UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion in Deutschland bleibt unzureichend
Ausgebremst: Der deutsche Staat ermöglicht Menschen mit Behinderungen keine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe.
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Deutschland kommt seinen rechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend nach.
Von Frédéric Valin
Ende des Jahres wird die UN-Behindertenrechtskonvention 20 Jahre alt. Große Feierlichkeiten sind zumindest in Deutschland derzeit nicht geplant, wohl auch, weil sie hier nicht 2006, sondern erst 2009 in Kraft trat. Allerdings ist diese Konvention – zumindest auf dem Papier – eine derartige Revolution, dass sie durchaus auch zweimal gefeiert werden könnte.
Revolutionär ist das Übereinkommen deshalb, weil es einen neuen Behinderungsbegriff etablierte, der auf dem Menschenrechtsmodell beruht. Die Forschung unterscheidet vier verschiedene Modelle zu Behinderungen: Das älteste dieser Modelle, das medizinische, fragt nach den Defiziten der jeweils behinderten Person. In den 1980er Jahren setzte die Behindertenrechtsbewegung dieser Kategorisierung das soziale Modell entgegen. Es fragt nach den Barrieren, die eine Teilhabe am sozialen Leben erschweren oder verunmöglichen, getreu dem Motto: Behindert ist man nicht, behindert wird man. An diese Neubewertung schließt das kulturelle Modell an, das zu klären versucht, wo historisch, sozial und kulturell Behinderung hergestellt wird. Das menschenrechtliche Modell geht weiter: Die Situation behinderter Menschen hängt nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammen, sondern mit einer relativen Rechtlosigkeit. Nicht der behinderte Mensch muss sich verändern, sondern die Gesellschaft, die ihn ausschließt.
Von 191 Staaten ratifiziert
Die Konvention betrifft – zumindest theoretisch – fast alle der schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben. Sie wurde innerhalb kürzester Zeit von zahlreichen Staaten unterzeichnet und ist inzwischen von 191 Staaten auch ratifiziert. Ihre Umsetzung wird vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. In Deutschland war dies 2015 und 2023 der Fall. Und das Ergebnis erklärt vielleicht, warum es keine übermäßigen Feierlichkeiten geben wird: Denn de facto gibt es gar nicht so viel zu feiern. Laut dem letzten Prüfbericht des UN-Fachausschusses sind hierzulande mehr Rück- als Fortschritte zu verzeichnen, und zwar in fast allen Bereichen.
So wurden zwar bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das Schulsystem in Einzelfällen Fortschritte erzielt, doch bestehen sonderpädagogische Einrichtungen weiterhin fort. Besorgniserregend ist die Sparpolitik der Bundesländer, die sich insbesondere im sozialen Sektor niederschlägt: So konnten etwa in Berlin nur starke Proteste der Zivilgesellschaft die ersatzlose Streichung der Schulsozialarbeit verhindern.
Offene Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften sollen die Inklusion verbessern, Heime sollen abgeschafft werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welcher Geschwindigkeit Heime zu "totalen Institutionen" rückgebaut werden können, also zu Orten, in denen ein Kontakt zur Außenwelt kaum noch oder gar nicht mehr möglich war. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist jedoch noch immer knapp die Hälfte der Betroffenen stationär untergebracht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wird in diesen sogenannten besonderen Wohnformen häufig verletzt: Bewohner*innen berichten über fehlende Privatsphäre, mangelnde Mitbestimmung, fehlende Wahlmöglichkeiten bezüglich der Unterstützungspersonen und einen fehlenden Zugang zur Gemeinschaft, schreibt das Institut.
Behindertenfeindliche Einstellungen
Auch das Werkstättensystem müsste im Sinne der Konvention abgeschafft werden. Stattdessen werden vermehrt auch Menschen mit psychischer Behinderung in diese Institutionen einsortiert, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen fest. Dabei erfüllt es nicht seinen Zweck. Laut Gesetz sollen hier Betreute auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums von 2022 ergab jedoch, dass nur 0,35 Prozent der insgesamt mehr als 300.000 Beschäftigten dieser Parallelarbeitswelt entkommen. Eine Arbeitswelt, in der die Arbeitskräfte zudem nur geringfügige Entgelte erhalten. Die Einführung eines Mindestlohns wird mit dem Hinweis abgelehnt, es handle sich um Rehabilitationsmaßnahmen und nicht um Arbeitsstellen. "Menschen in der Werkstatt werden ausgebeutet", kritisiert Sven Papenbrock von der Organisation Sozialhelden. "Sie machen ihre Arbeit und bekommen am Ende des Monats 100 oder 150 Euro oder sogar gar nichts, wenn sie in einer Fördergruppe sind." Die gesamte Branche setzt jährlich rund acht Milliarden Euro um.
Die bedingungslose Umsetzung der UN-Konvention sei dringend nötig, sagt der ehemalige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Hubert Hüppe (CDU): "In der Lebensrealität der meisten Menschen mit Behinderungen bleiben bisher Bedeutung und Tragweite der Konvention rechtlich und praktisch wirkungslos." Zwar wurden mit dem Bundesteilhabegesetz einige Anpassungen im Sinne des Übereinkommens vorgenommen, tatsächlich aber zementiere das Gesetz den Status quo, beklagen Nichtregierungsorganisationen. Die Aktionsplattform "Ability Watch" spricht von einer "Mogelpackung". Und die Caritas sieht in dem Gesetz in erster Linie eine Verwaltungsreform, die "an der Teilhabesituation nichts verbessert" habe. Auch der Regierungsentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, der einen barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft schaffen soll, erfährt scharfe Kritik.
Behindertenfeindliche Einstellungen nehmen zu
Seit der Pandemie haben behindertenfeindliche Einstellungen in der Bevölkerung vermutlich zugenommen. Vermutlich, weil es kaum Untersuchungen zum Thema gibt. Die Autor*innen der "Leipziger Autoritarismusstudie" haben inzwischen begonnen, auch nach sozialdarwinistischen Einstellungen zu fragen, wie etwa nach einem geringeren "Lebenswert" behinderter Menschen: Der Umfrage von 2024 zufolge haben rund 17 Prozent der Bevölkerung ableistische Haltungen, werten also behinderte Menschen ab.
Auch die Äußerungen einzelner Politiker*innen zeugen von einem raueren Klima für behinderte Menschen. Nach dem Anschlag in Magdeburg 2024 mit sechs Toten und zahlreichen Verletzten forderte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein Zentralregister für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder wiederum schlug vor, die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen zu beenden, um Kommunen finanziell zu entlasten.
Die abwertende Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen setzt sich in der Erinnerungspolitik fort. In der Zeit von 1939 bis 1945 wurden in Europa offiziellen Angaben zufolge rund 300.000 Betroffene ermordet, doch erst im vergangenen Jahr hat der Bundestag sie als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt. Rechtlich verankert wurde dies bislang nicht.
Die UN-Konvention hat die geringe Wahrnehmung und Wertschätzung behinderter Menschen nicht zu verhindern vermocht. Das liegt auch am deutschen Rechtssystem: Für Klagen gegen die mangelnde Umsetzung bestehen hohe Hürden. In der Regel können nur die Betroffenen selbst klagen, das Verbandsklagerecht ist hier eingeschränkt. Dennoch hat die Konvention der Behindertenrechtsbewegung Mittel an die Hand gegeben, sich in den Institutionen zur Wehr zu setzen. Udo Sierck, einer der wichtigsten Vertreter der Behindertenrechtsbewegung seit den 1980er Jahren, beklagt in seinem 2025 erschienenen Buch "Frech + Frei" allerdings einen Mangel an Aufbegehren innerhalb der Bewegung. Es gäbe also anlässlich des Jubiläums vielleicht nicht viel zu feiern, aber sehr wohl viel zu bereden.
Frédéric Valin ist freier Autor und Journalist. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung von Amnesty International wieder.