Amnesty Journal 17. Juli 2026

Flüchtlingskonvention: Ein Versprechen, verwässert

Ein Holzboot treibt mitten im Meer.

Abschottung um jeden Preis: Flüchtlingsboot auf dem Mittelmeer (November 2025)

Vor 75 Jahren verabschiedete die Staatengemeinschaft eines der wichtigsten Dokumente des 20. Jahrhunderts: Wer verfolgt wird, soll Schutz finden. Doch mit Gewalt an den Grenzen, rechtswidrigen Abschiebungen und dem Abbau rechtsstaatlicher Garantien ist Europa dabei, die Rechte Geflüchteter zu missachten. 

Eine Einschätzung von Nina Alizadeh Marandi

Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Die internationale Staatengemeinschaft zog damit die Konsequenz aus dem Unrecht der vorhergehenden Jahrzehnte. Nie wieder sollten Menschen ohne Schutz bleiben, wenn ihr eigener Staat ihnen diesen nicht gewähren kann oder sie gar selbst verfolgt. Seither unterzeichneten 149 Staaten die Konvention bzw. ihr Zusatzprotokoll. Damit ist sie das wichtigste internationale Dokument zum Schutz von Geflüchteten. Sie legt fest, wer als Geflüchteter welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte.

Doch wird dieses Kerndokument des internationalen Flüchtlingsschutzes 75 Jahre später mehr denn je infrage gestellt. So diskutierte der Bundestag im März auf Antrag der AfD zum ersten Mal über eine Abschwächung der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Rechte von Geflüchteten werden weltweit, in Europa und Deutschland systematisch abgebaut und verwässert, etwa durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) oder die EU-Rückführungsverordnung.

Gewalt an Außengrenzen

An Europas Außengrenzen wird besonders deutlich, wie weit sich die Praxis bereits von den Grundsätzen der Genfer Konvention entfernt hat. Anstatt faire Asylverfahren und Schutz zu erhalten, erleben Menschen dort geschlossene Grenzen, illegale Pushbacks und Gewalt. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland bereits mehrfach wegen gewaltsamer Pushbacks verurteilt hat und deutsche Gerichte die Zurückweisungen an den Grenzen der Bundesrepublik als rechtswidrig beurteilt haben, setzt Europa auf Abschottung um jeden Preis. Hierfür arbeitet die EU zum Beispiel mit der libyschen Küstenwache zusammen, die systematisch Menschenrechte verletzt und mit scharfer Munition auf Rettungsschiffe schießt. Dennoch hält die EU an dieser Kooperation fest und unterstützt die Küstenwache finanziell. Deutschland beteiligt sich an deren Ausbildung und macht sich damit zum Komplizen der Menschenrechtsverletzungen. 

Indem Länder gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verstoßen, der Abschiebungen in Staaten untersagt, in denen Verfolgung, Folter oder Tod drohen, wird ein Grundpfeiler der Genfer Konvention systematisch ausgehöhlt. Deutschland geht dabei in Europa voran: Seit August 2024 schiebt die Bundesrepublik wieder nach Afghanistan ab. Während die ersten Rückführungen noch über Drittstaaten wie Katar erfolgten, werden dafür seit Februar 2026 direkte Charterflüge genutzt, auf Basis direkter Absprachen mit den Taliban. Diesem Vorbild folgt nun auch die EU und lädt Taliban-Delegationen nach Brüssel ein, um Abschiebungen zu besprechen. Und das, obwohl die Taliban die Menschenrechte systematisch verletzen und mit der geschlechtsspezifischen Verfolgung von Frauen und Mädchen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit verüben. Abgeschobene Männer laufen in Afghanistan Gefahr, wegen "Verrat" oder "Verwestlichung" willkürlich inhaftiert, verschleppt, körperlich bestraft oder öffentlich hingerichtet zu werden. Mindestens ein Mann, den Deutschland 2024 abschob, kam in Afghanistan ums Leben. 

Abschiebungen in unsichere Länder

Auch in Syrien ist die Sicherheitslage noch immer instabil und die humanitäre Lage katastrophal. Rechtsstaatliche und menschenrechtliche Mindeststandards werden nicht eingehalten. Besonders gefährdet sind Frauen und Mädchen, queere Menschen sowie religiöse und ethnische Minderheiten. Sie sind regelmäßig bewaffneten Angriffen ausgesetzt, an denen teilweise Regierungskräfte beteiligt sind. Dennoch sollen laut Bundeskanzler Friedrich Merz rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer*innen in den nächsten drei Jahren zurückkehren. 

Abschiebungen in unsichere Länder sind rechtswidrig, blenden aus, warum Menschen geflohen sind, und verstoßen gegen menschenrechtliche Verpflichtungen. Und sie vermitteln den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, seit Jahren hier leben, arbeiten und deren Kinder hier aufwachsen, dass sie nie wirklich erwünscht waren.

Rechtsstaatlichkeit schwindet

Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament der Demokratie. Sie schützt vor staatlicher Willkür und garantiert, dass sich Regierung und Behörden an Gesetze halten. Ein Rechtsstaat erkennt die Leit- und Orientierungsfunktion gerichtlicher Urteile an und richtet sein Handeln danach aus. Die Realität zeigt jedoch, dass rechtsstaatliche Garantien infrage gestellt werden. Gerichtliche Entscheidungen zu Flucht und Asyl werden außerhalb des konkreten Falls nicht in politische Entscheidungen einbezogen, und Betroffene sind gezwungen, vergleichbare Fälle immer und immer wieder einzuklagen. So hatte das Verwaltungsgericht Berlin nach der Klage von drei Betroffenen im Sommer 2025 die Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze wenig überraschend für ­europarechtswidrig erklärt.

Ein Rechtsstaat nimmt Gesetzgebungsverfahren ernst. Komplexe Gesetze brauchen Zeit. Ausschüsse und Sachverständige müssen die Entwürfe prüfen und sich ernsthaft mit ihnen auseinandersetzen können, Anhörungen dürfen nicht zur Formalie verkommen. Die Gesetzgebung zu Flucht und Asyl wird diesen Anforderungen nicht gerecht und ist geprägt von künstlich erzeugter Eile.

Flucht ist ein Testballon. Hier beginnt der autoritäre Umbau einer Gesellschaft. 

Für einen Rechtsstaat sind menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Bindungen keine Empfehlungen. Sie gelten. Ein Rechtsstaat vermeidet jede Verletzung dieser Vorgaben, wo er kann, und korrigiert sie, sobald sie bekannt wird. Dass die Bundesregierung und Europa im Asylrecht gegen menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen, macht jedoch kaum noch Schlagzeilen und bleibt folgenlos. Das ist fatal. Absolute Rechte sind nicht verhandelbar, und Menschenrechte müssen eingehalten werden, auch wenn das politisch unliebsam ist.

Der Abbau von Rechten beginnt dort, wo der geringste Widerstand zu erwarten ist: bei den Schutzlosesten der Gesellschaft. Ein Blick in die USA zeigt, dass die Aushebelung von Rechten, die im Umgang mit Asylsuchenden, Migrant*innen und Fremdgelesenen ihren Anfang finden, bald auf andere gesellschaftliche Bereiche ausgeweitet werden. Flucht ist kein Sonderfall. Flucht ist ein Testballon. Hier beginnt der autoritäre Umbau einer Gesellschaft. 

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist nicht einfach ein historisches Dokument. Sie ist ein Versprechen an alle Menschen, die Schutz brauchen. Dieses Versprechen einzulösen, ist keine Frage der Großzügigkeit, sondern eine Verpflichtung. Es gilt, die Bundesregierung und die EU nachdrücklich daran zu erinnern. Denn was beim Flüchtlingsschutz beginnt, findet dort nicht sein Ende. Die Beschneidung von Freiheiten, die Verletzung von Grund- und Menschenrechten und die Verwässerung rechtsstaatlicher Garantien betrifft irgendwann uns alle.

Nina Alizadeh Marandi ist Fachreferentin für Asylrecht & Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland.

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