Positionspapiere Deutschland 25. August 2020

Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und weiterer Gesetze

Zeichnung einer Figur mit Mütze und Jacke, auf der "Polizei" steht

Amnesty International hat zu mehreren neuen Regelungen in der Bremischen Polizeigesetz-Novelle Stellung genommen und wird auch an der Anhörung in der Bremischen Innendeputation am 8. September 2020 teilnehmen. 

Der Gesetzentwurf enthält einige positive Signale: Bremen folgt nicht dem Trend vieler anderer Bundesländer polizeiliche Befugnisse erheblich ausweiten, ohne gleichzeitig mehr Transparenz und Kontrolle für Polizeimaßnahmen zu schaffen.

Stattdessen gibt es gleich mehrere Änderungen, durch die das Risiko menschenrechtswidriger Polizeihandlungen minimiert wird. So begrüßt Amnesty, dass die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen, die in Bremen bereits 2014 eingeführt wurde, durch die Polizeigesetznovelle nun auch gesetzlich verankert wird. 

Positiv ist auch die Begrenzung der Höchstdauer für den Polizeigewahrsam auf 96 Stunden sowie die Beiordnung eines Rechtsbeistandes vor der Anordnung eines Gewahrsams von mehr als 24 Stunden. 

Die Abschaffung anlassloser Kontrollen und die Einführung von Kontrollquittungen durch die neuen Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Bekämpfung von Racial Profiling. Weitere Maßnahmen wie verpflichtende Antirassismus-Trainings für die Polizei sind aber nötig, um Polizeimaßnahmen, die rassistisch wirken (oft ohne die Intention der handelnden Beamt_innen) zu vermeiden. 

Der Gesetzentwurf sieht auch die Stelle eines/einer unabhängigen Polizeibeauftragten vor. Hier wurde ein wichtiger Missstand erkannt: das Fehlen unabhängiger Untersuchungsmechanismen für Fälle rechtswidriger Polizeihandlungen. Allerdings genügt die Ausgestaltung dieser Stelle nicht den menschenrechtlichen Standards – es fehlt zum Beispiel an ausreichenden Ermittlungsbefugnissen.  

Verfasser_innen: Erhard Mische, Landeslobbybeauftragter für Amnesty International in Bremen, und Dr. Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin für Amnesty International

 

 

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