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İdil, Peter und die anderen Inhaftierten sind wieder frei!
© Amnesty International
Ein Gericht in Istanbul hat acht Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger unter Auflagen aus der Haft entlassen. Doch der Prozess geht weiter. Amnesty International setzt sich bereits seit längerem für ihre bedingungslose Freilassung ein und wird dies auch weiterhin tun.
Salil Shetty, internationaler Generalsekretär von Amnesty International, erklärte nach den Freilassungen:
"Endlich können wir heute feiern, dass unsere Freundinnen und Freunde und Kolleginnen und Kollgen zu ihren Lieben nach Hause gehen und zum ersten Mal seit fast vier Monaten wieder in ihren eigenen Betten schlafen können. Leider wird unsere Freude dadurch getrübt, dass der Vorstandsvorsitzende der türkischen Amnesty-Sektion, Taner Kılıç, nach wie vor inhaftiert ist. Gegen ihn wird am Donnerstag in Izmir ein weiteres Verfahren beginnen.
Diese politisch motiviere Strafverfolgung ist ein Versuch, kritische Stimmen in der Türkei zum Schweigen zu bringen. Doch stattdessen macht sie nur den Stellenwert deutlich, der sowohl den Menschenrechten selbst als auch denjenigen zukommt, die sie verteidigen.
Heute Nacht machen wir eine kurze Pause und feiern. Doch morgen werden wir unseren Kampf fortsetzen, damit Taner, İdil und ihre Kolleginnen und Kollegen von diesen haltlosen Vorwürfen freigesprochen werden. Wir werden so lange weitermachen, bis alle Anklagepunkte gegen sie fallengelassen werden und alle von ihnen frei sind!"
HINTERGRUND
Zehn Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, darunter İdil Eser, die Direktorin der türkischen Amnesty-Sektion, und der deutsche Trainer Peter Steudtner, wurden am 5. Juli festgenommen. Taner Kılıç, der Vorstandssprecher von Amnesty International in der Türkei, war bereits einen Monat zuvor inhaftiert worden. Sie stehen wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" unter Anklage.
Gegen Taner Kılıç findet am Donnerstag, den 26. Oktober, ein weiteres Verfahren in Izmir. Er wird bezichtigt, der Gülen-Bewegung oder auch "Fethullahistischen Terrororganisation" (FETÖ), wie sie von den Behörden bezeichnet wird, anzugehören.