Maßnahmen.

Hintergrund

Die weiterhin angespannte Sicherheitslage und Antiterroreinsätze führten dazu, dass 2015 Hunderte Personen Opfer des Verschwindenlassens oder außergerichtlicher Hinrichtungen wurden. Die Behörden warfen zivilgesellschaftlichen Organisationen vor, sich nicht an geltende Steuer- oder sonstige Rechtsvorschriften zu halten oder Terroristen zu unterstützen. Dies betraf insbesondere NGOs, die Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte bei Antiterroreinsätzen dokumentierten. Der staatliche NGO-Koordinierungsausschuss drohte Organisationen damit, ihnen die Zulassung zu entziehen. Die NGOs gingen dagegen gerichtlich vor.

Kenia verlangte vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiterhin, die Anklage gegen Vizepräsident William Samoei Arap Ruto fallenzulassen, da einige der von der Chefanklägerin präsentierten Zeugen von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kenia vermittelt worden seien. Im Vorfeld der Versammlung der Vertragsstaaten des IStGH verstärkten Parlamentsabgeordnete aus den Reihen der Regierungskoalition ihre Forderungen, die Anklage fallenzulassen. Es wurde nichts unternommen, um den Opfern der Gewaltausbrüche nach den Wahlen 2007/08 Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zukommen zu lassen. In seiner jährlichen Rede zur Lage der Nation kündigte Staatspräsident Uhuru Kenyatta am 26. März 2015 die Einrichtung eines Wiedergutmachungsfonds an, um Opfer zu entschädigen. Dieser solle sich jedoch nicht auf die Opfer der Unruhen nach den Wahlen 2007/08 beschränken.

Polizei und Sicherheitskräfte

Am 2. April 2015 überfielen Bewaffnete das Garissa University College im Osten Kenias nahe der somalischen Grenze. Sie töteten 147 Studierende und verletzten 79 weitere, bevor sie von den Sicherheitskräften in die Enge getrieben wurden und Sprengstoffgürtel zündeten. Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab übernahm die Verantwortung für den Anschlag. Die Regierung veröffentlichte eine Fahndungsliste mit Namen von dringend tatverdächtigen Al-Shabab-Mitgliedern und bat die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise, die zur Festnahme der Verdächtigen führen könnten.

Bei einem Angriff auf einen Militärstützpunkt in Lamu nahe der somalischen Grenze wurden am 14. Juni 2015 elf mutmaßliche Al-Shabab-Mitglieder und zwei kenianische Armeeangehörige getötet. Der Anschlag ereignete sich am ersten Jahrestag eines ähnlichen Angriffs, der in Mpeketoni verübt worden war. Dabei hatten mutmaßliche Al-Shabab-Kämpfer mindestens 60 Personen getötet.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Politiker und lokale Verantwortliche erhoben den Vorwurf, somalische Flüchtlinge hätten den Angriff auf das Garissa University College verübt. Sie erklärten öffentlich, das Flüchtlingslager Dadaab in Garissa sei eine Brutstätte des Terrorismus. In Dadaab sind mindestens 600 000 Flüchtlinge und Asylsuchende untergebracht, von denen die Mehrheit aus Somalia stammt. Der Vizepräsident forderte im April 2015, der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) müsse das Flüchtlingslager Dadaab binnen drei Monaten schließen. Bei einem Treffen des UNHCR in Genf am 4. Oktober 2015 beschwerte sich Kenias Innenminister "über die mutmaßliche Verstrickung oder Selbstgefälligkeit einiger UNHCR-Mitarbeiter, die terroristische Aktivitäten im Land unterstützen".

Ungefähr 350 000 somalischen Flüchtlingen drohte 2015 eine Ab-schiebung nach Somalia. Kenia würde damit gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen und Hunderttausende Menschen in Gefahr bringen. Neben den somalischen Flüchtlingen gab es noch mindestens 250 000 Flüchtlinge aus anderen Ländern, die bei einer Rückführung in ihre Heimatländer Opfer von Menschenrechtsverstößen wie Vergewaltigung oder Tötung werden könnten. Kenia ist sowohl Vertragsstaat des UN-Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge als auch des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika der Organisation für Afrikanische Einheit. Beide Konventionen enthalten den Grundsatz des Non-Refoulement (Nichtzurückweisung), der es Staaten untersagt, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Menschenrechtsverlet-zungen drohen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 19. Dezember 2014 unterzeichnete Staatspräsident Kenyatta weitreichende Änderungen der Sicherheitsgesetze (Security Laws (Amendment) Act). Zwei Paragraphen der Neuregelung enthielten Bestimmungen zur Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Medienfreiheit. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung legte ein Bündnis, dem auch Oppositionsparteien angehörten, beim Hohen Gericht Beschwerde gegen mehrere Bestimmungen des Gesetzes ein, die ihrer Ansicht nach gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstießen.

Am 23. Februar 2015 entschied die für Verfassungsfragen und Menschenrechte zuständige Kammer des Hohen Gerichts, dass acht Bestimmungen des Gesetzes verfassungswidrig seien. Mit seinem Urteil brachte das Gericht Paragraph 12 zu Fall, weil er "die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien verletzt, die in Artikel 33 und 34 der Verfassung garantiert sind". Der Paragraph hatte Medienberichte unter Strafe gestellt, "die öffentliche Panik, Anstiftung zu Gewalt oder Störung des öffentlichen Friedens verursachen" oder "Ermittlungen oder Sicherheitsoperationen der Nationalpolizei oder der Streitkräfte Kenias beeinträchtigen". Das Gesetz sah bei Verstößen eine maximale Haftstrafe von drei Jahren, eine Geldbuße von 5 Mio. Kenia-Schilling (rund 41 000 Euro) oder eine Kombination beider Strafen vor.

Am 25. Oktober 2015 wurde das Gesetz über parlamentarische Befugnisse und Vorrechte (Parliamentary Powers and Privileges Bill 2014) verabschiedet. Darin wurde u. a. jede Veröffentlichung unter Strafe gestellt, die vom Parlamentssprecher oder den Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse als unwahre oder verleumderische Darstellung des Parlaments angesehen wird. Bei Verstößen drohte Journalisten eine Geldstrafe in Höhe von 500 000 Kenia-Schilling (etwa 4100 Euro) oder zweijährige Haft oder eine Kombination beider Strafen. Vor allem Journalisten, die über Themen wie Bestechung oder Korruptionsskandale berichteten, mussten aufgrund dieses Gesetzes mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausübten. Am 10. November 2015 nahmen Beamte der Kriminalpolizei John Ngirachu, den Parlamentskorrespondenten der Tageszeitung Daily Nation, im Parlament fest, nachdem er einen Artikel über fragwürdige finanzielle Ausgaben im Innenministerium veröffentlicht hatte. Man warf ihm vor, vertrauliche Informationen weitergegeben zu haben.

Am 7. Juli 2015 rief der Abgeordnete Moses Kuria die Einwohner seines Wahlkreises Gatundu South dazu auf, Kritiker des geplanten Nationalen Jugenddienstes (National Youth Service) in seinem Wahlkreis mit Macheten aufzuschlitzen. Am 8. Juli 2015 forderte die Kommission für Nationalen Zusammenhalt und Integration (National Cohesion and Integration Commission) den Generalinspektor der Polizei auf, den Abgeordneten wegen Aufwiegelung festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Nachdem der Leiter der Staatsanwaltschaft, Keriako Tobiko, strafrechtliche Schritte wegen Aufhetzung der Wählerschaft angeordnet hatte, wurde Moses Kuria in der Polizeiwache von Kilimani in Gewahrsam genommen. Auch andere Politiker wurden wegen Aufhetzung angeklagt, darunter auch der Vorsitzende der Partei Orange Democratic Movement in Nairobi, George Aladwa, der am 27. Oktober 2015 einem Richter vorgeführt wurde. Am 15. Dezember legte die Staatsanwaltschaft beim Hohen Gericht ein Rechtsmittel ein, um eine Inhaftierung von Moses Kuria und George Aladwa zu erreichen.

Repressalien gegen zivilgesellschaftliche Organisationen

Eine Woche nach dem Angriff auf das Garissa University College teilte der Generalinspektor der Polizei im offiziellen Amtsblatt mit, 85 Firmen und NGOs seien als "bestimmte Körperschaften" (specified entities) eingestuft worden, unter ihnen die NGO Muslims for Human Rights (MUHURI) und die Menschenrechtsgruppe Haki Africa. Die Einstufung bezieht sich auf das Antiterrorgesetz und bezeichnet Organisationen und Unternehmen, die im Verdacht stehen, mit Terroristen zusammenzuarbeiten. Sie rangiert eine Stufe unter der Klassifizierung als terroristische Organisation.

Am 20. und 21. April 2015 durchsuchte die kenianische Steuerbehörde die Büros von MUHURI und Haki Africa. Dabei wurden Computer außer Betrieb gesetzt und Computerfestplatten und Dokumente beschlagnahmt, um festzustellen, ob die beiden Organisationen ihre Steuerpflichten erfüllt hatten. Am 23. Dezember 2015 erhielten die NGOs ihre Festplatten wieder zurück. Das Hohe Gericht in Mombasa stellte in seinem Urteil vom 12. Juni 2015 fest, die beiden Organisationen hätten keine Verbindung zum Terrorismus, es ordnete jedoch nicht explizit die Freigabe ihrer Bankkonten an, die gesperrt worden waren. Die beiden NGOs legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein, und am 12. November 2015 entschied das Hohe Gericht, die vom Generalinspektor der Polizei angeordnete Kontensperrung sei verfassungswidrig und daher ungültig. Der Richter ordnete die unverzügliche Freigabe der Konten an.

Am 15. Mai 2015 legte eine im Jahr 2014 von der Staatssekretärin für Dezentralisierung und Planung eingesetzte Arbeitsgruppe ihren Bericht vor. Das Gremium sollte sich mit Interessenvertretern über geplante Änderungen des Gesetzes über gemeinnützige Organisationen (Public Benefit Organizations Act) aus dem Jahr 2013 austauschen. Der Bericht empfahl vor allem, Geldgeber und Empfänger sowie gemeinnützige Organisationen hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftslegung zu überwachen. Außerdem sollten gemeinnützige Organisationen verpflichtet werden, ihre Finanzierungsquellen offenzulegen und eine Erklärung über die vorgesehene Verwendung der Mittel abzugeben. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen lehnten die Empfehlungen des Berichts ab und erklärten zur Begründung, viele von ihnen seien bei den öffentlichen Anhörungen im Jahr 2014 nicht zu Wort gekommen.

Am 28. Oktober 2015 wies der Geschäftsführer des staatlichen NGO-Koordinierungsausschusses 957 Organisationen an, binnen zwei Wochen testierte Bankkontenabrechnungen vorzulegen. Andernfalls würden sie ihre Zulassung verlieren. Der Ausschuss warf den NGOs pauschal Unterschlagung von Geldern, Finanzierung von Terrorismus, Geldwäsche und Zweck-entfremdung von Fördergeldern vor. Auch hätten sie ihre geprüfte Buchführung nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt. Am 30. Oktober 2015 hob die Staatssekretärin für Dezentralisierung und Planung die Anweisung des NGO-Koordinierungsausschusses auf, der den NGOs mit dem Entzug der Zulassung gedroht hatte. Die NGO Kenya Human Rights Commission erhob Klage wegen der rechtswidrigen und irregulären Aktionen des Ausschusses.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Am 19. Januar 2015 setzte die Polizei Tränengas gegen Schulkinder der Langata Primary School ein. Die Schüler hatten friedlich gegen den mutmaßlichen Plan eines Politikers protestiert, ihren Spielplatz in Besitz zu nehmen, um ihn in einen Parkplatz umzuwandeln. Bei der Protestaktion wurden fünf Schüler und ein Polizist verletzt. Der für den Einsatz verantwortliche Polizeibeamte wurde vom Dienst suspendiert.

Rechtswidrige Zwangsräumungen

In der Nacht des 17. Mai 2015 wurden die Bewohner der informellen Siedlung Jomvu nahe Mombasa vom Lärm eines Bulldozers geweckt, der von bewaffneten Polizisten begleitet wurde. Die Planierraupe riss Geschäfte und Häuser ab, die zuvor mit einem gelben Kreuz markiert worden waren, um Raum für eine Erweiterung der Schnellstraße Mombasa–Mariakani zu schaffen. Die Behörden hatten die Bewohner von Jomvu weder vorab an wirklichen Konsultationen beteiligt, noch hatten sie ihnen alternative Unterkünfte angeboten. Mehr als 100 Personen wurden über Nacht obdachlos. In der Hauptstadt Nairobi waren ungefähr 3000 Einwohner der informellen Siedlung Deep Sea mehrfach von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht. Ihre Häuser sollten dem Straßenbauprojekt Missing Link weichen, das von der EU finanziell unterstützt wurde. Die Betroffenen waren wegen der drohenden Zwangsräumung vor Gericht gezogen und hatten ein ordnungsgemäßes Verfahren und eine angemessene Entschädigung gefordert. Am 8. Juli 2015 teilte die kenianische Straßenbaubehörde den Bewohnern mit, man werde nur dann mit ihnen verhandeln, wenn sie den Rechtsstreit einstellen würden.

Am 20./21. August 2015 wurden bei einer von der Bezirksregierung angeordneten rechtswidrigen Zwangsräumung in der informellen Siedlung Mathare in Nairobi mehr als 300 Häuser zerstört und schätzungsweise 500 Personen vertrieben. Die Bewohner hatten weder eine vorherige Ankündigung erhalten, noch wurden ihnen alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Am 24. April 2015 entschied das Hohe Gericht, dass die Mitglieder einer Organisation, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen einsetzt, ihre Organisation offiziell registrieren lassen können. Das Gericht traf seine Entscheidung, nachdem die Nationale Menschenrechtskommission der Schwulen und Lesben (National Gay and Lesbian Human Rights Commission) ihre Registrierung auf der Grundlage des Gesetzes über NGO-Koordinierung (Non-Governmental Organizations Co-ordination Act) eingereicht hatte. Der staatliche NGO-Koordinierungsausschuss hatte den Antrag jedoch im März 2013 abgelehnt. Das aus drei Richtern bestehende Hohe Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, die Ablehnung habe das in Artikel 36 der kenianischen Verfassung verankerte Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt.

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