Aktuell Großbritannien und Nordirland 15. April 2019

Julian Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden

Julian Assange, der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London (Archivaufnahme vom Februar 2016)

Julian Assange, der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London (Archivaufnahme vom Februar 2016)

Amnesty International fordert die britischen Behörden auf, sicherzustellen, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird. Dort bestünde die Gefahr, dass er Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Folter und unmenschlicher Behandlung werden könnte.

Julian Assange drohen in den USA aufgrund seiner Arbeit mit Wikileaks unmenschliche Haftbedingungen bis hin zu Folter und Misshandlung sowie ein unfairer Prozess, bei dem selbst die Todesstrafe nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die Erfahrungen Chelsea Mannings zeigen, dass diese Befürchtungen nicht unbegründet sind. Deshalb fordert Amnesty International von der britischen Regierung, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. 

Julian Assange  werden auch andere Straftaten vorgeworfen, insbesondere Vergewaltigung in Schweden. Diese Vorwürfe gegen ihn müssen gründlich untersucht und in einem fairen Verfahren geklärt werden. Sollte er an Schweden ausgeliefert werden, wäre es dann an den schwedischen Behörden, sicherzustellen, dass er von dort nicht in die USA gebracht wird.

Es ist nach wie vor unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die britischen Behörden Assange aus der Botschaft Ecuadors geholt und festgenommen haben. Die britischen Behörden müssen sich an ihre Zusage an die ecuadorianische Regierung halten, Assange in kein Land zu schicken, in dem ihm die Todesstrafe oder Folter drohen.

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