DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Eswatini 2023
© Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Staatsbedienstete gingen für Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen straffrei aus. Die Behörden führten keine Untersuchung der rechtswidrigen Tötung von Thulani Maseko durch. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden routinemäßig verletzt. Oppositionelle und Andersdenkende erhielten unfaire Verfahren und harte Strafen. Das Recht auf Gesundheit war eingeschränkt. Hunderte Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Die Regierung verweigerte einer LGBTI-Organisation trotz einer entsprechenden Verfügung des Obersten Gerichtshofs die Registrierung.
Hintergrund
Im August und September 2023 fanden in Eswatini Parlamentswahlen statt. Ein Erlass aus dem Jahr 1973, der politische Parteien verbietet, war weiterhin in Kraft, sodass nur unabhängige Kandidat*innen zur Wahl antreten konnten. Als höchste Autorität stand König Mswati III. über allen anderen staatlichen Organen und Institutionen.
Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
Im Januar 2023 wurde der Menschenrechtsanwalt und Aktivist Thulani Maseko in seinem Haus ermordet. Obwohl die internationale Gemeinschaft den Mord verurteilte und die Regierung aufforderte, eine transparente, unabhängige und unparteiische Untersuchung durchzuführen, machte die Regierung in dieser Hinsicht keine Fortschritte. Einige Wochen vor der Ermordung von Thulani Maseko waren der Menschenrechtsanwalt Maxwell Nkambule sowie zwei Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei PUDEMO, Penuel Malinga und Xolile Dlamini-Malinga, angegriffen worden. Die Behörden untersuchten weder diese noch andere rechtswidrige Angriffe und Tötungen, die seit dem brutalen Vorgehen der Regierung gegen die Proteste von 2021, auf denen Demokratie und ein Ende der Polizeigewalt gefordert wurden, verübt worden sind. Die Behörden ergriffen auch keine Maßnahmen, um die mutmaßlich Verantwortlichen vor Gericht zu stellen und den Betroffenen Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen zu gewähren.
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Die Behörden setzten 2023 die Verfolgung von Mitgliedern der Transportarbeiter*innengewerkschaft SWATCAWU fort, die im Jahr 2022 landesweite Streiks organisiert hatte, um bessere Arbeitsbedingungen und politische Reformen zu fordern. Gegen die SWATCAWU und zwei weitere Gewerkschaften wurden fadenscheinige Anklagen wegen angeblicher Missachtung des Gerichts erhoben. Im Januar 2023 erließ die Polizei Haftbefehl gegen Sticks Nkambule, den Generalsekretär der SWATCAWU. Aufgrund routinemäßiger Drohungen, Einschüchterungen und Schikanen durch die Sicherheitskräfte sah er sich gezwungen unterzutauchen.
Am 25. Januar 2023 ging die Polizei in der Stadt Manzini gewaltsam gegen protestierende Studierende vor und nahm willkürlich Sprecher der Studierenden fest. Zwei Tage später wurden zwei Aktivisten verletzt, als die Polizei scharfe Munition gegen Demonstrierende einsetzte, die eine Petition an das Polizeipräsidium in Manzini übergeben wollten.
Folter und andere Misshandlungen
Willkürliche Inhaftierungen waren weiterhin Teil der staatlichen Repressionsstrategie. Am 1. Juni 2023 wurden die ehemaligen Abgeordneten Mthandeni Dube und Mduduzi Bacede Mabuza auf Grundlage des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung von 2008 des Terrorismus, der Aufwiegelung und des Mordes für schuldig befunden. Sie waren festgenommen worden, weil sie während der Proteste im Jahr 2021 öffentlich zu politischen Reformen aufgerufen hatten. Im Fall ihrer Verurteilung drohten ihnen bis zu 20 Jahre Gefängnis. Während ihrer Haft wurden sie von Gefängniswärtern geschlagen und hatten keinen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und zu medizinischer Behandlung.
Die Sicherheitskräfte inhaftierten und folterten politische und gewerkschaftliche Aktivisten, darunter Brian Sihlongonyane, ein PUDEMO-Mitglied. Er wurde von Militärangehörigen entführt, gefoltert und in einem Wald zurückgelassen. Dies geschah, nachdem er am 12. April 2023 die friedliche Übergabe einer Petition an die Vereinten Nationen angeführt hatte.
Im Juni und Juli 2023 nahmen Polizeikräfte Mitglieder der Kommunistischen Partei Swasilands (CPS) fest und verprügelten sie. Danach wurden sie ohne Anklage wieder auf freien Fuß gesetzt. Die von den CPS-Mitgliedern erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe gegen die Sicherheitskräfte wurden von den Behörden nicht untersucht.
Recht auf Gesundheit
Im Juni und Juli 2023 fanden landesweit Demonstrationen wegen der fortgesetzten Unterfinanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens statt. Gesundheitspersonal und Patient*innen protestierten gegen das Unvermögen der Regierung, die öffentlichen Kliniken und Krankenhäuser mit Medikamenten, medizinischem Material, Geräten, Transportmitteln und Kraftstoff zu versorgen. Die Gesundheitsministerin räumte die schlechte Lage ein und verkündete einige Zeit später, dass ein vom Kabinett berufener Unterausschuss Strategien für eine nachhaltige Finanzierung und Bereitstellung der Gesundheitsversorgung vorgelegt habe.
Rechtswidrige Zwangsräumungen
Hunderte Menschen waren weiterhin von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht, da die Regierung keine Schritte unternahm, um das System der Landverwaltung zu reformieren, das für Grundstücksbewohner*innen kaum Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Wohnverhältnisse bot. Klagen der betroffenen Einwohner*innen der Orte Malkerns und Sigombeni gegen die Zwangsräumungen waren weiterhin anhängig.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen blieben strafbar. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Organisationen waren häufig mit Diskriminierung konfrontiert. Im Juli 2023 entschied der Oberste Gerichtshof, dass der Beschluss der Betreiber*innen des Unternehmensregisters, die für LGBTI-Rechte eintretende Gruppe Eswatini Sexual and Gender Minorities (ESGM) nicht als gemeinnützige Organisation zu registrieren, verfassungswidrig war. Der amtierende Minister für Handel und Gewerbe wies das Urteil zurück und instruierte das Unternehmensregister unter Berufung auf das "römisch-niederländische Recht", die ESGM nicht zu registrieren.