Amnesty Journal 23. November 2018

Mensch für Mensch die Welt retten

Viele gelbe Amnesty-Luftballons fliegen über einer Menschenmenge

#unteilbar-Demonstration am 13. Oktober 2018 in Berlin 

Die Jahrhundertfrage, ob Menschenrechte die Welt besser gemacht haben, lässt sich nur ambivalent beantworten, schreibt Jan Eckel, Inhaber des Lehrstuhls für Neuere Geschichte an der Universität Tübingen.

Der siebzigste Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bietet Anlass, darüber nachzudenken, was die Versuche, die Idee der Menschenrechte in die Tat umzusetzen, politisch bewirkt haben.

Die Erklärung war bahnbrechend, weil sich niemals zuvor so viele Regierungen gemeinsam zu einem – überdies denkbar umfassenden – Katalog politischer und sozialer Rechte bekannt hatten. Dennoch wurde die Erklärung im Dezember 1948 von 48 der damals 58 Uno-Mitgliedsländer verabschiedet. Mehr Mitglieder hatten die Vereinten Nationen zu der Zeit nicht, standen doch die meisten Staaten Afrikas und Asiens noch unter Kolonialherrschaft und gehörten der Organisation deshalb nicht an. Ferner konnte die Erklärung nur verabschiedet werden, weil sie rechtlich unverbindlich war. Alles andere hätten die drei damals mächtigsten Staaten der Welt – die USA, Großbritannien und die Sowjetunion – nicht zugelassen. Zeitgenössisch betrachtet war ihre Verabschiedung zudem kein derart symbolisch herausgehobener Gründungsakt, wie es uns heute rückblickend erscheinen mag.

Schon in der Entstehung des Dokuments zeigte sich vieles, was die Entwicklung der Menschenrechte auch in der Folgezeit bestimmte: Immer wieder stand infrage, ob sie universell oder nur für bestimmte Weltregionen gültig seien. Ideale zu proklamieren bedeutete noch nicht, wirksamen Schutz zu gewähr­leisten. Schließlich entfaltete sich der Menschenrechtsgedanke nicht in einer linearen Erfolgsgeschichte, sondern in Wechsel­bewegungen.

Eine Geschichte voller Brüche

Dass die Menschenrechtsidee in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schubweise an politischer Bedeutung gewann, hat viel damit zu tun, dass sie nahezu weltweit aufgegriffen wurde – in denkbar unterschiedlichen Situationen und mit weit auseinanderklaffenden Zielsetzungen. Damit ist ihre Geschichte in ­hohem Maße polyzentrisch und voller Brüche.

Dass sie in den Jahren des Zweiten Weltkriegs vielen Politikern als zukunftsträchtig erschien, erklärte sich weniger aus einem moralischen Impetus als aus sicherheitspolitischem Kalkül. Einflussreiche amerikanische Internationalisten etwa glaubten, dass radikale Bewegungen wie die nationalsozialistische gar nicht erst in die Lage kämen, eine Diktatur zu errichten und ­Aggressionskriege zu führen, wenn man alle Staaten der Welt darauf verpflichtete, menschenrechtliche Mindeststandards einzuhalten. Die postkolonialen Staaten des globalen Südens hingegen verbanden später mit den Menschenrechten ein ganz anderes Projekt: Sie setzten darauf, mit ihrer Hilfe Kolonialherrschaft und rassistischer Diskriminierung den Boden zu entziehen.

In westlichen Ländern wiederum gewannen menschenrechtliche Vorstellungen in den 1970er Jahren vor allem deshalb rasant an Attraktivität, weil sie eine moralische Erneuerung des Politischen schlechthin verhießen. So könne man das politische Handeln auf das Wesentliche ausrichten: die Rettung von Menschenleben. Zugleich ließen sich die politischen Lagergrenzen des Kalten Krieges überschreiten und den hochfliegenden, aber oftmals gescheiterten Visionen der Gesellschaftsveränderung der 1960er Jahre kleiner dimensionierte, dafür aber greifbare Vorhaben entgegensetzen.

"To save the world one person at a time", so beschrieb der Geschichtsphilosoph Arthur Danto, Mitbegründer einer Amnesty-Gruppe in New York, seine minimalistische Weltverbesserungshoffnung. Dieser Impuls war es denn auch, der Amnesty International in den 1970er Jahren zu jener einflussreichen ­Massenbewegung machte, die sie bei allem Wandel bis heute ­geblieben ist.

Kurz nach Ende des Kalten Krieges nahm Menschenrechtspolitik dann im humanitären Interventionismus eine weitere neue Gestalt an. Im Kosovokonflikt verwiesen Ende der 1990er Jahre westliche Regierungen, darunter die rot-grüne Koalition in Deutschland, auf Menschenrechtsverletzungen, um ihren Kriegseinsatz zu rechtfertigen. 2003 im Irak schob die Regierung George W. Bush dies als Begründung für die Intervention der Vereinigten Staaten immerhin nach.

Gut gemeint mit schweren Folgen

An diesen unterschiedlichen politischen Besetzungen wird deutlich, dass sich die Veränderungswirkung der Menschenrechtsidee kaum auf einen einfachen Nenner bringen lässt. Eher kann man konstatieren, dass die Menschenrechte in den internationalen Beziehungen eine neue Konfliktarena geschaffen haben; an unterschiedlichen Interpretationen entzündeten sich scharfe Kontroversen. Diese Konflikte hatten zuweilen einen abgeleiteten Stellenwert – wenn etwa die USA und die Sowjetunion im Kalten Krieg die Menschenrechtsverletzungen des Gegners denunzierten. Oftmals hatten sie aber auch ein markantes Eigengewicht. So war die weit verbreitete westliche Empörung über Menschenrechtsverletzungen ein wichtiger Grund, warum Militärdiktaturen wie die in Chile und Argentinien in den 1970er und 1980er Jahren in den Mittelpunkt transnationaler Kampagnen rückten. Noch wenige Jahre zuvor war das Geschehen in dieser Region vielen Bewohnern anderer Weltgegenden völlig unbedeutend erschienen.

Doch nicht Staaten, sondern zivilgesellschaftliche Akteure stellten alles in allem die bestimmende Triebkraft für die Ausstrahlung der Menschenrechtsidee dar. Sie verwandelten sie in eine denkbar signalkräftige Sprache der Emanzipation. Das führte zur Herausbildung eines Repertoires an Argumenten und Aktionsformen, derer sich nach und nach zahlreiche Menschen bedienen konnten, die sich gegen Verfolgung, Unterdrückung und Diskriminierung zur Wehr setzten – oder das, was sie dafür hielten. Denn auch in diesem Punkt erwies sich die Menschenrechtsidee als denkbar offen und umstritten.

So führten einige Anklagen, die nichtstaatliche Gruppen wegen Menschenrechtsverletzungen vorbrachten, dazu, dass sich repressive Regimes darum bemühten, die rechtliche Lage in ihrem Land als möglichst günstig darzustellen. Tatsächlich gab es kaum Regierungen, die offen zugegeben hätten, Menschenrechte zu verletzen. Dadurch wurde im Laufe der zweiten Jahrhunderthälfte das politische Image von Staaten – de facto und gleichsam gegen den Willen derer, die glaubten, ihre Bevölkerung rücksichtslos unterdrücken zu müssen – merklich an die innere Menschenrechtssituation gebunden. Bis zu diesem Grad verfingen sich tatsächlich zahlreiche Staaten im Menschenrechtsdiskurs.

Allerdings liegt es auch in der Konsequenz dieser Entwicklung, dass autoritäre Staaten später zum Teil sogar dazu übergingen, ihre Gewaltpolitik (menschen-)rechtlich zu legitimieren. Die Regierung Wladimir Putins lieferte dafür nur ein Beispiel, als sie 2014 die Annexion der Krim und ihre Destabilisierungspolitik in der Ukraine auf diese Weise begründete. Insofern war auch keineswegs ausgemacht, was die rhetorischen Zugeständnisse, die Regierungen zu menschenrechtlichen Normen machten, für diejenigen bedeuteten, die sich gewaltsamer Verfolgung ausgesetzt sahen.

Der Konsens bröckelt

In einer Bilanz zum 70. Jahrestag der Verabschiedung der Menschenrechtserklärung gilt es zudem festzuhalten, dass viele Menschenrechtsbewegungen mit ihren Kernanliegen scheiterten: Afroamerikanische Bürgerrechtsgruppen etwa wandten sich bereits in den 1950er Jahren desillusioniert von den Vereinten Nationen ab, weil ihnen das internationale Menschenrechtssystem gegen die Rassendiskriminierung in den USA nicht helfen konnte. Die osteuropäischen Dissidentenbewegungen, die während der 1970er Jahre neue Artikulationsräume in den kommunistischen Diktaturen schufen und darin vom Westen vehement unterstützt wurden, waren Anfang der 1980er Jahre fast überall zerschlagen. Die großen Kampagnen gegen Chile oder Südafrika führten zeitweise dazu, dass die Regimes ihre Repressionspolitik noch verschärften.

Die Jahrhundertfrage, ob Menschenrechte die Welt besser gemacht haben, lässt sich daher nicht mit ungetrübter Eindeutigkeit beantworten. Der lagerübergreifende menschenrechtliche Grundkonsens, der sich Ende der 1980er Jahre zumindest in westlichen Gesellschaften etabliert hatte, ist womöglich schon nicht mehr so groß, wie er einmal war. Und so sehr der Einsatz für Menschenrechte in zahlreichen Ländern ein buchstäblich existenzieller Kampf bleibt, scheinen sie ihre visionäre Kraft im internationalen Raum seit den 1990er Jahren eingebüßt zu haben.

Dennoch spricht vieles dafür, dass die Politik im Namen der Menschenrechte – allen Versäumnissen, kontraproduktiven Folgen und zynischen Instrumentalisierungen zum Trotz – eine subtile Veränderung zum Besseren bewirkt hat. So hat sich seit den 1970er Jahren ein Prozess vollzogen, den man sperrig, aber treffend als menschenrechtliche Fundamentalsensibilisierung bezeichnen könnte. In der Politik, in den Medien, in der Zivilgesellschaft werden Repressionen seitdem in einem Maße beobachtet, kommentiert und zur Grundlage politischer Haltungen gemacht, wie es historisch niemals zuvor der Fall war. Somit hat der Einsatz für die Menschenrechte dazu geführt, dass staatliche und zum Teil auch nichtstaatliche Gewalt vielerorts überhaupt zur Kenntnis genommen, weithin als Unrecht verstanden – und Menschen in Not deshalb geholfen wird. Die Geschichte der Menschenrechte zeigt aber auch, dass dafür immer wieder das Engagement vieler Menschen notwendig ist.

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