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Lebenslange Haft für IS-Mitglied
![Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht nimmt der Iraker Taha Al-J. (2.v.l) vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht auf der Anklagebank Platz. Gerichtssaal, in dem Richter sitzen und ein Angeklagter, der einen Aktenordner hochält, um seinen Kopf zu verbergen.](/sites/default/files/styles/583x329/public/2017-05/Amnesty_icon_16x9_grau_0.png?h=96c6569f&itok=7vhAhhxU)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Iraker Taha Al-J. Ende November unter anderem wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt – und schreibt damit Rechtsgeschichte.
Von Jamil Balga-Koch und Teresa Quadt
Am 30. November 2021 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Iraker Taha Al.-J. zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der ehemalige Anhänger des sogenannten Islamischen Staats (IS) unter anderem des Völkermords und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge schuldig machte. Seine Ex-Ehefrau Jennifer W. wurde bereits am 25. Oktober 2021 vom OLG München zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Der historische Prozess gegen Taha Al-J. hatte im April 2020 begonnen. Er soll eine jesidische Frau und deren fünfjährige Tochter gekauft und die beiden gemeinsam mit seiner damaligen deutschen Ehefrau als Sklavinnen gehalten haben. Das Mädchen starb, als der Angeklagte sie zur Strafe in sengender Hitze ankettete. Die Bundesanwaltschaft hatte den Iraker unter anderem wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt.
Die Jesid_innen sind eine ethnisch-religiöse Minderheit, die hauptsächlich in der Region Sindschar im Nordosten des Iraks leben. Als der IS die Region im Sommer 2014 einnahm, beging er grauenhafte Verbrechen an der dort lebenden Bevölkerung. Die Jesid_innen galten dem IS als "Ungläubige" und "Teufelsanbeter". Wie aus einem Bericht der Vereinten Nationen hervorgeht, wurden jesidische Männer vom IS entweder zur Konversion gezwungen oder getötet, Frauen und Mädchen wurden entführt, versklavt und zwangsverheiratet.
Nach dem Völkerstrafrecht können solche Taten Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sogar Völkermord darstellen. Ein Völkermord liegt vor, wenn Taten mit der Absicht begangen werden, eine geschützte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Während die Vereinten Nationen bereits 2016 die Taten des IS als Genozid einstuften, hatte Deutschland die Verbrechen bisher nicht als Völkermord anerkannt.
Historische Bedeutung des Urteils
Der Fall ist aus zwei Gründen bedeutsam. Zum einen ist er das bislang einzige Verfahren weltweit zum Völkermord an den Jesid_innen im Irak. Durch das Urteil des OLG Frankfurt erkennt nun die deutsche Justiz die IS-Verbrechen generell als Genozid an. Das ist juristisch nur konsequent, denn im Mai 2021 war bereits das UN-Ermittlungsteam für die Verfolgung der Verbrechen des IS (UNITAD) zu diesem Ergebnis gekommen. Das Urteil ist damit ein Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung des erlittenen Unrechts der jesidischen Gemeinschaft.
Zum anderen fand der Prozess in Frankfurt auf Grundlage des Weltrechtsprinzips statt. Das Verfahren ist deshalb so bedeutsam, weil weder die Opfer noch der Angeklagte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die Taten nicht in Deutschland begangen wurden. Zum ersten Mal gab es überhaupt keinen Bezug zu Deutschland. Bisher hielten sich die mutmaßlichen Täter_innen zumindest in Deutschland auf. Taha Al.-J. wurde jedoch in Griechenland verhaftet und dann nach Deutschland ausgeliefert. Damit stellt der Prozess einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Menschenrechtsverletzungen dar. Nicht nur in Bezug auf den Irak, sondern weltweit.
Bedauerlicherweise hat es das Gericht jedoch versäumt, den geschlechtsspezifischen sowie den religiösen Bezug der Verbrechen zu thematisieren. Obwohl diverse Sachverständige und Zeug_innen erklärten, dass nur jesidische Frauen und Mädchen Opfer von Versklavungen wurden, wurde dieser Aspekt trotz eines Antrags von Nebenklage und Bundesanwaltschaft nicht berücksichtigt. Damit bleibt das Urteil leider hinter den Ansprüchen einer vollständigen Strafverfolgung zurück.
Jamil Balga-Koch und Teresa Quadt sind in der Amnesty-Themenkoordinationsgruppe Völkerstrafrecht aktiv.