Amnesty Journal 17. April 2026

Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten

Hände eines Kindes sind stark verschmutzt und halten Steine.

Drecksarbeit: Kinderhände halten Steine in einer Kupfer- und Kobaltmine (Kolwezi, Demokratische Republik Kongo, Mai 2025)

Ein neuer Bericht von Amnesty International zeigt wieder einmal: Die Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen geht einher mit Menschenrechtsverletzungen und der Ausbeutung von Natur und Umwelt. Dabei sind Unternehmen dazu verpflichtet, diese zu verhindern.

Von Mathias John

Unternehmenstätigkeit kann zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden führen. Jahrzehntelang haben die Firmen ihre Verantwortung dafür meist ignoriert. Internationale Bemühungen für eine menschenrechtliche Verpflichtung der Wirtschaft sind nicht zuletzt am Widerstand der Unternehmen und ihrer Verbände immer wieder gescheitert.

Mit den 2011 vom UN-Menschenrechtsrat beschlossenen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gibt es allerdings einen globalen Rahmen: Unternehmen müssen Menschenrechte achten und negative Folgen ihrer Tätigkeit verhindern – entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dabei bleibt es die Pflicht der Staaten, diese Sorgfalt rechtlich zu verankern und Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen in der Unternehmensumgebung ­Zugang zu Abhilfe zu sichern. Auf dieser Basis wurde etwa das deutsche Liefer­kettengesetz beschlossen.

Verantwortung über die Firma hinaus

Dass Menschenrechtsverletzungen über das eigentliche Geschäft eines Unternehmens hinaus die ganze Wertschöpfungskette betreffen können, hat Amnesty International eindrücklich zum Beispiel für Bergbau in der Demokratischen Republik Kongo oder Ölförderung im Nigerdelta gezeigt.

Aber was ist nun diese "ganze Wertschöpfungskette"? Grundsätzlich reicht sie von Rohstoffen über Zwischenprodukte und Produkte bis hin zum Vertrieb sowie Recycling oder Entsorgung. Auf der einen Seite steht die Lieferkette für das ­eigentliche Produkt. Dessen Herstellung beginnt mit den Rohstoffen wie Kobalt und Lithium für Batterien oder Erdöl als Basis für Kunststoffe. Diese werden auf weiteren Ebenen aufgearbeitet und zu Zwischenprodukten verarbeitet. Hierzu gehören etwa Batterien oder Kunststoffteile für das Produkt Elektroauto. Davor liegen je nach Zwischenprodukt noch weitere Ebenen von Zulieferungen. Auf der anderen Seite der Kette geht das Produkt in den Vertrieb und dann an die Kund*innen. Irgendwann erreicht es das Ende seines Lebenszyklus und endet im Recycling oder im Müll.

Lieferketten sind meist nicht linear, sondern bilden eine komplexe Matrix über die reine Produktion hinaus: Sie ­umfassen auch den Transport der Güter von Ebene zu Ebene sowie Energie für alle Prozesse, die oft noch aus fossilen Brennstoffen stammt. Zudem sorgt der Finanzsektor für das notwendige Geld. Und alle diese Akteure müssen bei ihren Aktivitäten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten beachten. Lieferketten in der Automobilindustrie sind ein gutes Beispiel für Komplexität und Risiken: ­Allein direkte Zulieferungen der ersten Ebene können dort eine hohe fünfstellige Anzahl von Unternehmen aus vielen Ländern der Welt umfassen. 

Metallische Rohstoffe

Gerade Lieferketten für metallische Rohstoffe, für Brennstoffe oder für Kunststoffprodukte aus der Erdölwirtschaft ­zeigen große menschenrechtliche, umwelt- und klimabezogene Risiken. Amnesty International und andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben das seit Jahrzehnten dokumentiert: etwa bei der Förderung von Bauxit als Rohstoff für Aluminium in Indien oder Guinea, bei der Förderung von Kobalt oder Kupfer in der Demokratischen Republik Kongo, bei Nickel auf den Philippinen, Lithium in Chile oder Argentinien oder dem Abbau von Gold in Papua Neu Guinea. Belegt sind Zwangs- und Kinderarbeit, katastrophale Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschäden, Zwangsvertreibungen, ­Umweltschäden und Verletzungen der Rechte Indigener Völker. Klassische Konfliktmineralien wie Gold, Tantal, Wolfram und Zinn finanzieren immer noch Kriege und Bürgerkriege. Das setzt sich auch in der weiteren Lieferkette bei der Aufarbeitung und Herstellung von Zwischenprodukten fort. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wie auch gewerkschaft­liche Rechte sind eingeschränkt, giftige Abfälle gefährden die Umwelt.

Und selbst Planungen für Rohstoffausbeutung und für "grüne" Energieprojekte in Skandinavien, die grundsätzlich für einen klimasensiblen Umbau der Wirtschaft wichtig sind, sind mit Verletzungen der Rechte Indigener Völker verbunden und bedrohen ihre Lebensweise und Kultur, wie Amnesty 2025 im Falle der betroffenen Sami berichtete (siehe hierzu auch "Unser Land ist unsere Zukunft").

Ziel muss ein globales Abkommen sein, das Menschen überall vor Übergriffen bei wirtschaftlichen Aktivi­täten schützt und es ihnen ermöglicht, ihre Rechte wahrzunehmen und Entschädigungen zu erhalten.

Mit dem Bericht "Extraction Extinction" hat Amnesty International 2025 Menschenrechtverletzungen, Umweltschäden und Beiträge zur Klimakrise bei Förderung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung fossiler Brennstoffe dokumentiert. Beispiele aus Brasilien, Ecuador, Kanada, Kolumbien, Nigeria und Senegal zeigen, dass auf den ersten Ebenen der Lieferketten vor allem die Menschen in umgebenden Regionen und kritische Ökosysteme betroffen sind. Die unternehmerischen Tätigkeiten nehmen Menschen ihre Lebensgrundlagen und ver­letzen ihr Recht auf Gesundheit. Die Förderung fossiler Brennstoffe verletzt Rechte Indigener Völker und verstärkt durch die ungerechte Verteilung der Profite die Armut. Die weitere Verarbeitung in Raffinerien und in der petrochemischen Industrie ist mit Umweltschäden, Einschränkung von Gewerkschaftsrechten oder gefährlichen Arbeitsbedingungen verbunden. Und am anderen Ende der Wertschöpfungsketten stehen die klimaschädliche Energieerzeugung und das Vermüllen der Ozeane mit Plastik.

Weg von der Beliebigkeit

Auch wenn mit den UN-Leitprinzipien und darauf beruhenden Gesetzen erste Schritte getan wurden, Unternehmen zur Verantwortung für die durch sie verursachten Menschenrechtsverletzungen zu ziehen, bleibt es ein mühsamer Weg. Groß sind die Widerstände aus der Wirtschaft und von Regierungen. Zunächst braucht es wirksame nationale und re­gionale Regelungen – und nicht ihre ­Abschwächung, wie es zurzeit mit dem deutschen Lieferkettengesetz und der ­europäischen Lieferkettenrichtlinie geschieht. Ziel muss ein globales Abkommen sein, das Menschen überall vor Übergriffen bei wirtschaftlichen Aktivi­täten schützt und es ihnen ermöglicht, ihre Rechte wahrzunehmen und Entschädigungen zu erhalten.

Mathias John ist Sprecher der Themenkoordinationsgruppe für Wirtschaft, Rüstung und Menschenrechte von Amnesty Deutschland.

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